Konflikt

Von Einsicht keine Spur

In der Kritik: Rabbiner Walter Homolka Foto: picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa

Der Konflikt zwischen dem Zentralrat der Juden in Deutschland und dem umstrittenen Rabbiner Walter Homolka kommt voraussichtlich vor Gericht. Die von Homolka beauftragte Anwaltskanzlei Behm Becker Geßner kündigte am Freitag in Berlin an, sie werde nach der jüngsten Stellungnahme des Zentralrats beim zuständigen Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.

Der Zentralrat hatte am Donnerstag eine Aufforderung von Homolkas Anwälten zurückgewiesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie sollte sich auf Gutachter-Ergebnisse zum massiven Fehlverhalten Homolkas in der Leitung des Potsdamer Abraham Geiger-Kollegs beziehen, einer Ausbildungsstätte für liberale jüdische Geistliche. Falls dies nicht erfolgt, hatte Homolka »unverzügliche gerichtliche Schritte« angedroht. Die von ihm beauftragte Kanzlei bekräftigte am Freitag ihre Ankündigung.

Am Donnerstag hatte der Zentralrat seinerseits die Abmahnung von Homolka als »haltlos« bezeichnet. Der Rabbiner greife »wahllos Bewertungen der Gutachter an« und behaupte, dass es »keine Anknüpfungspunkte für Fehlverhaltensweisen« gebe. Zudem bestreite er, dass die Gutachter 79 Interviews mit 73 Personen durchgeführt hätten. »Für uns ist das nur ein Beleg dafür, dass Rabbiner Homolka jedes Maß verloren hat«, so der Zentralrat.

Der Zentralrat hatte das Gutachten bei der Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger in Auftrag gegeben. Laut dem am 7. Dezember veröffentlichten vorläufigem Gesamtergebnis liegt gegen Homolka eine Vielzahl von Verdachtsfällen von Fehlverhalten vor. […]

Die Kanzlei sieht 11 Mal möglichen Machtmissbrauch und 3 Mal mutmaßliche »Diskriminierung unterhalb der Schwelle des Strafrechts« und geht von einem persönlichen Fehlverhalten Homolkas als »Führungsperson bzw. Person mit großem Einfluss« aus.

Mit Verweis auf zwei ebenso groß angelegte wie unabhängige Gutachten hatte Zentralratspräsident Josef Schuster Homolkas Verbleib angesichts von Homolkas schwerwiegenden Vergehen in seinen bisherigen Ämtern als nicht mehr denkbar bezeichnet. kna/ja

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