Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Debatte

Nach Rede zu Iran-Krieg: Spahn kritisiert Bundespräsidenten

Bundespräsident Steinmeier hatte den Krieg der USA und Israels gegen den Iran als völkerrechtswidrig bezeichnet. Der Unionsfraktionschef hält das für anmaßend

 24.03.2026

Krieg

Iran lässt wenige Schiffe durch Straße von Hormus

Die iranischen Behörden lassen nur wenige Schiffe durch die für den Energiehandel wichtige Wasserstraße. Viele Reedereien meiden die Route angesichts von Angriffen und fehlender Versicherungen

 24.03.2026

Berlin

Urteil gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder erwartet

Die Terrororganisation Hamas soll in Europa Waffenlager haben, um Anschläge verüben zu können. Vom Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder erhoffte man sich auch weitere Erkenntnisse. Ist das gelungen?

 24.03.2026

Interview

»Geschichten, die Kindern guttun«

Die Jiddisch-Professorin Miriam Udel über Kinderliteratur, Ethik und Menschlichkeit

 24.03.2026

Meinung

Wie lange müssen wir noch so leben?

Seit Beginn des Iran-Kriegs werden jüdische Einrichtungen noch häufiger Ziel von Terrorattacken. Das Absurde ist: Dieser Zustand ist für Jüdinnen und Juden längst zur Norm geworden

von Laura Cazés  24.03.2026

Erinnerungskultur

Felix Klein verteidigt Wolfram Weimer gegen Buchenwald-Verbände

Zwei Angehörigen-Verbände wollen verhindern, dass der Kulturstaatsminister eine Rede in der Gedenkstätte Buchenwald hält. Mit ihrer Kritik würden sie sich selbst schaden, sagt der Antisemitismusbeauftrage

 24.03.2026

Kommentar

Bedingt lernfähig

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier übt harte Kritik am Vorgehen der USA gegen den Iran. Über den Terror der Mullahs verliert er dagegen kein Wort – wieder einmal

von Ralf Balke  24.03.2026

Teheran

Bericht: Neuer Generalsekretär in Irans Sicherheitsrat

Nach der Tötung von Ali Laridschani ist im Iran ein neuer Generalsekretär für den mächtigen Nationalen Sicherheitsrat benannt worden. Das Amt bekleidet nun ein bisher eher Unbekannter

 24.03.2026

Nahost

Libanon weist iranischen Botschafter aus

Die Lage zwischen der Hisbollah und Israel spitzt sich immer weiter zu. Die Regierung in Beirut trifft nun weitere Maßnahmen, um den iranischen Einfluss einzudämmen

 24.03.2026