»After The Last Sky«-Festival

Treffen mit Kulturverwaltung

Das Ballhaus Naunynstraße Foto: dpa

Tim Renner, der Berliner Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten, hat sich am Donnerstag nach einem Gespräch mit dem Veranstalter des Festivals »After The Last Sky« im Ballhaus Naunynstraße geäußert. Im Zentrum des Gespräches habe dabei gestanden, ob die Äußerungen der Workshopleiterin Nadija Samour und der Kuratorin Anna-Esther Younes tatsächlich so gefallen sind, wie sie in einem Artikel des Tagesspiegel geschildert wurden.

»Dies hat der Veranstalter sowohl mit Blick auf die Veranstaltung am 26. September, wie auch mit Blick auf die Veranstaltung am 8. Oktober verneint und zur Bekräftigung auf zwei Zeugen der Veranstaltung (neben der Workshopleiterin) am 8. Oktober sowie auf eine Videodokumentation der Veranstaltung am 26. September verwiesen, die der Kulturverwaltung vorliegt und in der sich die Zitate nicht wiederfinden«, hieß es in einer Erklärung der Kulturverwaltung.

Existenzrecht Wagner Carvalho, der Leiter des Ballhauses sagte: »Jede Verharmlosung von Gewalt gegen den Staat Israel und seine Bürger, jede Relativierung von Terror und auch jede Form der Infragestellung des Existenzrechts des Staates Israel sind abzulehnen und zu verurteilen. Ich würde es als Hausherr als meine Pflicht ansehen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Äußerungen dieser Art in meinem Haus zu unterbinden.«

Die Berliner Kulturverwaltung prüfe, ob auf einem von Bund und Land geförderten palästinensischen Kulturfestival in der Bundeshauptstadt gegen Israel gehetzt wurde. Die Haltung der Senatskanzlei sei bei diesem Thema eindeutig, erklärte die Kulturverwaltung am Donnerstag in Berlin: »Weder tolerieren wir Rassismus oder Antisemitismus, noch dass das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird.«

Das Festival wurde vom Bund mit 100.000 Euro aus dem Hauptstadtkulturfonds und vom Land Berlin mit 45.000 Euro gefördert.

»Apartheid-Regime« Laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegel wurde Israel auf dem vierwöchigen Kulturfestival in verschiedenen Veranstaltungen wiederholt als »Apartheid-Staat« und »kolonialistisches Gebilde« diffamiert, das in den Palästinensergebieten »ethnische Säuberungen« durchführe.

Zudem seien Gewalttaten und Attentate gegen Israelis gutgeheißen worden. Diese seien eine legitime Reaktion auf das israelische »Apartheid-Regime«, das die arabische Bevölkerungsminderheit seit Jahrzehnten unterdrücke, zitiert das Blatt die Dozentin eines Workshops über in Israel inhaftierte Palästinenser.

Das Ballhaus Naunynstraße widerspricht der Darstellung. In einer Presseerklärung hieß es, »die Aussagen, in denen angeblich zur Gewalt aufgerufen oder Gewalt als legitimes Mittel eingestuft wurde, die Johannes C. Bockenheimer (Autor des Tagesspiegel-Artikels Anm. d. Red.) der Workshopleiterin zuschreibt, sind laut mehreren Zeugenaussagen falsch«. Die laut Naunynstraße »falsch zitierte Workshopleiterin« behalte sich rechtliche Schritte gegen den Autor vor.

Man verwehre sich »gegen die verleumderischen Zuschreibungen, dass bei dem Festival antisemitische oder rassistische Positionen geäußert wurden«. »Grundlage unserer künstlerischen Arbeit ist, dass wir jedwede Form von Antisemitismus, Diskriminierung, Rassismus, Sexismus und insbesondere Gewalt strikt ablehnen. Es zeichnet gerade das Profil des Hauses aus, für Formen der Diskriminierung sensibel zu sein«, erklärte der Veranstalter.

Workshop Die Kulturverwaltung hatte in einer Erklärung mitgeteilt, der Antrag auf Förderung habe nicht erkennen lassen, dass es einen solchen Workshop geben würde. Ebenso wenig sei der Workshop Bestandteil des Förderantrages gewesen. »Es war damit nicht absehbar, dass antisemitische oder rassistische Äußerungen in den Veranstaltungen fallen würden«, hieß es.

Sollte es zu diesen oder ähnlichen Äußerungen gekommen sein, wäre es Aufgabe des Veranstalters gewesen, sein Hausrecht auszuüben und diese zu unterbinden. Die Haltung der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten sei eindeutig: »weder tolerieren wir Rassismus oder Antisemitismus, noch dass das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird.« epd/ja

Entscheidung

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