Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Bonn

Bundeszentrale für politische Bildung will Linksextremismus und Islamismus intensiver behandeln

Eine Sprecherin der Behörde sagt, die BpB werde ihre Arbeit künftig konsequenter an ihrem »Kernauftrag« ausrichten

 04.08.2026

Berlin

Nach antisemitischer Beschimpfung: Polizeilicher Staatsschutz ermittelt

Nach Beleidigungen gegenüber Gästen und Beschäftigten des jüdischen Kulturschiffs MS Goldberg auf dem Berliner Wannsee hat die Polizei Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen

 04.08.2026

Kommentar

Politische Pünktchensammler

Ewig bewegte Palästina-Aktivisten wie Javier Bardem und israelische Politiker nutzen den Massenansturm auf Ceuta für politisch unwürdige Spielchen

von Nils Kottmann  04.08.2026

Justiz

Israel-Kritik mit Swastika und Davidstern? Könnte durchgehen

Für das Pfälzische Oberlandesgericht ist Schmähkritik an Israel samt Verwendung von Hakenkreuzen und Holocaustvergleichen nur dann strafbar, wenn die Gegnerschaft zur NS-Ideologie nicht offensichtlich ist. Vielen geht das Urteil zu weit

von Michael Thaidigsmann  04.08.2026

Spanien

Hakenkreuz auf Maimonides-Statue in Córdoba geschmiert

Der Bürgermeister der Stadt verurteilte den Vorfall scharf und sprach von einem Hasssymbol mit einer besonders schwerwiegenden Botschaft

 04.08.2026

Magdeburg

Dieter Hallervorden, Sven Schulze und der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt

Die Christdemokraten setzen bei ihrem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt auf Unterstützung des anti-israelischen Komikers Dieter Hallervorden

 04.08.2026

Berlin

Mehr als 1000 Juristen sprechen sich für AfD-Verbotsverfahren aus

Die Experten haben einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten unterzeichnet

 04.08.2026

Potsdam

Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye ist tot

Der Journalist und Autor prägte als Gründer von »Gesicht Zeigen!« den Kampf gegen Rechtsextremismus. Nun ist seine Stimme verstummt

 04.08.2026

Dessau-Roßlau

Schulze: Ich habe eine andere Meinung zum Thema Völkermord

Auftritte des Kabarettisten Dieter Hallervorden bei CDU-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt hatten bei den Christdemokraten teils für große Irritationen gesorgt. Der Spitzenkandidat verteidigt das Format

 04.08.2026 Aktualisiert