Justiz

Von Nazis erlassen: Bundestag soll Namengesetz neu fassen

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Das deutsche Namenänderungsgesetz soll wegen seiner Entstehung unter dem NS-Regime neu gefasst werden. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh sagte am Montag in Berlin, man stehe unmittelbar vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens.

Das Bundesinnenministerium habe hierfür eine Formulierungshilfe an den Bundestag gegeben, sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Auf seine Initiative hin soll sich der Bundestag mit Gesetzen befassen, die von den Nazis erlassen wurden, weiterhin gelten und in denen bis heute vom »Deutschen Reich« die Rede ist.

Es gebe neben dem Namenänderungsgesetz 28 weitere Gesetze, die auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes von den Nationalsozialisten erlassen wurden, sagte Klein. Das Gesetz zur Änderung von Familien- und Vornamen sei in seinen Augen das schwierigste davon. Eine 1938 auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassene Regelung sah vor, dass Juden mit nicht »eindeutig« jüdischen Namen den Zweitnamen »Israel« oder »Sara« annehmen mussten. Auch wenn diese Verordnung heute nicht mehr gelte, sei das Gesetz klar antisemitisch motiviert gewesen und habe eine besondere Rolle bei der Ausgrenzung von Juden gespielt, sagte Klein. Nazi-Relikte in Gesetzen müssten beseitigt werden.

Als »skandalös« bezeichnete er die Form, in der das Gesetz bis heute verfasst ist, obwohl es mehrfach geändert worden sei. So lautet die Eingangsformel immer noch: »Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen«. Zudem ist vom Wohnsitz im »Deutschen Reich« und vom »Reichsminister des Innern« die Rede. Klein fordert, dass durch Verabschiedung eines Bundesgesetzes diese Form geändert wird. Um den Inhalt der heute gültigen Regeln geht es dabei nach seinen Worten nicht.

Bei den anderen Gesetzen ist Lindh zufolge noch offen, ob sie zusammen oder einzeln geändert werden. Klein sagte, ein Artikelgesetz zur Änderung aller Regelung sei in seinen Augen das Praktischste. Zugleich ermögliche die Änderung jedes Gesetzes einzeln eine Auseinandersetzung mit der Konnotation, ergänzte der Beauftragte. Als weiteres Beispiel nannte er das 1939 erlassene Heilpraktikergesetz. epd

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