Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

USA

Trumps Ex-Grenzschutzchef soll »antisemitische Tirade« gehalten haben

Gregory Bovino soll wütend geworden sein, als ein orthodoxer Staatsanwalt wegen des Schabbats nicht an einer Telefonkonferenz teilnahm

 02.02.2026

Johann Wadephul

»Wir lassen uns in unserer Haltung nicht einschüchtern«

Das iranische Regime hat die Bundeswehr als Terrororganisation eingestuft. Der Außenminister bezeichnete den Schritt als »propagandistisch« und hofft auf schnelle Schritte gegen die Revolutionsgarden

 01.02.2026

Naher Osten

Iran betrachtet Bundeswehr als Terrororganisation

Nach langer Debatte stufte die EU Irans Revolutionsgarden kürzlich als Terrororganisation ein. Nun kommt eine Reaktion aus Teheran

 01.02.2026

Straße von Hormus

US-Militär warnt Revolutionsgarden vor Provokationen bei Manöver

Ab Sonntag will die iranische Elite-Einheit eine Übung in der strategisch wichtigen Meerenge abhalten

 31.01.2026

Sicherheit

Deutschland und Israel trainieren erstmals gemeinsam gegen Cyberangriffe

Deutschland und Israel proben gemeinsam die Abwehr schwerer Cyberangriffe. Denn Israel hat Erfahrungen, von denen Deutschland profitieren möchte

 31.01.2026

Nordrhein-Westfalen

Statt Auktion: 428 Holocaust-Dokumente an Auschwitz-Stiftung übergeben

Nach internationalen Protesten übergibt der Landtag in Nordrhein-Westfalen 428 Holocaust-Dokumente an die Stiftung Auschwitz-Birkenau. Darunter sind Lagerpostkarten, Täterbriefe und Lagergeld

 31.01.2026

Nahost

Trump schickt weitere Kriegsschiffe in Richtung Iran

Der US-Präsident drängt das iranische Regime weiterhin zu einem Deal

 31.01.2026

Nahost

Mehrere Explosionen im Iran

Vor einem Marinemanöver der iranischen Revolutionsgarden kommt es zu Detonationen in mehreren Teilen des Landes. Die iranische Propaganda spricht von Gaslecks und brennendem Schilf

 31.01.2026

Nahost

Vollendete Drohkulisse

US-Präsident Trumps »Armada« ist angekommen, die Optionen für Militärschläge liegen auf dem Tisch. Er stellt dem Mullah-Regime zwei Bedingungen. Wird Teheran einlenken?

von Imanuel Marcus  30.01.2026