Justiz

Urteil im Halle-Prozess trotz Lockdown am nächsten Montag geplant

Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019 kamen viele Einwohner zum Gedenken und aus Solidarität zur Synagoge. Foto: imago images/Lutz Winkler

Trotz des bevorstehenden Lockdowns in Deutschland will das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Prozess um den judenfeindlichen Anschlag von Halle noch vor dem 24. Dezember abschließen.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens werde wie geplant am Montag kommender Woche um 11 Uhr das Urteil verkünden, teilte das Gericht am Montag mit. Mertens appelliere dabei an alle beteiligten Personen, sich wie bisher strikt an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

RÜCKBLICK Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Beter zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S..

Die Nebenklage aus 45 Überlebenden und Hinterbliebenen schließt sich der Forderung einer lebenslange Haftstrafe an.

Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt.

JUDENHASS Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.

Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die Nebenklage schloss sich der Forderung an, die Nebenklage aus 45 Überlebenden und Hinterbliebenen schloss sich der Forderung an.

Ina Czyborra

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