Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Rocker und Hisbollah-Unterstützer bestätigt

Beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe »Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen« in Cottbus (Brandenburg) Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und seine Ortsgruppen (»Chapter«) Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah »Farben für Waisenkinder« bleiben verboten.

Das höchste deutsche Gericht wies in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Klagen ab, die sich dagegen wenden. Vereine, die Spenden zur Terrorismusunterstützung weiterleiten, könnten ebenso verboten werden wie »Rocker«-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

sanktionen Das Bundesinnenministerium hatte 2013 den »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und die »Chapter« in zwei Bundesländern nach gewalttätigen Konflikten mit rivalisierenden Rockern verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das auch unter Hinweis auf ein gemeinsam begangenes versuchtes Tötungsdelikt.

Obwohl es sich ersichtlich um eine Klubangelegenheit gehandelt habe, habe der Regionalverband keine Sanktionen gegenüber den beteiligten Mitgliedern ergriffen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter hätte sich der Rocker-Klub zumindest nachträglich glaubhaft von der schweren Straftat distanzieren und bei der Aufklärung helfen müssen. »Geschieht das nicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinigung durch das strafrechtswidrige Handeln geprägt ist, insbesondere wenn Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt oder bei fehlender Mitwirkung sanktioniert worden sind.« (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

spenden Die 2014 verbotenen »Farben für Waisenkinder e.V.« verstoßen laut Bundesverwaltungsgericht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Spendensammelverein habe die »Shahid-Stiftung« (»Märtyrer-Stiftung«) im Libanon mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt, die wiederum Bestandteil der israelfeindlichen und antisemitischen Hisbollah sei. Die Stiftung unterstützte Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern. Das Bundesverfassungsgericht hält auch dieses Verbot für gerechtfertigt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16).

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Verboten sind allerdings »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten«. Das sei Ausdruck einer »pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie«, betonen die Verfassungsrichter.

Verbotene Vereine müssen sich auflösen, das Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wer ihre Kennzeichen weiterverwendet oder eine Nachfolgeorganisation gründet, macht sich strafbar.  dpa/ja

Berlin

Juden im Visier? Mutmaßliche Hamas-Leute in Berlin angeklagt

Sturmgewehr, Pistolen, Munition: Mutmaßliche Mitglieder der Hamas sollen von Deutschland aus Waffen für Anschläge der Terrorvereinigung besorgt haben. Die Bundesanwaltschaft zieht erneut vor Gericht

 11.09.2026 Aktualisiert

Meinung

Droht in Sachsen-Anhalt eine Allianz der Antisemiten?

In Sachsen-Anhalt könnte es zu einer Zusammenarbeit zwischen AfD und BSW, die potenziell gravierende Folgen hat für die jüdische Gemeinschaft

von Igor Matviyets  11.09.2026

Sachsen-Anhalt

»Weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen«: Empörung über AfD-Spitzenmann Siegmund wegen Rüstungsaussage 

Die Hintergründe

 11.09.2026

Hamburg

Senator Grote unterstützt Prüfung von AfD-Verbotsverfahren

Nach dem Wahlerfolg der rechtsextremistischen AfD in Sachsen-Anhalt könnte die Partei an die Regierung kommen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz hält es für einen logischen Schritt, nun ein Verbot zu prüfen

 11.09.2026

Großbritannien

Applaus für britischen Außenminister von der Hamas

Ein hochrangiger Funktionär der Terrorgruppe begrüßt die Sanktionen, mit denen das Vereinigte Königreich Israel belegt hat. Das sei ein »wichtiger Schritt in die richtige Richtung«

 11.09.2026

Tel Aviv

Antisemitische 9/11-Verschwörungsmythen tauchen zum 25. Jahrestag wieder auf

Die israelische Organisation CyberWell dokumentiert entsprechende Beiträge auf mehreren großen Social-Media-Plattformen

 11.09.2026

Kommentar

Ja, du bist gemeint!

Im Leben gibt es Menschen, die erkennen, was vor sich geht, und andere, die einfach blind den Trends folgen. Warum ich an der Seite meiner jüdischen Freunde stehe

von Boy George  11.09.2026

Washington D.C.

Trump verteidigt Iran-Krieg und kündigt weiteren wirtschaftlichen Druck an

»Wenn ich es noch einmal tun müsste, würde ich genau das tun, was ich getan habe«, sagt der amerikanische Präsident

 11.09.2026

Peenemünde

»Gibt nichts umsonst«: Merkel fordert Einsatz für Demokratie

Die frühere Bundeskanzlerin hat eine 700 Seiten starke Autobiografie über ihr politisches Leben geschrieben. Bei einer Sonderlesung in Mecklenburg-Vorpommern findet eine Passage besonderen Widerhall

 11.09.2026