Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Rocker und Hisbollah-Unterstützer bestätigt

Beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe »Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen« in Cottbus (Brandenburg) Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und seine Ortsgruppen (»Chapter«) Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah »Farben für Waisenkinder« bleiben verboten.

Das höchste deutsche Gericht wies in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Klagen ab, die sich dagegen wenden. Vereine, die Spenden zur Terrorismusunterstützung weiterleiten, könnten ebenso verboten werden wie »Rocker«-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

sanktionen Das Bundesinnenministerium hatte 2013 den »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und die »Chapter« in zwei Bundesländern nach gewalttätigen Konflikten mit rivalisierenden Rockern verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das auch unter Hinweis auf ein gemeinsam begangenes versuchtes Tötungsdelikt.

Obwohl es sich ersichtlich um eine Klubangelegenheit gehandelt habe, habe der Regionalverband keine Sanktionen gegenüber den beteiligten Mitgliedern ergriffen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter hätte sich der Rocker-Klub zumindest nachträglich glaubhaft von der schweren Straftat distanzieren und bei der Aufklärung helfen müssen. »Geschieht das nicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinigung durch das strafrechtswidrige Handeln geprägt ist, insbesondere wenn Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt oder bei fehlender Mitwirkung sanktioniert worden sind.« (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

spenden Die 2014 verbotenen »Farben für Waisenkinder e.V.« verstoßen laut Bundesverwaltungsgericht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Spendensammelverein habe die »Shahid-Stiftung« (»Märtyrer-Stiftung«) im Libanon mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt, die wiederum Bestandteil der israelfeindlichen und antisemitischen Hisbollah sei. Die Stiftung unterstützte Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern. Das Bundesverfassungsgericht hält auch dieses Verbot für gerechtfertigt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16).

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Verboten sind allerdings »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten«. Das sei Ausdruck einer »pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie«, betonen die Verfassungsrichter.

Verbotene Vereine müssen sich auflösen, das Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wer ihre Kennzeichen weiterverwendet oder eine Nachfolgeorganisation gründet, macht sich strafbar.  dpa/ja

Wolfgang Benz, Stefanie Schüler-Springorum und das deutsche Zentrum für Antisemitismusleugnung

Ein Kommentar von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

von Philipp Peyman Engel  25.09.2026

Berlin

Söder warnt SPD und Grüne vor Koalition mit Linkspartei

Nach der Wahl in Berlin mit dem Sieg der Linkspartei ist noch immer unklar, wer künftig regieren wird. Der CSU-Chef hat eine klare Erwartung für den Umgang mit dem Wahlsieger

 25.09.2026

Kassel/Heidenau

Stadt stoppt Stolpersteine – Künstler: War zu erwarten

Der Stadtrat von Heidenau bei Dresden lässt keine neuen Stolpersteine im Straßenraum zu. Der Initiator der Gedenksteine, Gunter Demnig, warnt vor Unsichtbarkeit der NS-Opfer und will weitermachen

 25.09.2026

Berlin

Schuster: Seit Hamas-Angriff kaum Kontakte zu muslimischen Verbänden

Er hat muslimische Freunde. Doch offizielle Beziehungen zwischen der jüdischen Gemeinde und muslimischen Verbänden gibt es kaum noch. Der Zentralratspräsident kritisiert dies und hofft auf Besserung

 25.09.2026

USA

Rennpferd muss wegen Hitler-Bezug umbenannt werden

Der Jockey Club erhält eine formale Beschwerde, woraufhin der Name des Tieres verboten wird. Wie hieß das Pferd? Und wie heißt es jetzt?

 25.09.2026

New York

Susan Sarandon bei Demo gegen Israel festgenommen

Zwei Proteste gegen Israel fanden während der Rede von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vor der UNO statt. Bei einer davon wurde zum Mord an ihm aufgerufen

 25.09.2026

New York

Netanjahu vor der UNO: »Israel hat keinen anderen Weg als zu gewinnen«

Der israelische Ministerpräsident spricht über Iran, Katar, die Türkei. Er konfrontiert Kritiker seines Landes, inklusive Bürgermeister Zohran Mamdani

 25.09.2026

Berlin

Berliner Linken-Chefin: »sehr überrascht« über Kritik

Seit der Berlin-Wahl am Sonntag wird bundesweit heftig über Antisemitismus bei der Linkspartei diskutiert. Sieht die Landesvorsitzende Kerstin Wolter ein strukturelles Problem in ihrer Partei?

 25.09.2026

Nach der Wahl

Berliner SPD will mit Linken und CDU sondieren

Die Sozialdemokraten wollen mit dem Wahlsieger Linke und der CDU über eine mögliche Regierungsbildung sprechen. Parteichef Krach nennt eine »rote Linie«

 25.09.2026