Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

In eigener Sache

»Jüdische Allgemeine« reagiert auf Rüge des Deutschen Presserats

19 Rügen verteilt der Presserat an die deutsche Medienlandschaft. Eine davon geht an die »Jüdische Allgemeine« - wegen angeblicher gravierender Ehrverletzung eines in Gaza getöteten Journalisten

 23.03.2026

Gedenken

Zwei Buchenwald-Verbände gegen Auftritt von Wolfram Weimer

In der Gedenkstätte Buchenwald wird am 12. April an die Befreiung des Konzentrationslagers erinnert. Geplant ist ein Grußwort von Kulturstaatsminister Weimer. Zwei Verbände haben damit ein Problem

 23.03.2026

Krieg

Merz begrüßt vorläufigen Verzicht auf US-Kraftwerksangriffe im Iran

US-Präsident Donald Trump nimmt scharfe Drohungen gegen den Iran vorerst vom Tisch. Die Bundesregierung begrüßt das und bietet Mithilfe bei anderen Bemühungen an

 23.03.2026

Nahost

G7 verurteilen iranische Angriffe scharf und warnen vor Eskalation

In einer gemeinsamen Erklärung der G7-Außenminister ist von »nicht zu rechtfertigenden Angriffen« und einer Gefahr für die Stabilität die Rede

 23.03.2026

Schutz jüdischer Studenten

Klage von Lahav Shapira gegen FU Berlin abgewiesen

Der Gaza-Krieg sorgt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig zu Protesten. Ein jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor Gericht. Was sagen die Richter?

 23.03.2026

Berlin

Außenministerium stellt sich hinter Botschafter Seibert

Israels Außenminister kritisiert den deutschen Botschafter wegen Aussagen zur Siedlergewalt. Außenminister Wadephul telefoniert mit seinem Kollegen - und wiederholt die Kritik

 23.03.2026

Teheran

Können iranische Raketen nun Europa erreichen?

Nach dem Raketenangriff auf einen Militärstützpunkt auf der Insel Diego Garcia rückt auch Europa in den potenziellen Zielkorridor iranischer Raketen. Muss man sich in Berlin nun Sorgen machen?

von Arne Bänsch  23.03.2026

Griechenland

US-Flugzeugträger legt für Reparaturen auf Kreta an

Brand in der Bordwäscherei, Probleme mit Toiletten: Die »USS Gerald R. Ford« macht auf Kreta Halt. Ermittler der US-Marine gehen der Ursache des Feuers nach

 23.03.2026

Nahost

Iran dementiert Verhandlungen mit den USA

US-Präsident Donald verschiebt ein Ultimatum und verweist auf »produktive Gespräche« mit dem Iran. Aus Teheran kommt ein Dementi

 23.03.2026