NS-Kriegsverbrecher

Verfassungsschutz muss Zugang zu Akte von Alois Brunner gewähren

Eingang zum Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Foto: imago

Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 21.18) Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der »Bild«-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen »archivrechtlichen Nutzungsanspruch« vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

SYRIEN Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. »Das war einer der schlimmsten NS-Verbrecher. Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind«, sagte Saure. Brunner hatte sich aus Deutschland nach Syrien abgesetzt, wo er 2001 gestorben sein soll.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert.

Das Internationale Auschwitz Komitee bezeichnete das Urteil als eine Genugtuung für Überlebende des Holocaust in aller Welt. Vizepräsident Christoph Heubner appellierte zugleich an den Verfassungsschutz, der Öffentlichkeit alle Akten zu Brunner nicht länger vorzuenthalten. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erklärte der Zentralrat, das Urteil sei ein wahrer Sieg für die Transparenz.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte.

FRIST Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine »immerwährende Akte« produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.  dpa/ja

Islamismus

»Gesetze im Sinne der Scharia verändern«

Der Investigativjournalist Sascha Adamek über Unterwanderung, Terrorismus und den Verfassungsschutz

von Ninve Ermagan  25.08.2026

Exklusiv-Interview

Götz Aly: »Anders als Hitler ist die AfD nicht kriegslüstern«

Der Historiker und Bestsellerautor über die Radikalisierung des NS-Regimes, Vergleiche zwischen dem Ende der Weimarer Republik mit der heutigen Zeit und die Sinnhaftigkeit eines AfD-Verbots

von Michael Thaidigsmann  25.08.2026

Parteien

Umfrage: So denken die Deutschen über die AfD

Brandmauer? Parteiverbot? Das Insa-Institut hat nachgefragt

 25.08.2026

Washington D.C./Teheran

Iran soll Kopfgeld auf Barron Trump ausgesetzt haben

Unter dem Titel »Wo kann man Barron Trump töten?« widmete das iranische Staatsfernsehen dem 20-Jährigen einen dreiminütigen Beitrag

 25.08.2026

Frankreich

Raphaël Glucksmann will Präsident werden – und spaltet die Linke

Der jüdische Europaabgeordnete stammt aus einer politisch und intellektuell geprägten Familie

 25.08.2026

Norwegen

Wandbild in Oslo ehrt palästinensische Terroristin

Ein überdimensionales Wandbild im Zentrum der norwegischen Hauptstadt zeigt unter anderen die frühere PFLP-Terroristin Leila Khaled, die von der verantwortlichen Gruppe als »Widerstandskämpferin« bezeichnet wird

 25.08.2026 Aktualisiert

Washington D.C./Teheran

USA wollen Teheran mit neuen Sanktionen in die Knie zwingen

Washington beabsichtigt, Irans Einnahmequellen trockenzulegen, um die Führung in Teheran zum Einlenken zu bewegen. Finanzminister Bessent spricht Drohungen aus, aber vieles bleibt unklar

 25.08.2026

Brandenburg

Antisemitismusbeauftragter Büttner für schärferes Strafrecht

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat ein strengeres Strafrecht gegen Judenhass gefordert. Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter schließt sich an

 24.08.2026

Dresden

Unbekannter entwendet Kippa

Der Staatsschutz der Dresdner Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen

 24.08.2026