Prozess

Wie sich der Halle-Attentäter im Internet radikalisierte

Prozess gegen den Halle-Attentäter am Landgericht Magdeburg (Archiv) Foto: imago

Die Auswertungen der sichergestellten Speichermedien des Synagogen-Attentäters von Halle haben einmal mehr dessen antisemitische und rechtsextremistische Gesinnung bestätigt.

Mehrere Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) sagten am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg, das im Magdeburger Landgericht verhandelt, aus, dass die ausgewerteten Dateien voll mit nationalsozialistischen, antisemitischen, homophoben und frauenfeindlichen Inhalten waren.

Die Ermittler fanden Bilder mit drastischen Gewaltdarstellungen, von Deportierten, die in Gaskammern geführt werden sowie von japanischen Comic-Figuren mit NS-Hintergrund.

Zudem soll Stephan B. auch Internetforen genutzt haben, in denen anonym derartige Inhalte geteilt werden. In einem dieser sogenannten Imageboards soll auch der Attentäter von Christchurch (Neuseeland) glorifiziert worden sein.

ZEUGIN Eine weitere Zeugin, die Schulleiterin der Grundschule, an der die Mutter des Angeklagten gearbeitet hatte, berichtete von Hinweisen, die erst im Nachhinein ein erschreckendes Bild ergeben hätten. Sie sei erschüttert, dass ein Sohn einer Ethiklehrerin solche Taten begeht.

So habe sie nach dem Anschlag erfahren, dass die Mutter zu einer Kollegin gesagt haben soll: »Ich habe große Angst, dass bald etwas Schlimmes passiert.« Im Jahr 2019 will die Schulleiterin selbst auch eine Veränderung an der Lehrerin bemerkt haben, sie sei dünnhäutig und empfindsam gewesen.

Aus Äußerungen der Mutter habe sie geschlossen, dass Stephan B. eher rechtsextremistisch eingestellt sei, so die Zeugin. Er soll andere Kulturen in Deutschland abgelehnt haben. Zeitweise soll Stephan B. mit seiner Mutter nur Englisch gesprochen haben. In dem Video, das der 28-Jährige selbst von der Tat live ins Internet streamte, hielt er eine englische Ansprache.

Zudem wurde Musik mit antisemitischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Texten gefunden.

Zwei BKA-Beamte berichteten über die Auswertung von Dateien auf dem Computer, dem Laptop, einem USB-Stick und einem Handy des Angeklagten. Die darauf gefundenen Dokumente enthielten klare Bezüge zum Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch am 15. März 2019, Bezüge zum Nationalsozialismus, Bilder mit drastischen Gewaltdarstellungen, von Deportierten, die in Gaskammern geführt werden sowie von japanischen Comic-Figuren mit nationalsozialistischem Hintergrund.

Zudem wurde Musik mit antisemitischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Texten gefunden. Ein Handy enthielt kaum Kontakte, der Angeklagte will es extra für die Tat gekauft haben. In der zuständigen Ermittlungsgruppe beim BKA waren zeitweise bis zu 270 Beamte eingesetzt gewesen, erklärte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft.

BETER Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt.

Mit Sprengsätzen und Schusswaffen wollte er in die abgeschlossene Synagoge gelangen, um möglichst viele Juden zu töten. Zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hielten sich dort 52 Beter auf. B. droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem kommt eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht.

Der Prozess wird am 1., 2., 8., 9., 15., 16., 22., 23., 30. September, am 13., 14. Oktober und am 3., 4., 10., 11., 17. und 18. November fortgesetzt (jeweils ab 9.30 Uhr).

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