Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Rüstung

Ein Iron Dome »Made in Germany«?

Israel hat Deutschland Unterstützung beim Ausbau seiner Luftabwehr angeboten. Man könne sich vorstellen, den Iron Dome nicht nur zu liefern, sondern auch vor Ort zu produzieren, sagt der Chef des Rüstungskonzerns Rafael

von Ralf Balke  16.03.2026

Iran-Krieg

NATO-Staaten gegen Einsatz in Straße von Hormus

Könnte die NATO dabei helfen, die Straße von Hormus gegen iranische Attacken zu sichern? US-Präsident Donald Trump ist dieser Meinung, doch seine Alliierten zögern

 16.03.2026

Antisemitismus

Das sagt der Linken-Chef zum Büttner-Abgang

Der brandenburgische Antisemitismus-Beauftragte Andreas Büttner eckte in seiner Partei an. Jetzt verlässt er die Linke mit bitterer Kritik. Seine Partei erlebt die x-te Neuauflage einer Debatte

von Oliver von Riegen, Verena Schmitt-Roschmann  16.03.2026

Berlin

Hertie School: Studierendenvertretung verliert Misstrauensvotum

Nach einem Beschluss zur Unterstützung der gegen Israel gerichteten BDS-Bewegung haben die Studenten der privaten Hochschule ihre Vertretung abgewählt

von Joshua Schultheis  16.03.2026

Iran-Krieg

Deutschland will keinen NATO-Einsatz in der Straße von Hormus

Die US-Regierung macht Druck auf Nato-Partner, sich an der Absicherung einer wichtigen Seeroute in Nahost zu beteiligen. Berlin macht klar, dass man die Allianz gar nicht am Zuge sieht

 16.03.2026

Washington D.C.

Trump fordert militärische Unterstützung im Golf

Insbesondere von europäischen NATO-Staaten erwarte er konkrete Beiträge. Andernfalls drohe der NATO eine schwierige Zukunft, so der amerikanische Präsident

 16.03.2026

Thüringen

Jüdische Organisationen warnen vor »antisemitischer Provokation« in Buchenwald

Ein breites Bündnis wendet sich mit einer gemeinsamen Erklärung scharf gegen die Kampagne \»Kufiyas in Buchenwald\«

 16.03.2026

Nahost

Reaktion auf Beschuss der Miliz: Israel greift Hisbollah und iranisches Regime an

Die Lage im Überblick

 16.03.2026

EXKLUSIV

»Es geht nicht mehr«: Andreas Büttner verlässt die Linkspartei

Nach einem Beschluss der Linken in Niedersachsen war für Brandenburgs Antisemitismusbeauftragten das Maß voll: Er tritt aus der Partei aus

von Michael Thaidigsmann  16.03.2026