NS-Kriegsverbrecher

Verfassungsschutz muss Zugang zu Akte von Alois Brunner gewähren

Eingang zum Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Foto: imago

Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 21.18) Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der »Bild«-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen »archivrechtlichen Nutzungsanspruch« vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

SYRIEN Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. »Das war einer der schlimmsten NS-Verbrecher. Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind«, sagte Saure. Brunner hatte sich aus Deutschland nach Syrien abgesetzt, wo er 2001 gestorben sein soll.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert.

Das Internationale Auschwitz Komitee bezeichnete das Urteil als eine Genugtuung für Überlebende des Holocaust in aller Welt. Vizepräsident Christoph Heubner appellierte zugleich an den Verfassungsschutz, der Öffentlichkeit alle Akten zu Brunner nicht länger vorzuenthalten. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erklärte der Zentralrat, das Urteil sei ein wahrer Sieg für die Transparenz.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte.

FRIST Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine »immerwährende Akte« produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.  dpa/ja

Die Linke

Neuer Kopf, neue Linie

Luigi Pantisano wird voraussichtlich der nächste Vorsitzende der Linkspartei. Wofür steht der 46-Jährige?

von Ralf Fischer  11.06.2026

Krieg

Trump droht Mullahs mit »vollständiger Kontrolle« der iranischen Öl-Industrie

Darüber hinaus kündigte der US-Präsident auch weitere Angriffe an

 11.06.2026

Berlin

Streit an der TU um Beschlüsse der studentischen Vollversammlung

Besonders umstritten ist die Forderung, bestehende institutionelle Beziehungen zu israelischen Unis auszusetzen und überprüfen zu lassen. Eine jüdische Studentengruppe widerspricht

 11.06.2026

Berlin

Jüdischer Juristenverband als herausragende soziale Initiative ausgezeichnet

Die Organisation jüdischer Juristen ist eines von 25 Projekten, die vom Verein »startsocial« für ihr Engagement gewürdigt wurden. Gastgeber der Ehrenveranstaltung war Bundeskanzler Friedrich Merz

 11.06.2026

Pro & Contra

Soll die Bevölkerung in der Schweiz auf 10 Millionen begrenzt werden?

Ja, sagt Jessie Katz: »Sie anzunehmen sollte schon nur aus dem Grund, um die Sicherheit für die jüdische Bevölkerung zu verbessern.« Nein, findet Zsolt Balkanyi-Guery: »Ein Einwanderungsstopp verspricht nur vordergründig Sicherheit und ist für jüdische Menschen keine Antwort auf die tatsächlichen Herausforderungen des Antisemitismus.«

von Jessie Katz, Zsolt Balkanyi-Guery  11.06.2026

Washington D.C.

Bill Gates: Epstein hat mich erpresst

Der Sexualstraftäter habe sein Wissen um seine Untreue ausnutzen wollen, sagt der Microsoft-Mitgründer. Er räumt aber auch Fehler ein

 11.06.2026

Dresden

Kampagne soll Neugier auf jüdisches Leben wecken

Die Initiative soll mehr Wissen über Judentum und Israel vermitteln

 11.06.2026

Hass auf der Bühne

»Hofnarr der Hamas«: Bassem Youssef tritt heute in Berlin auf

Der amerikanisch-ägyptische Comedian relativiert die Hamas-Verbrechen vom 7. Oktober und verbreitet Verschwörungsmythen über Israel. Nun werden Forderungen nach einer Absage seiner Vorstellung im Tempodrom laut

von Imanuel Marcus  11.06.2026 Aktualisiert

Ramallah

Externe Prüfung geht von Ende der palästinensischen Terror-Renten aus

Vorläufige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Sozialleistungen der PA nicht mehr an die Dauer von Haftstrafen sogenannter »Märtyrer« gekoppelt sind

 11.06.2026