Interview

»Das ist Auslegungssache«

Rabbiner Jonah Sievers: »Gemeinden haben das Recht zu bestimmen, wer auf ihrem Friedhof liegt.« Foto: Marco Limberg

Interview

»Das ist Auslegungssache«

Rabbiner Jonah Sievers über die Beisetzung jüdischer und nichtjüdischer Ehepartner

von Detlef David Kauschke  22.06.2010 07:35 Uhr

Rabbiner Sievers, die konservative Rabbinervereinigung der USA hat entschieden, dass auf jüdischen Friedhöfen nichtjüdische Familienmitglieder beigesetzt werden können. Was halten Sie von dieser Entscheidung?
Sie entspricht der bisherigen Praxis und der traditionellen Auslegung der Halacha. Die besagt, dass nichtjüdische und jüdische Ehepartner auf einem Friedhof beigesetzt werden können, mit einem Abstand von vier Amot, etwa zwei Metern, um das Grab herum.

Es gibt Meinungen, nach denen es in Tora und Talmud überhaupt kein Verbot einer »gemischten Beisetzung« gibt. Was denken Sie?
Das ist Auslegungssache, darüber wird schon lange und heftig gestritten. Ich befürworte es, dass man einen halachischen Weg findet, nichtjüdische Ehepartner auf einem jüdischen Friedhof beizusetzen.

Wie wird damit hier in Deutschland verfahren?
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In manchen gibt es ein gemischtes Feld in einer getrennten Sektion. Andere Gemeinden haben auf ihrem Friedhof ein gesondertes Feld nur für nichtjüdische Ehepartner. Und in manchen gibt es überhaupt keine gemeinsame Bestattung.

Wie ist es bei Ihnen in der Braunschweiger Gemeinde?
Wir beerdigen jüdische und nichtjüdische Ehepartner auf unserem Friedhof. Das ist nichts Neues, es ist ein Brauch, den wir übernommen haben. So war es hier in Braunschweig schon seit der Neugründung der Gemeinde nach der Schoa. Voraussetzung ist, dass ein Ehepartner der Halacha entsprechend jüdisch und Mitglied unserer Gemeinde war. Wir beerdigen keine Menschen, die nur einen jüdischen Vater hatten und damit auch keine Mitglieder unserer Gemeinde sein konnten.

Wäre eine einheitliche Regelung wünschenswert ?
Gemeinden verstehen sich unterschiedlich. Sie haben das Recht zu bestimmen, wer auf ihrem Friedhof liegt. So wie die einen Urnenbeisetzungen erlauben, die anderen nicht. Es ist bekannt, damit kann man umgehen. Wenn die Gemeinde eine bestimmte Praxis nicht will, muss man das akzeptieren.

Mit dem Landesrabbiner von Niedersachsen sprach Detlef David Kauschke.

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