Arzneimittelgesetz-Novelle

Unkontrollierbare Forschung

Die Forschung der Zukunft birgt Risiken. Foto: Thinkstock

Arzneimittelgesetz-Novelle

Unkontrollierbare Forschung

Patienten sollten ihrer Verwendung als zukünftige Studienobjekte nicht zustimmen

von Leo Latasch  21.11.2016 17:18 Uhr

War das notwendig? Am 11. November hat der Bundestag mit 357 Ja-Stimmen, 164 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen die vierte Arzneimittelgesetz-Novelle angenommen – und damit der Forschung nicht nur an Demenzkranken unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.

In Paragraf 40b, Absatz 4, Satz 2 heißt es: Bei einer volljährigen Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten, darf diese Prüfung im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung stattfinden – gemeint ist klinische Forschung, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentative Bevölkerungsgruppe hat, zu der die betroffene Person gehört.

Dies gilt aber nur, wenn der Betroffene als einwilligungsfähige volljährige Person für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich nach ärztlicher Aufklärung festgelegt hat, dass er »in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende gruppennützige klinische Prüfung einwilligt«.

Testperson Zur Aufklärung gehören Ziele, Nutzen, Folgen, Risiken und Nachtteile klinischer Prüfungen. Dies bedeutet, dass Studienteilnehmer, die zum Zeitpunkt, als sie (etwa bei beginnender Demenz) noch zustimmungsfähig waren und sich mit ihrer Teilnahme an gruppennütziger Forschung zu noch unbestimmtem Zeitpunkt einverstanden erklärt haben, im Zustand der Demenz ohne weitere Aufklärung für die Studie »verwendet« werden können. Persönlicher Nutzen für die Testperson ist nicht notwendig.

Musste das sein? Nein. Der Beschluss des Bundestags war keineswegs erforderlich. Schon heute existieren klar definierte Richtlinien gemäß der Deklaration von Helsinki zum Patientenschutz. Hierbei muss über Umfang, Nutzen und Risiken einer Studie aufgeklärt werden. Eine zuständige Ethikkommission muss das Forschungsvorhaben prüfen und genehmigen. Auch heute schon werden Patienten darüber aufgeklärt, dass sie möglicherweise einer Studiengruppe angehören, die Medikamente ohne Wirkungsstoff erhalten und keinen Nutzen aus der Studie ziehen werden.

Also – warum sich aufregen, wenn doch alles schon existiert? Und warum ein zusätzliches neues Gesetz? Der Unterschied zu den bereits bestehenden Regelungen ist, dass der Zustimmende nunmehr Jahre oder sogar Jahrzehnte im Voraus einer Sache zustimmt, die zu diesem Zeitpunkt möglicherweise weder existiert (wie Medikamente), noch dass er eine Vorstellung davon hat, wie die Studie ablaufen soll. Gerade der Punkt der Aufklärung wurde immer wieder vom Bundesgerichtshof präzisiert – nicht nur für Eingriffe, sondern auch für Studien.

OP-Termin Da heißt es, dem Patient muss zur angemessenen Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts, seiner Entscheidungs- und Entschließungsfreiheit ausreichend Zeit für die Abwägung des Für und Wider des geplanten Eingriffs gegeben werden. Mögliche Behandlungsalternativen und deren Risiken sollten nicht vorenthalten werden. Gleichwohl ist zwischen Aufklärung und Eingriff eine gewisse zeitliche Nähe vorauszusetzen. Bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen dem Aufklärungsgespräch oder der Vereinbarung eines OP-Termins und der Operation selbst kann ein erneutes Aufklärungsgespräch erforderlich werden, die sogenannte Doppelaufklärung (BGH NJW 1992, 2351).

Der Autor hätte gerne gewusst, wie man das zum Beispiel bei einem dementen Patienten macht, dessen Verhalten teilweise zwischen Apathie und Aggressivität wechselt. Aber es kommt noch besser: »Falls der Patient im Laufe der Studie eine Regung zeigt, die Unmut über die Untersuchung offenbart, muss sie sofort abgebrochen werden.«

Darüber kann jeder Arzt nur den Kopf schütteln. Ich frage mich ernsthaft, wem dies eingefallen ist. Soll einmal Husten bedeuten: »Ich will nicht mehr« und zweimal Husten: »Weitermachen«? Da sich einige Experten offenbar damit unwohl gefühlt haben, bringen sie das Argument, der Mensch dürfe seinen Körper altruistisch zum Nutzen anderer zur Verfügung stellen. Aber noch lebt er – und wir sprechen nicht über eine Organentnahme bei Hirntoten.

