Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Ugandische Truppen

Nahost

Ugandas Parlament billigt Truppenentsendung nach Gaza

Auf US-Anfrage soll sich ein Kontingent der ugandischen Armee der geplanten internationalen Stabilisierungstruppe anschließen. In Afrika zählt das Land zu den größten Truppenstellern für Friedensmissionen

 07.08.2026

Meinung

Wie Georg Restle die Glaubwürdigkeit des ÖRR untergräbt

Nach dem X-Post des Journalisten hat sich Felix Schotland, Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, an WDR-Programmdirektorin Andrea Schafarczyk gewandt. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut

von Felix Schotland  07.08.2026

Justiz

Israelischer Siedler wegen Tötung eines Palästinensers angeklagt

Der getötete Aktivist setzte sich gegen Siedlergewalt ein und war an dem Oscar-prämierten Film »No Other Land« beteiligt. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht

 07.08.2026

Dublin

Wegen Israel-Boykott: Irisches Regierungsflugzeug kann nicht mehr im Nebel landen

Beim Kauf der Maschine wurde bewusst auf das System »FalconEye« verzichtet, weil der israelische Rüstungskonzern Elbit Systems an dem Produkt beteiligt ist

 07.08.2026

AfD-Verbot

»Wachkitzeln von Gewalt- und Mordphantasien«

Der Historiker und NS-Forscher Götz Aly, der mit Blick auf die AfD bislang vor überzogenen Vergleichen mit dem Nationalsozialismus und der NSDAP gewarnt hatte, hat offenbar seine Position revidiert

 07.08.2026

Kanada

Bericht: Jüdische Studenten erleben Antisemitismus als alltägliche Realität

Fast alle befragten jüdischen Studenten geben an, innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens einen antisemitischen Vorfall erlebt oder beobachtet zu haben

 07.08.2026

Miami

Antisemitischer Angriff in Starbucks-Filiale

Laut Polizei schlug eine Frau ihr Opfer mit einem Mobiltelefon. Dann habe sie mit einem Metallstuhl auf den Mann, der eine Kippa trug, losgehen wollen

 07.08.2026

Berlin

Klingbeil: AfD-Verbotsverfahren ernsthaft prüfen

Die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren erhält neue Dynamik. Was sagt SPD-Chef Klingbeil und wie reagiert die Linke auf seinen Vorstoß?

 07.08.2026

Teheran/Maskat/Washington D.C.

Iran und Oman arbeiten an Hormus-Regelung – Teheran stellt Bedingungen an die USA

Iranischer Vertreter sagen, ein Rahmenabkommen für den Schiffsverkehr sei weit fortgeschritten. Eine sofortige Wiederöffnung der Wasserstraße sei damit jedoch nicht verbunden

 07.08.2026