Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Deutschland

Schoa-Überlebende und Antisemitismusbeauftragte rechnen mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Maha El Hissy ab

Die Hintergründe

 09.09.2026 Aktualisiert

Kommentar

Warum der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nie wieder »Nie wieder!« sagen sollte

Wer Antisemitismus nur dort bekämpft, wo es bequem ist, bekämpft ihn nicht – und wer wie im Fall Maha El Hissy konkrete Vorwürfe nicht ernsthaft prüfen will, sollte aufhören, zu erklären, wie ernst er diesen Kampf nimmt

von Andreas Büttner  09.09.2026 Aktualisiert

Berlin

Zweite Anklage wegen Mordversuchs am Holocaust-Mahnmal

Khalaf A. habe mit dem bereits im März wegen des Mordversuchs verurteilten Wassim Al M. in Kontakt gestanden und diesen ermutigt, sein Vorhaben umzusetzen, hieß es

 09.09.2026

Verteidigung

Nach Deal über VW-Werk: Israelische Rüstungsunternehmen wollen noch mehr in Deutschland investieren

Rafael und Elbit wollen die deutsch-israelische Zusammenarbeit bei der Produktion von Abwehrraketen und anderem Militärgerät erheblich ausweiten. Covenant will in Sachsen Marschflugkörper produzieren

 09.09.2026

Mascha Malburg und Joshua Schultheis

In eigener Sache

Mascha Malburg und Joshua Schultheis werden mit dem Georg-Stefan-Troller-Preis ausgezeichnet

Die Redakteurin der Jüdischen Allgemeinen und der freie Mitarbeiter erhalten die Auszeichnung für ihre Interviewreihe mit Juden aus Deutschland

 09.09.2026

Iran

Kamran Hekmati in Teheran aus dem Gefängnis entlassen

Der 71-jährige iranisch-amerikanische Jude kommt nach einjähriger Haft wegen einer Reise nach Israel frei, darf das Land aber weiterhin nicht verlassen

 09.09.2026

Bundestag

Merz wirft AfD Pläne für »ethnische Säuberungen« vor

Wenige Tage nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt gibt sich Bundeskanzler Merz kämpferisch gegenüber der Partei. Bei der Generaldebatte im Bundestag wirft er ihr vor, mit ihren migrationspolitischen Positionen das Land zu spalten

 09.09.2026

Fußball

»Für Juden spielen wir nicht«

Beim Oberliga-Verein Tennis Borussia Berlin soll es zu antisemitischen Anfeindungen gegen den jüdischen Vorstandsvorsitzenden Ariel Gala gekommen sein – aus der eigenen Jugendabteilung

 09.09.2026

Max Privorozki

»Ich werde Halle nicht verlassen, solange wir in einer freien Gesellschaft leben«

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk spricht der Gemeindevorsitzende über Wahlergebnisse, Prognosen und die Aufgabe der Gesellschaft

 09.09.2026