Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Rocker und Hisbollah-Unterstützer bestätigt

Beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe »Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen« in Cottbus (Brandenburg) Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und seine Ortsgruppen (»Chapter«) Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah »Farben für Waisenkinder« bleiben verboten.

Das höchste deutsche Gericht wies in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen Klagen ab, die sich dagegen wenden. Vereine, die Spenden zur Terrorismusunterstützung weiterleiten, könnten ebenso verboten werden wie »Rocker«-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

sanktionen Das Bundesinnenministerium hatte 2013 den »Gremium Motorcycle Club Sachsen« und die »Chapter« in zwei Bundesländern nach gewalttätigen Konflikten mit rivalisierenden Rockern verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das auch unter Hinweis auf ein gemeinsam begangenes versuchtes Tötungsdelikt.

Obwohl es sich ersichtlich um eine Klubangelegenheit gehandelt habe, habe der Regionalverband keine Sanktionen gegenüber den beteiligten Mitgliedern ergriffen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter hätte sich der Rocker-Klub zumindest nachträglich glaubhaft von der schweren Straftat distanzieren und bei der Aufklärung helfen müssen. »Geschieht das nicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinigung durch das strafrechtswidrige Handeln geprägt ist, insbesondere wenn Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt oder bei fehlender Mitwirkung sanktioniert worden sind.« (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

spenden Die 2014 verbotenen »Farben für Waisenkinder e.V.« verstoßen laut Bundesverwaltungsgericht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Spendensammelverein habe die »Shahid-Stiftung« (»Märtyrer-Stiftung«) im Libanon mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt, die wiederum Bestandteil der israelfeindlichen und antisemitischen Hisbollah sei. Die Stiftung unterstützte Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern. Das Bundesverfassungsgericht hält auch dieses Verbot für gerechtfertigt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt (Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16).

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Verboten sind allerdings »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten«. Das sei Ausdruck einer »pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie«, betonen die Verfassungsrichter.

Verbotene Vereine müssen sich auflösen, das Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wer ihre Kennzeichen weiterverwendet oder eine Nachfolgeorganisation gründet, macht sich strafbar.  dpa/ja

Europäisches Parlament

»Auschwitz ist eine Fälschung«: Immunität aufgehoben

Der rechtsextreme Politiker Grzegorz Braun muss sich in gleich mehreren Strafverfahren vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Holocaustleugnung

 27.03.2026

Drohung

Katz: Israel verstärkt Angriffe im Iran

Das Vorgehen des Militärs gegen das Mullah-Regime werde nun stärker ausfallen und auf zusätzliche Ziele und Bereiche ausgeweitet, sagt der israelische Verteidigungsminister

 27.03.2026

Berlin

Tausende Straftaten bei israelfeindlichen Demonstrationen

Gewalt- und Propaganda-Delikte sowie Volksverhetzung in Hunderten Fällen wurden registriert

 27.03.2026

Berlin

Demonstration gegen Auftritt von Francesca Albanese

»Wer das Existenzrecht Israels delegitimiert und Gräueltaten rechtfertigt, darf in Berlin keine unwidersprochene Bühne erhalten«, sagen die Organisatoren der Kundgebung

von Imanuel Marcus  27.03.2026

Essay

Keine Empathie für Israel, nirgends

Was mich an der deutschen Reaktion auf den Iran-Krieg irritiert

von Ralf Fücks  27.03.2026

Kommentar

Wie mit dem Völkerrecht Israel delegitimiert wird

Der Angriff auf den Iran sei eindeutig völkerrechtswidrig, sagen zahlreiche Experten. Sie machen es sich zu einfach. Denn es spricht viel dafür, dass Israel ein Recht auf präventive Selbstverteidigung hat

von Monika Polzin  27.03.2026

Berlin

Antisemitischer Angriff in Prenzlauer Berg

Das Opfer schrieb hebräische Texte in ein Buch. Der Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts ermittelt

 27.03.2026

Analyse

Ist das wirklich nicht unser Krieg?

Ein atomar bewaffneter Iran wäre nicht nur ein Albtraum für Israel, sondern auch eine reale Bedrohung für Europa

von Roman Haller  27.03.2026

Jüdischer Wahlkämpfer

»Wer nicht kämpft, hat schon verloren«

David Rosenberg über den Wahlkampf in Rheinland-Pfalz, die Niederlage seiner Partei und warum er sich gerade als junger Jude weiter politisch engagieren will

von Mascha Malburg  27.03.2026