Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Rocker und Hisbollah-Unterstützer bestätigt

Beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe »Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen« in Cottbus (Brandenburg) Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und seine Ortsgruppen (»Chapter«) Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah »Farben für Waisenkinder« bleiben verboten.

Das höchste deutsche Gericht wies in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Klagen ab, die sich dagegen wenden. Vereine, die Spenden zur Terrorismusunterstützung weiterleiten, könnten ebenso verboten werden wie »Rocker«-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

sanktionen Das Bundesinnenministerium hatte 2013 den »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und die »Chapter« in zwei Bundesländern nach gewalttätigen Konflikten mit rivalisierenden Rockern verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das auch unter Hinweis auf ein gemeinsam begangenes versuchtes Tötungsdelikt.

Obwohl es sich ersichtlich um eine Klubangelegenheit gehandelt habe, habe der Regionalverband keine Sanktionen gegenüber den beteiligten Mitgliedern ergriffen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter hätte sich der Rocker-Klub zumindest nachträglich glaubhaft von der schweren Straftat distanzieren und bei der Aufklärung helfen müssen. »Geschieht das nicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinigung durch das strafrechtswidrige Handeln geprägt ist, insbesondere wenn Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt oder bei fehlender Mitwirkung sanktioniert worden sind.« (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

spenden Die 2014 verbotenen »Farben für Waisenkinder e.V.« verstoßen laut Bundesverwaltungsgericht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Spendensammelverein habe die »Shahid-Stiftung« (»Märtyrer-Stiftung«) im Libanon mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt, die wiederum Bestandteil der israelfeindlichen und antisemitischen Hisbollah sei. Die Stiftung unterstützte Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern. Das Bundesverfassungsgericht hält auch dieses Verbot für gerechtfertigt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16).

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Verboten sind allerdings »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten«. Das sei Ausdruck einer »pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie«, betonen die Verfassungsrichter.

Verbotene Vereine müssen sich auflösen, das Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wer ihre Kennzeichen weiterverwendet oder eine Nachfolgeorganisation gründet, macht sich strafbar.  dpa/ja

Berlin

Bundesrat will Hakenkreuz-Schmierereien an Schulen bestrafen

Die Nutzung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen durch Schüler soll strafbar werden. Der israelische Botschafter begrüßt den Schritt

 06.03.2026

Washington D.C.

Bodentruppen im Iran? Trump spricht von »Zeitverschwendung«

Grundsätzlich ausschließen wollte die US-Regierung den Einsatz von Bodentruppen im Iran bislang nicht. Jetzt reagiert Präsident Trump auf Äußerungen des iranischen Außenministers zu dem Thema

 06.03.2026

Gedenkstätte

Buchenwald-Verbände lehnen »Kufiyas«-Kampagne ab

Die Initiatoren der Kampagne würden zudem die historische Dimension der NS-Verbrechen verkennen

 06.03.2026

Washington D.C.

Schätzung: US-Angriff auf Iran kostet jetzt schon Milliarden

Seit Samstag greifen die USA - zusammen mit Israel - den Iran aus der Luft an. Neben vielen anderen Fragezeichen hinter der Militäraktion ist auch unklar, wie viel das eigentlich kostet

 06.03.2026

Forschungsprojekt

Hochschule für Jüdische Studien will Schüler handlungsfähig machen

Antisemitischer Hass ist im Netz allgegenwärtig. Ein neues Projekt erforscht jetzt linken Judenhass - und befähigt Schüler, der Hetze entgegenzutreten. Entscheidend dabei: Medienkompetenz und historisches Wissen

von Volker Hasenauer  06.03.2026

Düsseldorf

AfD-Jugend NRW ist rechtsextremistischer Verdachtsfall

Neuer Name, aber nach Einschätzung der Behörden alte Strukturen: Der NRW-Verfassungsschutz hat die AfD-Jugend erneut im Visier

 06.03.2026

Teheran

Internet im Iran weiterhin gesperrt

Irans Sicherheitsapparat hat die Bevölkerung wegen des Kriegs vom Internet abgeschnitten. Nur wenige ausgewählte Menschen haben Netz

 06.03.2026

Bremen

Politikerin tritt nach Foto aus Holocaust-Ausstellung zurück

Ein Post mit Koffern aus einer Holocaust-Ausstellung brachte die Vizepräsidentin der Bremischen Bürgerschaft in Bedrängnis

 06.03.2026 Aktualisiert

Berlin

Trauer um Chamenei in Berliner Moschee

Auf dem Gelände der Moschee hingen mehrere Traueranzeigen, in denen der getötete Geistliche als Märtyrer bezeichnet wurde

 06.03.2026