NS-Kriegsverbrecher

Verfassungsschutz muss Zugang zu Akte von Alois Brunner gewähren

Eingang zum Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Foto: imago

Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 21.18) Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der »Bild«-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen »archivrechtlichen Nutzungsanspruch« vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

SYRIEN Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. »Das war einer der schlimmsten NS-Verbrecher. Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind«, sagte Saure. Brunner hatte sich aus Deutschland nach Syrien abgesetzt, wo er 2001 gestorben sein soll.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert.

Das Internationale Auschwitz Komitee bezeichnete das Urteil als eine Genugtuung für Überlebende des Holocaust in aller Welt. Vizepräsident Christoph Heubner appellierte zugleich an den Verfassungsschutz, der Öffentlichkeit alle Akten zu Brunner nicht länger vorzuenthalten. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erklärte der Zentralrat, das Urteil sei ein wahrer Sieg für die Transparenz.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte.

FRIST Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine »immerwährende Akte« produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.  dpa/ja

Transportbetonwerk der Firma Heidelberg Materials in München (Symbolbild)

Hessen

Brandanschlag aus Israel-Hass?

Bei einer Betonfirma entstand durch das Feuer ein Sachschaden in Höhe von etwa 800.000 Euro. Nun tauchte ein Bekennerschreiben auf, das die Tat mit der Politik Israels begründet

 03.09.2026

Abgeordnetenhauswahl

Offene Ohren

Was passiert, wenn 100 Berliner Israelis 45 Minuten haben, um einem Landespolitiker Fragen zu stellen? Etwas anderes, als Sie denken

von Sophie Albers Ben Chamo  03.09.2026

Medien

Wie »Die Zeit« den fanatischen Israelhasser Zohran Mamdani zur politischen Lichtgestalt umdeutet

von Regula Stämpfli  03.09.2026

Debatte

Öffentlich-Rechtliche Medien: Macht euren Job, aber macht ihn besser!

Ein Appell von Esther Schapira

von Esther Schapira  03.09.2026

Medien

Stephan-Andreas Casdorff ist wieder für den »Tagesspiegel« tätig

Die KI-generierten Meinungstexte von Stephan-Andreas Casdorff im »Tagesspiegel« hatten in der Branche für viel Aufruhr gesorgt. Seit Juni hatte der Ex-Chefredakteur seine Tätigkeit ruhen lassen. Nun kehrt er zurück

von Jana Ballweber  03.09.2026

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

Interview

Experte: AfD nutzt Sprachpolitik als »trojanisches Pferd«

Soziales Verhalten wird in der öffentlichen Kommunikation zunehmend durch psychologische Kategorien beschrieben, beobachtet der Sprachforscher Henning Lobin. Er hat sich mit der Sprachpolitik der AfD befasst

von Christine Süß-Demuth  03.09.2026

Frankfurt am Main/Magdeburg

Kann die AfD Staatsverträge zu Medienthemen kündigen?

Die AfD will bei einem Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt aus Staatsverträgen aussteigen, die Medienthemen regeln. Dabei müsste die neue Landesregierung jedoch zahlreiche Anforderungen beachten

 03.09.2026

Wahlen

Wie antisemitisch ist die AfD?

Die rechtsextreme Partei inszeniert sich gern als Vorkämpferin gegen Judenhass und für Israel. Ein Faktencheck

von Stefan Dietl  03.09.2026

Landtagswahlen

Zünglein an der Waage?

Das »Bündnis Sahra Wagenknecht« (BSW) könnte besonders in Sachsen-Anhalt wichtig werden

von Ralf Fischer  03.09.2026