Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Rocker und Hisbollah-Unterstützer bestätigt

Beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe »Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen« in Cottbus (Brandenburg) Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und seine Ortsgruppen (»Chapter«) Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah »Farben für Waisenkinder« bleiben verboten.

Das höchste deutsche Gericht wies in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Klagen ab, die sich dagegen wenden. Vereine, die Spenden zur Terrorismusunterstützung weiterleiten, könnten ebenso verboten werden wie »Rocker«-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

sanktionen Das Bundesinnenministerium hatte 2013 den »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und die »Chapter« in zwei Bundesländern nach gewalttätigen Konflikten mit rivalisierenden Rockern verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das auch unter Hinweis auf ein gemeinsam begangenes versuchtes Tötungsdelikt.

Obwohl es sich ersichtlich um eine Klubangelegenheit gehandelt habe, habe der Regionalverband keine Sanktionen gegenüber den beteiligten Mitgliedern ergriffen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter hätte sich der Rocker-Klub zumindest nachträglich glaubhaft von der schweren Straftat distanzieren und bei der Aufklärung helfen müssen. »Geschieht das nicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinigung durch das strafrechtswidrige Handeln geprägt ist, insbesondere wenn Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt oder bei fehlender Mitwirkung sanktioniert worden sind.« (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

spenden Die 2014 verbotenen »Farben für Waisenkinder e.V.« verstoßen laut Bundesverwaltungsgericht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Spendensammelverein habe die »Shahid-Stiftung« (»Märtyrer-Stiftung«) im Libanon mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt, die wiederum Bestandteil der israelfeindlichen und antisemitischen Hisbollah sei. Die Stiftung unterstützte Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern. Das Bundesverfassungsgericht hält auch dieses Verbot für gerechtfertigt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16).

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Verboten sind allerdings »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten«. Das sei Ausdruck einer »pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie«, betonen die Verfassungsrichter.

Verbotene Vereine müssen sich auflösen, das Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wer ihre Kennzeichen weiterverwendet oder eine Nachfolgeorganisation gründet, macht sich strafbar.  dpa/ja

Standpunkt

Braucht es ein Verbot?

Warum gerade Juden einen Social-Media-Stopp für Jugendliche unter 16 Jahren unterstützen sollten

von Daniel Neumann  27.02.2026

Meinung

Kein Geld mehr für die UNRWA

Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag einen Stopp deutscher Zahlungen an das Flüchtlingshilfswerk für die Palästinenser gefordert. Warum der Beschluss richtig ist

von Michael Thaidigsmann  27.02.2026

Meinung

Olympia: Mehr als ein Regelbruch

Das israelische Bobteam wurde disqualifiziert – doch dahinter steht eine Geschichte von Loyalität, Koexistenz und Mut

von Sabine Brandes  27.02.2026

Essay

Ich habe Xavier Naidoos öffentlicher Abbitte geglaubt ...

Da steht er also wieder vor dem Kanzleramt. Nicht als Sänger, nicht als geläuterter Rückkehrer, nicht als jemand, der seine eigenen Irrwege wirklich aufgearbeitet hätte, sondern als Lautsprecher für den nächsten verschwörungsideologischen Ausnahmezustand

von Serdar Somuncu  27.02.2026

Analyse

Hamas-naher Verein organisiert pro-palästinensische Demos

Anadolu Gençlik Derneği gibt sich in Deutschland betont moderat, doch die Mutterorganisation in der Türkei zeigt ihre Terrorverbindungen offen

 27.02.2026

Washington D.C.

Ex-Präsident Clinton sagt vor US-Kongress zu Epstein aus

Erst Ex-Außenministerin Hillary Clinton, nun ihr Mann, Bill Clinton: Erstmals seit mehr als 40 Jahren sagt heute ein Ex-Präsident vor dem US-Kongress aus

 27.02.2026

Ehrung

Bundesverdienstkreuz für Holocaust-Überlebende Renate Aris

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer überreicht am Dienstag mehrere Bundesverdienstkreuze. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste deutsche Anerkennung für Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen

 27.02.2026

Schmähplastik

Straßburg bestätigt deutsche Urteile: Wittenberger »Judensau« bleibt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt die Eingabe eines jüdischen Rentners für unzulässig. Die Entscheidung ist endgültig

 27.02.2026

Montréal

Bericht über IDF-Soldaten als Gastredner an jüdischen Schulen löst Angst aus

Kritiker argumentieren, öffentlich geförderte Schulen dürften während eines Krieges keine Plattform für militärnahe Beiträge bieten. Eltern sorgen sich eher darum, dass die Schulen ihrer Kinder bloßgestellt worden seien

 27.02.2026