Verfassungsschutz

AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden

Foto: imago images/Christian Ohde

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekannt gegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung.

begründung Das Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde »in unvertretbarer Weise« in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. »Alles« spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte »Stillhaltezusagen« gehalten beziehungsweise nicht »hinreichend dafür Sorge getragen« habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen.

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten. Für einfache Mitglieder galt diese Zusage allerdings nicht.

»Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann«, spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach von einem »gezielten Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln« unmittelbar vor den Mitte März anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. dpa

Debatte

Völkerrecht und Iran-Krieg: Merz spricht von einem Dilemma

Es sei nicht der Moment, »unsere Partner zu belehren«, sagt der Kanzler zu den Angriffen der USA und Israels gegen den Iran. Verurteilungen und Sanktionen hätten gegen Teheran wenig ausgerichtet

 01.03.2026

Krieg

Schwere Explosionen erschüttern Teheran

Im Norden der iranischen Hauptstadt zittern die Wände, als schwere Explosionen zu hören sind. Ziel der neuen Angriffe sollen staatliche Einrichtungen sein

 01.03.2026

Krieg

Israels Militär: Führungsspitze der »Achse des Terrors« ausgeschaltet

Für das israelische Militär ist die Tötung des iranischen Staatsführers Chamenei ein wichtiger Erfolg - und Höhepunkt der gezielten gewaltsamen Beseitigung von Bedrohungen Israels

 01.03.2026

Jerusalem/Washington

Israels Generalstabschef Ejal Zamir: »Viele weitere Tage des Kampfes liegen vor uns«

Auch US-Präsident Trump gibt eine Schätzung ab, wie lange die Kämpfe weitergehen könnten

 01.03.2026

Iran

Trump: »Sie wollen reden, also werden wir reden«

Nach dem gemeinsamen Angriff der USA und Israel auf den Iran hat sich der amerikanische Präsident gesprächsbereit gezeigt

 01.03.2026

Iran

IDF: Chamenei war der Letzte auf der Terroranführer-Liste des 7. Oktober

Die israelische Armee hat bekannt gegeben, dass mit Chamenei der letzte der für die Massaker des 7. Oktober verantwortlichen Anführer eliminiert sei

 01.03.2026

Sicherheitslage

Merz sieht keine »sehr große Gefährdung« in Deutschland

Der Bundeskanzler versichert: »Wir werden antisemitische oder antiamerikanische Angriffe auf deutschem Boden nicht dulden«

 01.03.2026

Krieg zwischen Iran und Israel

»Als sich das Blatt wendete«

Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt zum Tod von Ali Chamenei: »Dies ist der Moment, auf den das iranische Volk seit einem halben Jahrhundert gewartet hat«

 01.03.2026

Krieg

Schiffe vor Küste Omans angegriffen

Der Öltanker »Skylight« soll etwa neun Kilometer vor der omanischen Küste bei Musandam getroffen worden sein

 01.03.2026 Aktualisiert