Verfassungsschutz

AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden

Foto: imago images/Christian Ohde

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekannt gegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung.

begründung Das Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde »in unvertretbarer Weise« in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. »Alles« spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte »Stillhaltezusagen« gehalten beziehungsweise nicht »hinreichend dafür Sorge getragen« habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen.

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten. Für einfache Mitglieder galt diese Zusage allerdings nicht.

»Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann«, spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach von einem »gezielten Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln« unmittelbar vor den Mitte März anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. dpa

Washington D.C.

»Schaut mal, was heute mit diesen geistesgestörten Drecksäcken passiert«

»Wir verfügen über beispiellose Feuerkraft, unbegrenzte Munition und viel Zeit«, schreibt der amerikanische Präsident auf seiner Plattform Truth Social

 13.03.2026

Maskat

Bericht: Tote und Verletzte durch Drohne im Oman

Woher die Drohnen kamen, war zunächst nicht bekannt. Trotz Vermittlungsbemühungen wurde der Oman mehrfach zum Ziel iranischer Angriffe

 13.03.2026

Meinung

Iran: Der Verrat des Westens

Die Islamische Republik ist angeschlagen, doch ihre Unterstützer im Westen sind nach wie vor aktiv

von Jacques Abramowicz  13.03.2026

Paris

Nationaler Widerstandsrat will Übergangsregierung im Iran stellen

Die Gruppe exilierter Iraner will nach dem Sturz der Mullahs innerhalb von sechs Monaten Wahlen durchführen. Der Widerstandsrat ist jedoch höchst umstritten

 13.03.2026

Nahost

US-Tankflugzeug bei Einsatz im Irak abgestürzt

Vier der fünf Crew-Mitglieder starben

 13.03.2026

Incirlik

Iranische Rakete auf NATO-Stützpunkt in der Türkei abgefeuert

Als Reaktion auf die wachsende Bedrohung verstärkt die Allianz ihre Luftverteidigung in der Region. Ankara droht derweil dem Regime in Teheran

 13.03.2026

Analyse

Der strategische Fehler Teherans – und die Chance auf eine neue Ordnung im Nahen Osten

Wie der Krieg gegen das iranische Regime die Machtverhältnisse der Region dauerhaft verändern könnte

von Sacha Stawski  13.03.2026

Nahost

Dutzende Verletzte nach iranischem Raketenangriff

Die Lage im Überblick

 13.03.2026

Teheran

Nach gezielten Tötungen: Wer führt den Iran?

Mehrere einflussreiche Persönlichkeiten stehen nach wie vor an der Spitze zentraler Institutionen und koordinieren Regierung, Militär und Sicherheitsapparate

 13.03.2026