NS-Kriegsverbrecher

Verfassungsschutz muss Zugang zu Akte von Alois Brunner gewähren

Eingang zum Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Foto: imago

Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 21.18) Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der »Bild«-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen »archivrechtlichen Nutzungsanspruch« vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

SYRIEN Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. »Das war einer der schlimmsten NS-Verbrecher. Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind«, sagte Saure. Brunner hatte sich aus Deutschland nach Syrien abgesetzt, wo er 2001 gestorben sein soll.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert.

Das Internationale Auschwitz Komitee bezeichnete das Urteil als eine Genugtuung für Überlebende des Holocaust in aller Welt. Vizepräsident Christoph Heubner appellierte zugleich an den Verfassungsschutz, der Öffentlichkeit alle Akten zu Brunner nicht länger vorzuenthalten. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erklärte der Zentralrat, das Urteil sei ein wahrer Sieg für die Transparenz.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte.

FRIST Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine »immerwährende Akte« produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.  dpa/ja

Krieg gegen Iran

Großbritannien verlegt Eurofighter nach Katar

Mit der anfänglichen Ablehnung des amerikanisch-israelischen Vorgehens gegen den Iran hatte Premier Keir Starmer den Zorn von US-Präsident Trump auf sich gezogen. Nun weicht er seine Position weiter auf

 05.03.2026

Pforzheim

Antisemitismus im Wahlkampf: »Schabbat schalom, jetzt gibt’s AfD«

In einem Video verkleidet sich ein AfD-Politiker als »orthodoxer Jude« und bückt sich nach Geld auf der Straße. Inzwischen ist sein Kanal mit mehr als 30.000 Followern gelöscht, die AfD hat ein Auschlussverfahren eingeleitet. Die Jüdische Allgemeine hat sich die Clips genau angesehen

 05.03.2026

Nahost

Iran greift Golfstaaten an

Mehr als 1.000 mutmaßlich iranische Drohnen wurden in den vergangenen Tagen allein von den Vereinigten Arabischen Emirate entdeckt. Auch im Irak gab es Einschläge. Ein Ende der Angriffe ist bisher nicht in Sicht

 05.03.2026

Erlebnisbericht

Und dann war Krieg

Aufgrund des Krieges saß die Aktivistin und FDP-Politikerin Karoline Preisler in Israel fest. »In Tel Aviv wurde jedes Telefonat, jede E-Mail, jede Dusche und jede Mahlzeit von Alarmen unterbrochen.«

von Karoline Preisler  05.03.2026

Iran

Schah-Sohn attackiert mögliche Ajatollah-Nachfolger

Der einflussreiche iranische Oppositionspolitiker Pahlavi erklärt die Suche nach einem neuen Religionsführer für aussichtslos. Der 65-Jährige bringt sich erneut als Übergangsfigur ins Spiel

 05.03.2026

Paris

Frankreich erlaubt USA beschränkte Nutzung von Militärbasen

Paris lässt zu, dass US-Flugzeuge zeitweise französische Stützpunkte nutzen. Es geht aber nicht etwa um Basen am Golf, sondern in Frankreich. Und es gibt klare Bedingungen

 05.03.2026

Brüssel

EU-Chefdiplomatin warnt: Iran-Krieg könnte Putin helfen

Füllen steigende Ölpreise Putins Kriegskasse? Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas warnt vor unerwünschten Nebenwirkungen der Angriffe der USA und Israels auf den Iran

 05.03.2026

Teheran

Sicherheitsbedenken im Iran vor Beisetzung von Khamenei

Die iranische Führung zögert mit der Beisetzung von Religionsführer Chamenei. Grund ist ein hohes Sicherheitsrisiko

 05.03.2026

Bewaffnete Konflikte

Wie wirkt sich der Iran-Krieg auf den Ukraine-Konflikt aus?

Der Krieg im Nahen Osten hat Implikationen für Russlands Invasion in der Ukraine. Moskau und Kiew bekommen dabei die Folgen auf unterschiedliche Weise zu spüren

von André Ballin, Andreas Stein  05.03.2026