Karlsruhe

Urteil gegen Gröning rechtskräftig

Der BGH hat erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem früheren Konzentrationslager höchstrichterlich bestätigt. Foto: dpa

Das Lüneburger Urteil im Fall des früheren SS-Mannes Oskar Gröning (95) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat Revisionsanträge gegen das Urteil zurückgewiesen, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Der Bundesgerichtshof hat damit erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem früheren Konzentrationslager höchstrichterlich bestätigt.

Oskar Gröning war vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz in 300.000 rechtlich zusammenhängenden Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

nebenkläger Ausdrücklich begrüßt wird die Entscheidung des BGH von den Anwälten der Nebenkläger im Lüneburger Auschwitz-Prozess. Die Rechtsanwälte Thomas Walther, Cornelius Nestler und Manuel Mayer erklärten auch im Namen ihrer Mandanten, dass es wichtig sei, »dass jeder SS-Angehörige, der an der systematischen Ermordung der Juden in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern der SS beteiligt war, Beihilfe zum Mord begangen und sich seiner Verantwortung vor einem deutschen Gericht zu stellen hat«.

Die Entscheidung des BGH sei eine »Leitentscheidung« und bestätige eine neue Rechtspraxis, die sich erst nach 2009 bei vielen Ermittlungsbehörden und Gerichten durchgesetzt habe. Dies sei aber noch nicht bei allen Staatsanwälten und Richtern der Fall. Doch auch dort müsse die Botschaft ankommen: »Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte. Und wer mitgemacht hat, hat sich wegen Beihilfe zum hunderttausendfachen Mord strafbar gemacht.«

Heiko Maas Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und das Internationale Auschwitz Komitee begrüßten die Karlsruher Entscheidung. »Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät«, verbreitete Maas über Twitter. »Auch bei der juristischen Aufarbeitung von Auschwitz darf es keinen Schlussstrich geben.«

Das Internationale Auschwitz Komitee betonte ebenfalls die Bedeutung der Karlsruher Entscheidung: »Für die Überlebenden von Auschwitz ist dies ein wichtiger Tag in ihrem Verhältnis zu Deutschland«, sagte Vizepräsident Christoph Heubner. »Für zukünftige Prozesse im Blick auf Völkermord wird dies ein lange wirkendes Signal sein.« Die meisten Täter aus Auschwitz seien in Deutschland jedoch davongekommen, »weil man über Jahrzehnte die mörderische und perfide Gesamtstruktur des Lagersystems nicht sehen wollte«.

wiesenthal Auch das Simon Wiesenthal Center in Jerusalem begrüßt die Entscheidung des BGH. Der Chefnazijäger der Institution, Efraim Zuroff, sagte, die Strafverfolgung sei weiterhin bedeutend. »Dass viel Zeit vergangen ist, schmälert die Schuld der Mörder in keiner Weise«, so Zuroff. »Und auch das Alter sollte kein Schutz sein für Menschen, die abscheuliche Verbrechen gegen Unschuldige begangen haben, zum Teil gegen Menschen, die älter waren als diese Angeklagten heute.«

Der ehemalige Buchhalter Oskar Gröning hat aus Sicht des Lüneburger Gerichts 1944 das Morden im Vernichtungslager Auschwitz unterstützt. Durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen habe er als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert.

Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd/ja

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