Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

München

Der Grüne, das Rathaus und die jüdische Gemeinschaft

Dominik Krause wird der nächste Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt. Der 35-Jährige ist Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und geht entschlossen gegen Antisemitismus vor. Ein Porträt

von Chris Schinke  04.04.2026

Krieg

»Kritische« Rettungsmission im Iran - Trump in Erklärungsnot

Die Suche nach dem vermissten Besatzungsmitglied eines Kampfjets wird für die USA zum Wettlauf gegen die Zeit - im Iran werden Kopfgelder ausgesetzt. Die Lage bringt die US-Regierung in Bedrängnis

von Cindy Riechau  04.04.2026

Großbritannien

Brandanschlag in London: Untersuchungshaft für Verdächtige

Mehrere Krankenwagen eines jüdischen Rettungsdienstes in Golders Green werden in Brand gesetzt. Vor Gericht erschienen nun drei Verdächtige

 04.04.2026

Debatte

Antisemitismus und Israel-Hass: Auswärtiges Amt rügt Goethe-Institut für Ausstellung

Um die palästinensisch-amerikanische Künstlerin Basma al-Sharif gab es wegen Social-Media-Posts zuletzt Wirbel. Das gilt auch für die Teilnahme an einer Ausstellung in Vilnius

 04.04.2026

Meinung

Hoffentlich wird Viktor Orbán abgewählt

Am 12. April stehen in Ungarn Wahlen an. Unter seinem langjährigen Ministerpräsidenten ist das Land zu einem russischen U-Boot in der Europäischen Union geworden

von Joshua Schultheis  04.04.2026

Standpunkt

Die Militäroperation gegen das Mullah-Regime ist eine historische Chance

Ein Gastbeitrag von Roderich Kiesewetter, Bundestagsabgeordneter (CDU) und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses

von Roderich Kiesewetter  04.04.2026

Analyse

Kampf um die Kultur

Die AfD hat Sprache, Kunst und Geschichte als zentrale Politikfelder für sich entdeckt. Ideengeberin ist die »Neue Rechte«

von Sebastian Beer  04.04.2026

Beirut

Israel: Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026