Justiz

Xavier Naidoo will nicht »Antisemit« genannt werden

Beruft sich auf die Kunstfreiheit: Xavier Naidoo Foto: dpa

Das Landgericht Regensburg hat am Dienstag eine Unterlassungsklage des Soul- und R&B-Sängers Xavier Naidoo verhandelt. Wie das Gericht mitteilte, beruft sich der 46-Jährige auf die Kunstfreiheit und betonte, er setze sich gegen Rassismus ein.

Anlass Eine Bildungsreferentin der Berliner Amadeu-Antonio-Stiftung soll bei einer Veranstaltung im vergangenen Sommer in Straubing auf eine Nachfrage aus dem Publikum, wie sie denn Naidoo einstufe, geantwortet haben: »Ich würde ihn zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

Der Sänger möchte mit seiner Klage gerichtlich erwirken, dass die Bildungsreferentin diese Äußerung in Zukunft unterlässt.

Die Beklagte hingegen vertritt den Standpunkt, es sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, dass sie den Sänger als »Antisemiten« bezeichnet hat – schließlich verwende Naidoo in seinen Liedtexten antisemitische Codes und Chiffren. Das Urteil der Richter wird für den 17. Juli erwartet. ja

Fernsehen

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