Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Rocker und Hisbollah-Unterstützer bestätigt

Beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe »Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen« in Cottbus (Brandenburg) Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und seine Ortsgruppen (»Chapter«) Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah »Farben für Waisenkinder« bleiben verboten.

Das höchste deutsche Gericht wies in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Klagen ab, die sich dagegen wenden. Vereine, die Spenden zur Terrorismusunterstützung weiterleiten, könnten ebenso verboten werden wie »Rocker«-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

sanktionen Das Bundesinnenministerium hatte 2013 den »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und die »Chapter« in zwei Bundesländern nach gewalttätigen Konflikten mit rivalisierenden Rockern verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das auch unter Hinweis auf ein gemeinsam begangenes versuchtes Tötungsdelikt.

Obwohl es sich ersichtlich um eine Klubangelegenheit gehandelt habe, habe der Regionalverband keine Sanktionen gegenüber den beteiligten Mitgliedern ergriffen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter hätte sich der Rocker-Klub zumindest nachträglich glaubhaft von der schweren Straftat distanzieren und bei der Aufklärung helfen müssen. »Geschieht das nicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinigung durch das strafrechtswidrige Handeln geprägt ist, insbesondere wenn Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt oder bei fehlender Mitwirkung sanktioniert worden sind.« (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

spenden Die 2014 verbotenen »Farben für Waisenkinder e.V.« verstoßen laut Bundesverwaltungsgericht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Spendensammelverein habe die »Shahid-Stiftung« (»Märtyrer-Stiftung«) im Libanon mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt, die wiederum Bestandteil der israelfeindlichen und antisemitischen Hisbollah sei. Die Stiftung unterstützte Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern. Das Bundesverfassungsgericht hält auch dieses Verbot für gerechtfertigt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16).

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Verboten sind allerdings »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten«. Das sei Ausdruck einer »pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie«, betonen die Verfassungsrichter.

Verbotene Vereine müssen sich auflösen, das Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wer ihre Kennzeichen weiterverwendet oder eine Nachfolgeorganisation gründet, macht sich strafbar.  dpa/ja

Schweiz

Ein Importverbot von koscherem Fleisch gefährdet jüdisches Leben

Ein Kommentar von Jonathan Kreutner, Generalsekretär des jüdischen Dachverbands SIG

von Jonathan Kreutner  02.10.2026

Essay

Die Demokratie gegen ihre Abschaffung verteidigen

Warum die AfD als Partei verboten werden müsste – und weshalb das eben nicht undemokratisch ist

von Stephan Lehnstaedt  02.10.2026

Delft/Niederlande

Publikum beschimpft Angehörige eines Hamas-Opfers bei »NAZA«-Vorführung

Sabine Tassa, deren Ehemann und Sohn am 7. Oktober 2023 ermordet wurden, kritisiert die Doku. Das Publikum will nichts davon hören

 02.10.2026

Eisenach/Karlsruhe/Unna/Hagen

Mutmaßliches IS-Mitglied in Thüringen festgenommen

Der Verdächtige soll laut Bundesanwaltschaft für den IS als bewaffneter Militärpolizist tätig gewesen sein. Auch bei drei anderen Männern besteht der Verdacht auf Nähe zu der Terrororganisation

 02.10.2026

Jerusalem

Herzog über mögliche Linken-Regierung in Berlin: »Das ist äußerst verstörend«

Im ausführlichen Interview mit der WELT spricht der israelische Präsident auch über den »Fly Dubai«-Angriff, den Iran und das britische Embargo gegen sein Land

 02.10.2026

Genf

Sharabi fordert UN-Menschenrechtsrat zur Anerkennung von Geiselmisshandlungen als Folter auf

»Mein Name ist Eli Sharabi. Ich bin ein Überlebender von Folter«, so der ehemalige Verschleppte vor dem Gremium

 02.10.2026

Besuch

Berlins scheidender Regierungschef reist nach Israel

Israels Botschafter in Deutschland äußerte kürzlich Sorge um die Sicherheit der jüdischen Community in der deutschen Hauptstadt. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner reist nun nach Tel Aviv

 02.10.2026

Kommentar

Fair Play – es sei denn, es geht um Israel

Irlands Nationalspieler verweigern Israelis den Handschlag, diskutieren darüber, ob sie überhaupt gegen sie antreten wollen – und die UEFA schweigt. So funktioniert die schleichende Etablierung von Antisemitismus als Akt des vermeintlichen humanitären Widerstandes

von Dorothea Schupelius  02.10.2026

Düsseldorf

»Sei ein Mensch«: Gedenkort für verfolgte Abgeordnete im NRW-Landtag

Entlassen, drangsaliert, gefoltert: Viele frühere Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags wurden in der NS-Diktatur verfolgt. Ein neuer Gedenkort im Parlamentsgebäude erinnert an sie

von Ingo Lehnick  02.10.2026