Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Rocker und Hisbollah-Unterstützer bestätigt

Beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe »Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen« in Cottbus (Brandenburg) Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und seine Ortsgruppen (»Chapter«) Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah »Farben für Waisenkinder« bleiben verboten.

Das höchste deutsche Gericht wies in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Klagen ab, die sich dagegen wenden. Vereine, die Spenden zur Terrorismusunterstützung weiterleiten, könnten ebenso verboten werden wie »Rocker«-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

sanktionen Das Bundesinnenministerium hatte 2013 den »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und die »Chapter« in zwei Bundesländern nach gewalttätigen Konflikten mit rivalisierenden Rockern verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das auch unter Hinweis auf ein gemeinsam begangenes versuchtes Tötungsdelikt.

Obwohl es sich ersichtlich um eine Klubangelegenheit gehandelt habe, habe der Regionalverband keine Sanktionen gegenüber den beteiligten Mitgliedern ergriffen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter hätte sich der Rocker-Klub zumindest nachträglich glaubhaft von der schweren Straftat distanzieren und bei der Aufklärung helfen müssen. »Geschieht das nicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinigung durch das strafrechtswidrige Handeln geprägt ist, insbesondere wenn Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt oder bei fehlender Mitwirkung sanktioniert worden sind.« (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

spenden Die 2014 verbotenen »Farben für Waisenkinder e.V.« verstoßen laut Bundesverwaltungsgericht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Spendensammelverein habe die »Shahid-Stiftung« (»Märtyrer-Stiftung«) im Libanon mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt, die wiederum Bestandteil der israelfeindlichen und antisemitischen Hisbollah sei. Die Stiftung unterstützte Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern. Das Bundesverfassungsgericht hält auch dieses Verbot für gerechtfertigt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16).

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Verboten sind allerdings »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten«. Das sei Ausdruck einer »pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie«, betonen die Verfassungsrichter.

Verbotene Vereine müssen sich auflösen, das Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wer ihre Kennzeichen weiterverwendet oder eine Nachfolgeorganisation gründet, macht sich strafbar.  dpa/ja

Berlin

Elif Eralp möchte Benjamin Netanjahu verhaften lassen

Die Linken-Spitzenkandidatin in Berlin bezichtigt Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu schwerer Verbrechen

 04.09.2026

Kommentar

Wladimir Putin setzt auf unsere Langsamkeit

Konsulatsschließungen fangen keine Drohnen ab, Sanktionen schützen keinen Flughafen. Deutschland muss gegenüber Russland endlich eine härtere Gangart einschlagen

von Sergey Lagodinsky  04.09.2026

Jerusalem

»... dann werden wir Iran in die Steinzeit zurückversetzen«

Für den Fall eines erneuten Angriffs auf Israel droht Verteidigungsminister Israel Katz dem Mullah-Regime mit massiven Vergeltungsschlägen

 04.09.2026

Israel-Hasserin El Hissy

Jüdische Gemeinde Frankfurt übt scharfe Kritik am Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Die Hintergründe

 04.09.2026

Stuttgart

Wie Fans Attentäter feiern - und welche Gefahren das birgt

Attentätern wird oft in sozialen Netzwerken gehuldigt. Eine Studie der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württember zeigt, wie leicht gerade Minderjährige an solche Inhalte kommen

von Marco Krefting  04.09.2026

Sachsen-Anhalt

BSW-Spitzenkandidatin bereit zu Kooperation mit AfD

Politik müsse sich an Inhalten orientieren, sagte Claudia Wittig im ARD-Morgenmagazin

 04.09.2026

Interview

Historikerin: AfD will Erinnerung an NS-Zeit und Schoa ausradieren

Die Holocaust-Forscherin Andrea Löw über jüdisches Leben in der NS-Zeit, die bevorstehende Wahl in Sachsen-Anhalt und Parallelen zwischen NSDAP und AfD

 04.09.2026

Erfurt

Regierungskrise in Thüringen: BSW-Fraktion zerfällt

Der Streit im BSW spitzt sich zu: Weitere Abgeordnete verlassen die regierungstragende Fraktion im Landtag und die Partei

 04.09.2026 Aktualisiert

Brüssel

Europäische Rabbinerkonferenz legt Sieben-Punkte-Plan gegen Hass vor

Die Organisation fordert in einem neuen Papier ein konsequenteres Vorgehen von Staat und Gesellschaft gegen Antisemitismus

 04.09.2026