Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Leer

Holocaust-Überlebender Weinberg mit 101 Jahren gestorben

Albrecht Weinberg hat drei Konzentrationslager und Todesmärsche überlebt. Für Aufsehen sorgte er mit der Rückgabe des Bundesverdienstkreuzes. Nun ist er in Leer gestorben

 12.05.2026

Berlin

Verfassungsschutz will über Antisemitismus aufklären

Wassermelone, Krake und Demo-Parolen: Der Verfassungsschutz erklärt, welche Symbole und Slogans seiner Einschätzung nach auf Extremismus und Antisemitismus hindeuten können.

 12.05.2026

Brüssel

Pride Parade nimmt Auflagen für jüdische Teilnehmer zurück

Eine Gruppe war mitgeteilt worden, ihre Mitglieder dürften weder Davidsterne noch das Wort »jüdisch« auf Bannern oder Symbolen zeigen

 12.05.2026

New York

Festnahmen bei Zusammenstößen vor Synagoge in Brooklyn

Israelfeindliche Demonstranten skandieren »Palästina gehört nur uns« und »Fuck Israel«. Es kommt zu Rangeleien mit Gegendemonstranten

 12.05.2026

Meinung

Wer definiert das Judentum?

Die Theologische Fakultät der Universität Freiburg im Üechtland verleiht dem messianischen Rabbiner Mark S. Kinzer die Ehrendoktorwürde. Das belastet das jüdische Verhältnis zu einem katholischen Partner

von Zsolt Balkanyi-Guery  12.05.2026

Nahost

Bericht: Vereinigte Arabische Emirate griffen den Iran heimlich an

Eine der Attacken soll Anfang April ein großes Feuer auf einer Raffinerie auf der iranischen Insel Lavan verursacht haben

 12.05.2026

Washington D.C.

Trump erwägt neue Militärschläge gegen Iran

Der US-Präsident bezeichnete die Antwort Teherans auf seinen jüngsten Vorschlag für eine dauerhafte Waffenruhe als »Müll«

 12.05.2026

Essay

Warum ich Zionist bin

Heute ist Zionismus für viele ein Schimpfwort und gleichbedeutend mit Rassismus. Da muss eine Verwechslung vorliegen. Antizionismus ist Rassismus. Der Zionismus ist die selbstverständlichste Antwort auf zweitausend Jahre Verfolgung, Vertreibung und Völkermord

von Mathias Döpfner  12.05.2026

Berlin

Mehr Straftaten gegen Gedenkstätten im vergangenen Jahr

Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch: Die Zahl der Straftaten in und gegen Gedenkstätten ist im vergangenen Jahr gestiegen

 11.05.2026