Studien Als im Vorfeld über das Gesetz gesprochen wurde, ging es immer um das Studienziel Demenz. Davon ist jetzt aber keine Rede mehr. Stattdessen wurde die Tür für »unkontrollierbare« medizinische Studien geöffnet, und das ausgerechnet in Deutschland mit seiner belasteten Geschichte. Alles lässt sich jetzt testen, das jetzige Gesetz lässt es durchaus zu.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast schrieb in der FAZ: »Es wäre ein Tabubruch dergestalt, die Verzweckung des nichteinwilligungsfähigen Menschen zugunsten von Forschung zu normieren. Tricksen wir nicht mit angeblicher Aufklärung durch Ärzte, die über nicht existente Vorhaben gar nicht aufklären können.« Dem ist nichts hinzuzufügen. Hoffentlich wird die durch den Bundestag geöffnete Tür vom Verfassungsgericht wieder geschlossen. Keinem meiner Patienten werde ich bis dahin raten, eine derartige Zustimmung abzugeben.

Der Autor ist Arzt in Frankfurt am Main und Mitglied im Deutschen Ethikrat.

Verteidigung

Bundeswehr nimmt Raketenwehrsystem Arrow 3 in Betrieb

Deutschland baut als Reaktion auf die Bedrohung durch Russland die Luftverteidigung aus und hat ein System in Israel beschafft. Es soll feindliche Flugkörper schon in größter Höhe zerstören können

von Carsten Hoffmann  03.12.2025

Meinung

Gratulation!

Warum die Ehrung der ARD-Israelkorrespondentin Sophie von der Tann mit dem renommierten Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis nicht nur grundfalsch, sondern auch aberwitzig ist

von Lorenz Beckhardt  03.12.2025 Aktualisiert

Medien

»Antisemitische Narrative«: Vereine üben scharfe Kritik an Preis für Sophie von der Tann

Die Tel-Aviv-Korrespondentin der ARD soll mit dem Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis geehrt werden

 03.12.2025

Prozess

Opfer des Attentats am Holocaust-Mahnmal hörte »Allahu akbar«-Ruf

Dem spanischen Touristen Iker M. wurde im Februar von einem 19-jährigen Syrer beim Besuch des Berliner Holocaust-Mahnmals mit einem Messer in die Kehle geschnitten. Vor Gericht berichtete er von Angstzuständen, die er seitdem hat

 03.12.2025

Nach Eklats

Präsidentin der TU Berlin abgewählt

Sie war einst im Beraterkreis des damaligen Kanzlers Olaf Scholz und sorgte immer wieder für Kontroversen. Nun ist Geraldine Rauch als TU-Präsidentin abgewählt. Ihre Nachfolgerin ist keine Unbekannte

 03.12.2025

Ehrung

»Ahmad Mansour kämpft nicht gegen Symptome, sondern gegen Ursachen«

Der Islamismusexperte Ahmad Mansour wurde mit dem Hanns-Martin-Schleyer-Preis ausgezeichnet. Die Laudatio hielt Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Wir dokumentieren die Rede

von Josef Schuster  03.12.2025

Analyse

Der Kanzler in Israel: Antritt mit Spannung

Friedrich Merz besucht am Samstag Israel. Die Beziehungen beider Länder sind so strapaziert wie selten zuvor. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die Reise des Bundeskanzlers

von Joshua Schultheis  03.12.2025

Berlin

Prozess um Attentat am Holocaust-Mahnmal fortgesetzt

Das überlebende Opfer, der 31-jährige spanische Tourist Iker M., wollte am Mittwoch persönlich vor dem Kammergericht aussagen

 03.12.2025

Verteidigung

Merz und Pistorius nicht bei Einführung von »Arrow 3«

Die Bundesregierung hatte immer wieder betont, wie wichtig das israelische Raketenabwehrsystem für Deutschlands Sicherheit sei

 03.12.2025