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Würdigung, NSU-Drohmails, Halle, Stutthof

Hans-Jochen Vogel (1926–2020) Foto: imago images/Sven Simon

Würdigung
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat mit tiefer Trauer auf die Nachricht vom Tod des am vergangenen Sonntag verstorbenen früheren SPD-Vorsitzenden Hans-Jochen Vogel reagiert. Zentralratspräsident Josef Schuster würdigte Vogel als »prägende politische Persönlichkeit«. »In unserem Einsatz gegen Vorurteile und Antisemitismus war Hans-Jochen Vogel ein verlässlicher Partner«, erklärte Schuster. Immer wieder habe der SPD-Politiker dazu beigetragen, das öffentliche Bewusstsein für die Belange der jüdischen Gemeinschaft zu sensibilisieren. »Das gute Zusammenleben von Juden und Nichtjuden war ihm stets ein Herzensanliegen. Deutschland verliert mit Hans-Jochen Vogel eine herausragende Persönlichkeit.« Mit seinem großen politischen Engagement, hohen ethischen Maßstäben und seinem unermüdlichen Eintreten für den Rechtsstaat habe Vogel die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich geprägt, betonte der Zentralrat der Juden am Montag in Berlin. »Er war ein überzeugter Demokrat und kämpfte gegen jede Form von Extremismus.« Im Jahr 2001 wurde er für seine Verdienste um die jüdische Gemeinschaft mit dem Leo-Baeck-Preis geehrt. ja/dpa

NSU-Drohmails
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, ist auch unter den Empfängern von Drohmails mit dem Absender »NSU 2.0«. Wie der Zentralrat am Dienstag bestätigte, hat Schuster ebenso wie der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, Anfang 2019 eine »NSU 2.0«-Drohmail erhalten. Mazyek hatte vergangene Woche öffentlich gemacht, solche Mails erhalten zu haben. Eine dieser Mails war ebenfalls an Schuster adressiert worden. Neben Schuster hat auch der Zentralrat der Juden als Institution den Angaben zufolge E-Mails mit diesem Absender erhalten. Auch in diesem Jahr sei das bereits vorgekommen. Die Hassmails seien zur Anzeige gebracht worden, hieß es. epd

Halle-Attentat
Der Prozess gegen den Attentäter von Halle ist am Dienstag dieser Woche in Magdeburg fortgesetzt worden. Die Nebenklagevertreter werden den 28-Jährigen zunächst weiter befragen, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg am Montag mitteilte. Zudem sollen weitere Videos vom Tatgeschehen gezeigt werden. Ein Ermittlungsbeamter ist als erster Zeuge geladen. In den ersten beiden Prozesstagen hatte Stephan B. ein umfassendes Geständnis abgelegt und keinen Hehl aus seiner antisemitischen und rassistischen Einstellung gemacht. Es gibt in dem Verfahren 43 Nebenkläger, die von 21 Rechtsanwälten vertreten werden. Benannt sind 147 Zeugen, darunter 68 Ermittlungsbeamte. Unklar ist noch, ob die Familie des Angeklagten für Mittwoch als Zeugen geladen bleibt. Mutter, Vater und die Halbschwester von Stephan B. hatten schriftlich erklärt, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Stephan B. droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem kommt eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht. Der Angeklagte zeigte in den ersten Prozesstagen keinerlei Reue, Einsicht oder Bedauern. ja

Stutthof-Prozess: Keine Revision
Fünf Tage nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof hat die Verteidigung angekündigt, das Urteil unter bestimmten Bedingungen zu akzeptieren. »Der Angeklagte wäre bereit, um einen Abschluss zu finden, das Urteil zu akzeptieren. Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen«, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg. Die Frist für einen Antrag auf Revision beträgt sieben Tage. Sollten beide Seiten und auch die dazu berechtigten Nebenkläger auf Rechtsmittel verzichten, würde die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig werden. Eine Jugendstrafkammer hatte den 93-Jährigen am vergangenen Donnerstag wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig gesprochen. dpa

Rechtsterrorismus

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