Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde gegen das umstrittene Relief an der Stadtkirche in Wittenberg zurückgewiesen. Damit bleibt die als »Wittenberger Sau« bekannte Darstellung weiterhin an der Fassade der Kirche angebracht. Das Gericht erklärte die Eingabe eines jüdischen Rentners für unzulässig. Die Entscheidung ist endgültig. Der »Spiegel« berichtete.
Der Kläger, Dietrich Düllmann, sieht sich durch das mittelalterliche Schmährelief in seinen Grundrechten verletzt. Seine Anwälte argumentierten, die »bizarre beziehungsweise perverse Bildersprache« stelle »Juden als einen widernatürlichen Abschaum der Menschheit« dar. Deshalb müsse das Relief entfernt werden, da es die Persönlichkeitsrechte »jedes Juden in Deutschland« verletze.
Bereits 2022 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Relief zwar »in Stein gemeißelter Antisemitismus« sei, die Kirchengemeinde sich jedoch ausreichend davon distanziert habe. Ausschlaggebend war eine erläuternde Tafel vor Ort, die das historische Werk kritisch einordnet und es als »Mahnmal« kenntlich macht. Nach Angaben der Gemeinde sei die jüdische Gemeinschaft in diesen Prozess einbezogen worden. Dies stelle eine Alternative zur Entfernung dar.
Das Relief befindet sich an der Stadtkirche in Wittenberg, der Predigtkirche von Martin Luther. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Figuren mit sogenannten Judenhüten saugen. Eine weitere, als Rabbiner gedeutete Gestalt hebt den Schwanz des Tieres und blickt darunter. Da Schweine im Judentum als unrein gelten, gilt die Darstellung seit Jahrhunderten als besonders diffamierend. Gang durch alle Instanzen
Düllmann hatte sich mit der Bewertung des Bundesgerichtshofs nicht abgefunden und zunächst das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nachdem auch dort seine Klage keinen Erfolg hatte, wandte er sich im Herbst 2024 an den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Nun bestätigten die Straßburger Richter die Entscheidungen der deutschen Gerichte.
Der Fall beschäftigt die Öffentlichkeit seit Jahren. Bereits 2020 sagte Düllmann dem SPIEGEL: »Jetzt testen wir die deutsche Justiz anhand der ›Judensau‹«. Mit dem Beschluss aus Straßburg ist dieser Rechtsweg nun ausgeschöpft. ja