Nebenkläger

Überlebende sagen aus

Prozess am Hamburger Landgericht Foto: picture alliance/dpa

Das NS-Verfahren gegen den 93-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann Bruno D. vor dem Landgericht Hamburg gilt als eines der letzten in Deutschland. Und es könnte eines sein, das nicht vor Urteilsverkündung eingestellt wird, wie es etwa beim Landgericht Münster im Frühjahr 2019 der Fall war.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft dem Angeklagten Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vor. Die Taten soll er zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 begangen haben. Zu seinen Aufgaben gehörte es der Anklage zufolge, eine Flucht, Revolte oder Befreiung von Gefangenen zu verhindern.

Urteil Die Hauptverhandlung begann bereits im Oktober vergangenen Jahres, nun soll Ende Juli das Urteil fallen. In den letzten beiden Gerichtsterminen Ende Juni und Anfang Juli verlas die Vorsitzende Richterin weitere Aussagen von Überlebenden, die nicht nach Hamburg reisen konnten und sich auch nicht in der Lage sahen, per Video befragt zu werden.

Unter ihnen befanden sich Fred Zeilberger aus Würzburg und Marga Griesbach aus Witzenhausen, die beide in den USA leben. Bald schon werden die 18 Nebenklägervertreter die Plädoyers ihrer Mandanten halten – insgesamt 40 Überlebende oder Angehörige von Opfern. Sie leben in Australien, Polen, Kanada, in den Niederlanden, Norwegen, Frankreich, in den USA und in Israel. Einige von ihnen sind zum Prozess angereist, haben als Zeugen ausgesagt und durften als Nebenkläger auch Fragen an den Angeklagten richten.

Andere Aussagen, wie die von Halina Strnad aus Melbourne, wurden per Video in den Gerichtssaal übertragen, da eine lange Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war. Sie war, zusammen mit ihrer Mutter, nach fünf Jahren im Ghetto in Lodz und im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau im September 1944 ins KZ Stutthof verschleppt worden.

Prozess Auch die Berichte von David Falahi Ackermann wurden per Video aus seinem Wohnzimmer in Israel übertragen. Der 89-Jährige hatte zwar geplant, persönlich zum Prozess zu kommen und die Reise mit einem Besuch in der Gedenkstätte Stutthof zu verbinden, um sich dort von seinen ermordeten Eltern zu verabschieden. Doch der Ausbruch der Covid-19-Pandemie macht ihm einen Strich durch die Rechnung.

Der Rentner hat vor Gericht ausführlich über die Räumung des KZs Ende April 1945 berichtet, dass das Wachpersonal damals mehrere Tausend Gefangene zur Weichselmündung trieb. Dort mussten die Gefangenen Lastkähne besteigen, die die Ostseeküste entlang Richtung Westen gezogen wurden.

Während der Angeklagte Bruno D. zu einem früheren Zeitpunkt behauptet hatte, er habe auf der Überfahrt keine Toten gesehen, sagte Ackermann: »Es sind Tag und Nacht Menschen gestorben. Man hat die Leichen ins Meer geworfen.« Etwa fünf Tage seien sie unterwegs gewesen – ohne Essen und Trinkwasser. Als einer der letzten Augenzeugen beschrieb er das Massaker an KZ-Gefangenen am Strand von Neustadt, das in den Morgenstunden des 3. Mai 1945, wenige Stunden vor der Ankunft britischer Panzer, stattgefunden hat.

Taten Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im Verfahren gegen Bruno D. diese Taten aus der Anklage ausgeklammert. Tatsächlich ahndete die Justiz dieses Verbrechen nie. Mitte Juni hatte die Staatsanwaltschaft zudem angeregt, die Strafverfolgung im Prozess gegen Bruno D. auf die vollendeten Taten zu beschränken und die versuchten Morde aus »verfahrensökonomischen Gründen« auszuklammern.

Es stehe zu befürchten, dass das Verfahren wegen des hohen Alters des Angeklagten sonst nicht mehr zu Ende gebracht werden könnte. Gleichwohl hatte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke betont, dass diese Beschränkung auch dem Umstand geschuldet sei, dass es den deutschen Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahrzehnten nicht gelungen sei, »die Täter und Teilnehmer des verfahrensgegenständlichen Massenmords zeitnah und mit der gebotenen Konsequenz zur Verantwortung zu ziehen«.

Gholam-Hossein Mohseni-Ejei

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