Verfassungsschutz

AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden

Foto: imago images/Christian Ohde

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekannt gegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung.

begründung Das Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde »in unvertretbarer Weise« in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. »Alles« spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte »Stillhaltezusagen« gehalten beziehungsweise nicht »hinreichend dafür Sorge getragen« habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen.

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten. Für einfache Mitglieder galt diese Zusage allerdings nicht.

»Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann«, spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach von einem »gezielten Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln« unmittelbar vor den Mitte März anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. dpa

Iran

Ist Modschtaba Chamenei noch am Leben?

Äußerungen aus dem Umfeld der Regierung von Präsident Masoud Peseschkian lassen aufhorchen

 10.08.2026

Medien

Wo steckt die palästinensische Opposition?

Zwei taz-Essays erzählen eindringlich von palästinensischer und muslimischer Entfremdung in Deutschland. Sie lassen zugleich einen entscheidenden blinden Fleck im Nahostkonflikts unerwähnt

von Leeor Engländer  10.08.2026

Bayern

Erneut Ermittlungen gegen Aiwangers Ex-Lehrer

Vor drei Jahren rüttelte die Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger die bayerische Landespolitik heftig durcheinander. Viele haben das schon wieder vergessen. Nicht so die Staatsanwaltschaft Regensburg

 10.08.2026

Meinung

Renten: Her mit der aufrichtigen Debatte!

Eine Reform, die lediglich das Bestehende in noch teurer absichert, löst das Problem nicht

von Günter Jek  10.08.2026

Magdeburg

Sachsen-Anhalt: AfD und BSW legen zu

Die Rechtsaußenpartei baut ihren Vorsprung in Sachsen-Anhalt einer neuen Umfrage zufolge weiter aus. Die Wagenknecht-Partei wiederum könnte zum entscheidenden Machtfaktor werden

 10.08.2026

Berlin

Ron Prosor unterstützt deutsche Olympia-Bewerbung

»Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland wären ein starkes Zeichen. Nicht trotz seiner Geschichte, sondern gerade wegen seiner Geschichte«, sagt der israelische Botschafter

 10.08.2026

Interview

»Aufklärung im Hier und Jetzt«

Marina Müller über antisemitismuskritische Bildungsarbeit, die Rolle von Lehrern und das neue Projekt von »Zeugen der Zeitzeugen«

von Leon Stork  10.08.2026

Berlin

Bund gibt mehr Geld für Gedenkstätten

Die deutschen Gedenkstätten erhalten von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mehr Fördermittel - für Projekte, aber auch für den Schutz der Orte und Mitarbeiter.

 10.08.2026

Washington D.C.

Trump ernennt jüdischen Juristen zum neuen Rechtsberater des Weißen Hauses

»Will ist hart, stark und klug! Er liebt auch unser Land und respektiert das Gesetz«, sagt der amerikanische Präsident

 10.08.2026