Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Berlin

Remmo: Koçak hat bei mir im Büro gesessen

Wie eng war der Kontakt des Linken-Bundestagsabgeordneten Koçak zur Großfamilie Remmo? Nach der Berliner Wahl kamen Chatnachrichten ans Licht, die er als Fehler bezeichnete. Gab es auch ein Treffen?

 16.10.2026

Berliner Sondierungen

Özdemir: Berliner Linke hat sich »radikalisiert«

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir schaut mit Sorge auf die politischen Geschehnisse in der Bundeshauptstadt. Seiner Ansicht nach hat sich die Berliner Linke radikalisiert

 16.10.2026

Kommentar

Deutsche Iran-Politik: Urkomische Dinge und pure Realitätsverweigerung

Der neue Botschafter der Bundesrepublik in Teheran, Axel Dittmann, produziert mit seinen Instagram-Videos unfreiwillig Realsatire

von Saba Farzan  16.10.2026

Meinung

Keine Wahlen in Palästina: Armutszeugnis für den Westen

Mahmud Abbas hat die Wahlen in den Palästinensergebieten erneut um ein Jahr verschoben und bricht damit seine Zusagen. Wann zieht man in Europa endlich Konsequenzen?

von Jacques Abramowicz  16.10.2026

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD)

Rede des Bundesratspräsidenten

Bovenschulte zu AfD-Verbot: »Prüfen heißt nicht verbieten«

Seine letzte Rede als Bundesratspräsident nutzt Andreas Bovenschulte für einen Appell. Es geht darum, wie weit die Demokratie im Umgang mit der AfD gehen sollte – und warum kein Fehler passieren darf

 16.10.2026

München

Oberrabbiner Goldschmidt: »Wir können nicht immer wegrennen«

Jüdisches Leben in Europa hat eine Zukunft, aber nicht von allein. Dafür braucht es nach den Worten des Oberrabbiners Pinchas Goldschmidt Partner in den Regierungen und in der Zivilgesellschaft

von Barbara Just  16.10.2026

Steffen Alisch

Meinung

Die Berliner Linke und ihr DDR-Vorleben

Linker Antisemitismus, Israelfeindschaft und Genozid-Vorwurf – all das gab es bereits in der DDR unter dem Regime der Linkspartei-Vorläuferin SED

von Steffen Alisch  16.10.2026

Staatsanwaltschaft

Der Bundestag hebt die Immunität von SPD-Abgeordnetem Adis Ahmetovic auf

Ermittler durchsuchen sein Büro und Wohnungen wegen des Verdachts verbotener Absprachen

von Leonard Fischer  16.10.2026

Annäherung

Warum die FPÖ auf ein Gütesiegel aus Israel hofft - Österreichs Rechte knüpfen Verbindungen zum Likud

Noch stehen in Österreich keine Wahlen an. Dennoch will die rechte FPÖ ihr aktuelles Umfrage-Hoch mit einer Strategie untermauern, die verwundert: Die einstige Altnazi-Partei sucht Unterstützung aus Israel

von Markus Schönherr  16.10.2026