Washington D.C.

US-Gericht ordnet Abschiebung von Machmud Chalil an

Machmud Chalil organisierte Pro-Terror-Kundgebungen auf dem Campus. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Dem israelfeindlichen Aktivisten Machmud Chalil droht die Abschiebung aus den USA. Ein US-Einwanderungsgericht im Bundesstaat Louisiana ordnete die Abschiebung nach Algerien oder alternativ Syrien an und begründete dies damit, dass Chalil beim Antrag für seine Green Card - also eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis - Informationen zurückgehalten habe. 

Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die als Anhänge in einem Schreiben seiner Anwälte veröffentlicht wurden. Diese haben sich am Mittwoch (Ortszeit) an einen Bundesrichter in New Jersey gewandt, der im Juni Chalils Freilassung aus der Haftanstalt in Jena im Bundesstaat Louisiana angeordnet hatte. Laut dem Schreiben hat Chalil 30 Tage Zeit, gegen die Abschiebungsanordnung vom 12. September juristisch vorzugehen.

Chalil wurde nach eigenen Angaben in einem palästinensischen Flüchtlingscamp in Syrien geboren. Zudem besitzt er Berichten zufolge durch die mütterliche Familienseite die algerische Staatsangehörigkeit. 

»Politisch motivierte Verhaftung«

Er hatte sich im März als Redner bei Pro-Terror-Protesten an der New Yorker Columbia-Universität beteiligt und war dabei festgenommen worden. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, auf dem Universitätsgelände Flugblätter mit dem Logo der islamistischen Hamas verteilt zu haben.

Nach mehr als 100 Tagen Abschiebehaft kam er auf Kaution frei. Chalil hatte das Vorgehen als »politisch motivierte Verhaftung« bezeichnet und von der US-Regierung eine Entschädigung oder Entschuldigung verlangt. 

Das Verfahren wegen seiner Haft liegt indes weiter beim Bundesgericht in New Jersey. Nur eine Anordnung dieses Gerichts, dass er während des laufenden Verfahrens nicht abgeschoben werden dürfe, wäre ein nennenswertes Hindernis für eine Abschiebung, heißt es in dem Anwaltsschreiben. 

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Einen Einspruch gegen die Abschiebungsanordnung halten seine Anwälte für nicht sehr erfolgversprechend. Auch gebe es angesichts der politischen Hintergründe seines Falls Grund zur Annahme, dass das Einwanderungsgericht »zügig« verfahren und die Abschiebung bestätigen werde.

Die Green Card ermöglichte dem früheren Doktoranden bislang den dauerhaften Aufenthalt in den USA. Seine Ehefrau ist US-Staatsbürgerin - das gemeinsame Kind kam im April zur Welt, als er in Haft saß. dpa/ja

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