KZ-Tattoo

Verurteilter Neonazi in Haft

Marcel Zech im November 2016 zu Beginn des Berufungsprozesses Foto: dpa

KZ-Tattoo

Verurteilter Neonazi in Haft

NPD-Funktionär Marcel Zech sitzt achtmonatige Freiheitsstrafe ab

 27.06.2017 11:46 Uhr

Der wegen seines öffentlich gezeigten KZ-Tattoos verurteilte Brandenburger Neonazi Marcel Zech sitzt im Gefängnis. Der NPD-Funktionär, der für die rechtsextreme Partei unter anderem in den Kreistag Barnim gewählt wurde, habe seine achtmonatige Haftstrafe inzwischen angetreten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Winfried Lehmann der Nachrichtenagentur epd am Dienstag in Neuruppin.

Das brandenburgische Oberlandesgericht hatte das Urteil des Landgerichts Neuruppin im April bestätigt und den Revisionsantrag von Zech als offensichtlich unbegründet verworfen.

Auschwitz Zech hatte im November 2015 in einem Schwimmbad in Oranienburg die Tätowierung der Silhouette des Vernichtungslagers Auschwitz und des Schriftzugs »Jedem das Seine« vom Eingang des Konzentrationslagers Buchenwald öffentlich gezeigt.

Das Personal war zunächst nicht dagegen eingeschritten. Ein Besucher des Schwimmbades hatte das Tattoo im unteren Rückenbereich des Neonazis fotografiert, das Bild über die sozialen Netzwerke verbreitet und den Vorfall so bekannt gemacht.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte Zech wegen Volksverhetzung im Dezember 2015 in einem beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Berufungsinstanz in Neuruppin hatte das Urteil im November 2016 verschärft und eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen.

Urteilsbegründung Der vorsitzende Richter Jörn Kalbow hatte zur Urteilsbegründung in Neuruppin gesagt, es bestehe kein Zweifel daran, was der Angeklagte mit seinen Tätowierungen zum Ausdruck bringen wolle.

Die Haftstrafe könne trotz einer »schwach positiven Sozialprognose« nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil auch mögliche Nachahmereffekte für potenzielle weitere Täter berücksichtigt werden müssten. Eine Bewährungsstrafe könnte zudem in der Bevölkerung als mögliches »Zurückweichen vor dem Rechtsradikalismus« verstanden werden. epd

Berlin

Demonstration gegen Auftritt von Francesca Albanese

»Wer das Existenzrecht Israels delegitimiert und Gräueltaten rechtfertigt, darf in Berlin keine unwidersprochene Bühne erhalten«, sagen die Organisatoren der Kundgebung

von Imanuel Marcus  27.03.2026

Essay

Keine Empathie für Israel, nirgends

Was mich an der deutschen Reaktion auf den Iran-Krieg irritiert

von Ralf Fücks  27.03.2026

Kommentar

Wie mit dem Völkerrecht Israel delegitimiert wird

Der Angriff auf den Iran sei eindeutig völkerrechtswidrig, sagen zahlreiche Experten. Sie machen es sich zu einfach. Denn es spricht viel dafür, dass Israel ein Recht auf präventive Selbstverteidigung hat

von Monika Polzin  27.03.2026

Berlin

Antisemitischer Angriff in Prenzlauer Berg

Das Opfer schrieb hebräische Texte in ein Buch. Der Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts ermittelt

 27.03.2026

Analyse

Ist das wirklich nicht unser Krieg?

Ein atomar bewaffneter Iran wäre nicht nur ein Albtraum für Israel, sondern auch eine reale Bedrohung für Europa

von Roman Haller  27.03.2026

Jüdischer Wahlkämpfer

»Wer nicht kämpft, hat schon verloren«

David Rosenberg über den Wahlkampf in Rheinland-Pfalz, die Niederlage seiner Partei und warum er sich gerade als junger Jude weiter politisch engagieren will

von Mascha Malburg  27.03.2026

Debatte

Felix Klein: »Kufiyas in Buchenwald« sind Provokation

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung äußert sich empört über die geplanten Proteste zum 81. Jahrestag der Befreiung des NS-Konzentrationslagers Buchenwald mit Bezug auf den Nahost-Konflikt

 27.03.2026

Berlin

Wadephul: Direkte Gespräche zwischen USA und Iran geplant

Der Außenminister trifft sich mit seinen G7-Kollegen, um über eine gemeinsame Linie für ein Ende des Iran-Krieges zu beraten. Ihm zufolge gibt es »Zeichen der Hoffnung«

 27.03.2026

Washington D.C.

Trump: Laut CIA ist Modschtaba Chamenei homosexuell

Im Iran werden homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt. Je nach Auslegung drohen harte Strafen, darunter Haft, körperliche Züchtigung oder sogar die Todesstrafe

 27.03.2026