Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Washington

Rubio: Erwarten heute eine Antwort aus dem Iran

Während sich die Spannungen zwischen dem Iran und den USA zuletzt zugespitzt haben, setzen die USA weiter auf eine Verhandlungslösung mit Teheran. Nun äußert sich der US-Außenminister dazu

 08.05.2026

Meinung

»Boykottlisten« gegen »Zionisten«? Die 30er-Jahre lassen grüßen

Streit um eine Palästina-Halskette: Was wirklich im Berliner Café »The Barn« passierte, was das Café »Acid« damit zu tun hat und welche Rolle die Lokalpresse spielt

von Ayala Goldmann  08.05.2026

Andenken

Vier Schulen und mehrere Plätze nach Margot Friedländer benannt

Vor einem Jahr - am 9. Mai - starb die Holocaust-Überlebende Margot Friedländer mit 103 Jahren. Für viele war sie ein Vorbild. Inzwischen tragen immer mehr Schulen, Straßen und Plätze ihren Namen. Eine Übersicht

von Karin Wollschläger  08.05.2026

Essay

Wenn meine Töchter mich fragen

Am 8. Mai 1945 wurde der NS-Staat besiegt, aber nicht das Denken, das ihn ermöglicht hat. Der Hass wächst heute wieder. Werde ich meinen Kindern einmal sagen können, dass ich nicht geschwiegen, sondern widersprochen habe?

von Andreas Albrecht  08.05.2026

Initiative

Antisemitismusbeauftragter Klein begrüßt Gesetzentwürfe im Bundesrat

Im Bundesrat geht es an diesem Freitag um den Handel mit Nazi-Opfer-Gegenständen und um das Leugnen des Existenzrechts Israels. Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein begrüßt die Vorstöße

von Anita Hirschbeck  08.05.2026

Meinung

Der »Tag des Sieges« und der Krieg heute

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges müssen wir die Geschichte neu aufrollen und hinterfragen, wie wir mit dem stets pompös begangenen 9. Mai umgehen sollen

von Irina Bondas  08.05.2026

Washington D.C./Teheran

USA fordern Freilassung von Nobelpreisträgerin Mohammadi

Der Gesundheitszustand der inhaftierten iranischen Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist schlecht

 08.05.2026

Boulder/Washington D.C.

Brandanschlag auf Solidaritäts-Demo für Hamas-Geiseln: Täter bekennt sich schuldig

Nach dem tödlichen Angriff in Colorado auf eine Solidaritätskundgebung für israelische Geiseln droht dem mutmaßlichen Täter nach seinem Geständnis nun lebenslange Haft

 08.05.2026

Washington D.C.

USA laden Israel und Libanon zu neuer Gesprächsrunde ein

Nach israelischen Angaben soll es bei den Treffen unter anderem um konkrete Schritte zur Entwaffnung der Hisbollah gehen

 08.05.2026