NS-Kriegsverbrecher

Verfassungsschutz muss Zugang zu Akte von Alois Brunner gewähren

Eingang zum Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Foto: imago

Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 21.18) Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der »Bild«-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen »archivrechtlichen Nutzungsanspruch« vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

SYRIEN Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. »Das war einer der schlimmsten NS-Verbrecher. Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind«, sagte Saure. Brunner hatte sich aus Deutschland nach Syrien abgesetzt, wo er 2001 gestorben sein soll.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert.

Das Internationale Auschwitz Komitee bezeichnete das Urteil als eine Genugtuung für Überlebende des Holocaust in aller Welt. Vizepräsident Christoph Heubner appellierte zugleich an den Verfassungsschutz, der Öffentlichkeit alle Akten zu Brunner nicht länger vorzuenthalten. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erklärte der Zentralrat, das Urteil sei ein wahrer Sieg für die Transparenz.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte.

FRIST Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine »immerwährende Akte« produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.  dpa/ja

Ugandische Truppen

Nahost

Ugandas Parlament billigt Truppenentsendung nach Gaza

Auf US-Anfrage soll sich ein Kontingent der ugandischen Armee der geplanten internationalen Stabilisierungstruppe anschließen. In Afrika zählt das Land zu den größten Truppenstellern für Friedensmissionen

 07.08.2026

Meinung

Wie Georg Restle die Glaubwürdigkeit des ÖRR untergräbt

Nach dem X-Post des Journalisten hat sich Felix Schotland, Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, an WDR-Programmdirektorin Andrea Schafarczyk gewandt. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut

von Felix Schotland  07.08.2026

Justiz

Israelischer Siedler wegen Tötung eines Palästinensers angeklagt

Der getötete Aktivist setzte sich gegen Siedlergewalt ein und war an dem Oscar-prämierten Film »No Other Land« beteiligt. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht

 07.08.2026

Dublin

Wegen Israel-Boykott: Irisches Regierungsflugzeug kann nicht mehr im Nebel landen

Beim Kauf der Maschine wurde bewusst auf das System »FalconEye« verzichtet, weil der israelische Rüstungskonzern Elbit Systems an dem Produkt beteiligt ist

 07.08.2026

AfD-Verbot

»Wachkitzeln von Gewalt- und Mordphantasien«

Der Historiker und NS-Forscher Götz Aly, der mit Blick auf die AfD bislang vor überzogenen Vergleichen mit dem Nationalsozialismus und der NSDAP gewarnt hatte, hat offenbar seine Position revidiert

 07.08.2026

Kanada

Bericht: Jüdische Studenten erleben Antisemitismus als alltägliche Realität

Fast alle befragten jüdischen Studenten geben an, innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens einen antisemitischen Vorfall erlebt oder beobachtet zu haben

 07.08.2026

Miami

Antisemitischer Angriff in Starbucks-Filiale

Laut Polizei schlug eine Frau ihr Opfer mit einem Mobiltelefon. Dann habe sie mit einem Metallstuhl auf den Mann, der eine Kippa trug, losgehen wollen

 07.08.2026

Berlin

Klingbeil: AfD-Verbotsverfahren ernsthaft prüfen

Die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren erhält neue Dynamik. Was sagt SPD-Chef Klingbeil und wie reagiert die Linke auf seinen Vorstoß?

 07.08.2026

Teheran/Maskat/Washington D.C.

Iran und Oman arbeiten an Hormus-Regelung – Teheran stellt Bedingungen an die USA

Iranischer Vertreter sagen, ein Rahmenabkommen für den Schiffsverkehr sei weit fortgeschritten. Eine sofortige Wiederöffnung der Wasserstraße sei damit jedoch nicht verbunden

 07.08.2026