Debatte

Zentralrat: »Rasse« nicht aus Grundgesetz streichen

Foto: Chris Hartung

Der im Grundgesetz genutzte Begriff »Rasse« sollte aus Sicht des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, unbedingt darin erhalten bleiben. Der Begriff erinnere an die deutsche Geschichte, vor allem »an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden; an die Schrecken der Schoa«, schreibt Schuster in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstag). »Streichen wir diese Erinnerung aus unserer Verfassung, werden wir sie irgendwann auch aus unserem Gedächtnis streichen.«

Hintergrund von Schusters Äußerungen sind politische Bestrebungen, den in Artikel drei des Grundgesetzes genutzten Begriff »Rasse« zu streichen. Wörtlich heißt es im sogenannten Gleichheitsartikel: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

Aus Sicht von Kritikern könne diese Formulierung etwa im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie von »Menschenrassen« interpretiert werden.

Schuster begrüßt im Namen des Zentralrats die Diskussion über den Begriff, sieht darin aber keinen Anknüpfungspunkt an die NS-Zeit. »Der Begriff wurde von den Verfassungsvätern vielmehr bewusst gewählt, um die Diskontinuität zur völkischen Ideologie der Nationalsozialisten zu untermauern« so Schuster. Zwar sei es heute gesellschaftlicher Konsens, dass es keine Menschenrassen gebe, das sei aber in der Geschichte nicht immer so gewesen. Artikel drei schaffe »ein Bollwerk« gegen die NS-Ideologie.

Ein Verfassungstext müsse »klar und schnörkellos sein«, sei aber gleichzeitig »keine heilige Schrift«, sondern Identifikationspunkt für alle Menschen in Deutschland, betont Schuster.

»Ich hege eine große Zuneigung zur Idee des Verfassungspatriotismus aus der Feder des Politikwissenschaftlers und ehemaligen F.A.Z.-Leitartiklers Dolf Sternberger, der das Bekenntnis zur Verfassung als Ergänzung und untrennbar mit dem Patriotismus verbunden hat, der sich auf ein Gebiet bezieht. Für mich ist die Verfassung mit der in ihr verankerten Religionsfreiheit und ihrer klaren Ausrichtung auf eine offene und freie Gesellschaft die Grundlage für jüdisches Leben in Deutschland überhaupt.« kna/ja

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