Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Wahl in Sachsen-Anhalt

Bundesrat sieht sich gewappnet für mögliche AfD-Regierung

Den Bundestag mischt die AfD regelmäßig auf. Könnte sie das auch mit dem Bundesrat tun, wenn sie in Sachsen-Anhalt den Regierungschef stellen sollte? Der Bundesratspräsident bleibt gelassen

 14.08.2026

Nahost

Angriff auf Schiffe: Lage am Golf weiter angespannt

Im Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran wurde ursprünglich eine Einigung innerhalb von 60 Tagen angestrebt. Doch eine Lösung des Konflikts scheint ungewiss. Gibt es Fortschritte?

 14.08.2026

Boston

Gericht weist Klage der US-Regierung gegen Harvard ab

Trumps Regierung kassierte bereits im vergangenen Jahr in einem rechtlichen Streit mit der Elite-Uni eine Niederlage. Nun scheitert sie erneut vor Gericht. Im Zentrum stand ein Antisemitismus-Vorwurf

 14.08.2026

Exklusiv

Causa Georg Restle: Jetzt meldet sich WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni zu Wort

Felix Schotland, Mitglied im WDR-Rundfunkrat und im Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, beschwerte sich über einen X-Post des Journalisten Georg Restle. Nun bekam er eine Antwort

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Florida

»Es geht um uns gegen den Juden«: Antisemitische Hetze im Wahlkampf

»Unsere Regierung ist nichts anderes als ein Werkzeug für jüdische Vorherrschaft«, schreibt der republikanische Vorwahl-Kandidat und Influencer Dan Bilzerian

 13.08.2026

Nahost

Ex-Botschafter Seibert fordert »klare europäische Position« zu Israel

Bis vor kurzem war er das Gesicht deutscher Diplomatie in Israel: Steffen Seibert. In einem Interview äußert er sich zu Grenzen der Staatsräson, Siedlungen, dem Terror der Hamas und gegen Boykotte

 13.08.2026

Geburtstag

Romani Rose wird 80: »Nie vergessen, zu welcher Unmenschlichkeit Menschen fähig sind«

Romani Rose kämpft gegen Vorurteile und Ausgrenzung. Der Minderheitenschutz ist für ihn eine tragende Säule der Demokratie. Nun wird der Heidelberger Bürgerrechtler 80 Jahre alt - und will weiter mitmischen

von Volker Hasenauer  13.08.2026

Meinungsfreiheit

Wenn Juden plötzlich Nazis sein sollen

Ein Gericht erklärt die Gleichsetzung von Hakenkreuz und Davidstern für zulässig. Kritiker sind irritiert

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Sachsen-Anhalt

Polizeirabbiner vor der Wahl: Erstarken der AfD bereitet Sorgen         

Mehr Begegnung zwischen Juden und Nicht-Juden - das wünschen sich Deutschlands Polizeirabbiner. Sie bilden Polizeianwärter hierzulande fort und vermitteln jüdische Kultur. Seit fünf Jahren gibt es sie

von Nina Schmedding  13.08.2026