Justiz

Straftatbestand erfüllt

Volksverhetzung auf einer Demonstration von Impfgegnern am Brandenburger Tor Foto: picture alliance/dpa

Die Zahl antisemitischer Straftaten bewegt sich in Corona-Zeiten auf einem hohen Niveau. Vor allem sogenannte Querdenker und andere Gegner der Maßnahmen gegen die Pandemie vergleichen sich oft mit den Opfern des Naziregimes. Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich gegen die perfiden Versuche von Impfgegnern, NS-Verbrechen zu relativieren, gewappnet.

Jüngst stufte die Berliner Polizei das Zeigen von gelben »Judensternen« mit dem Wort »Ungeimpft« als grundsätzlich volksverhetzend ein und wies ihre Beamten an, dies als Straftat zu verfolgen. Viele Strafverfolgungsbehörden sehen in der Gleichsetzung von antisemitisch Verfolgten im »Dritten Reich« und Impfgegnern heute den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dieser stellt nicht nur das Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsteile unter Strafe, sondern auch das Leugnen und Verharmlosen von NS-Verbrechen.

schoa-verharmloser Wie eine Recherche der Jüdischen Allgemeinen unter den Justiz- und Innenministerien der Länder zeigt, gehen die Behörden flächendeckend gegen die extremistischen Impfgegner und Schoa-Verharmloser vor.

»Wer meint, die gegenwärtige Corona-Politik mit dem nationalsozialistischen Völkermord an Juden gleichzusetzen, der verharmlost den Holocaust auf perfide Art und Weise«, sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Die Ministerin geht von einer grundsätzlichen Strafbarkeit des Symbols des »Judensterns« mit der Aufschrift »Ungeimpft« aus.

Jüngst stufte die Berliner Polizei das Zeigen von gelben »Judensternen« mit dem Wort »Ungeimpft« als grundsätzlich volksverhetzend ein.

So ermitteln in Niedersachsen die Strafverfolger gegen radikale »Querdenker«, die solche Zeichen öffentlich präsentieren. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ließ Ende vergangenen Jahres unter anderem die Wohnung eines mutmaßlichen Händlers durchsuchen, der »Judensterne« mit dem Aufdruck »nicht geimpft« über das Internet vertrieben haben soll.

corona-proteste In Rheinland-Pfalz hat die Polizei seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 22 antisemitische Straftaten in Zusammenhang mit Corona-Protesten registriert, sagt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen. In den meisten Fällen wird wegen Volksverhetzung ermittelt, davon dreimal wegen des Zeigens von Ansteckern und Plakaten mit dem »Ungeimpft«-Stern.

Auch die Bremer Justiz wertet die Abwandlung des »Judensterns« als volksverhetzend. »In Fällen wie dem mit dem Wort ›Ungeimpft‹ versehenen ›Judenstern‹ wird von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt«, sagt ein Sprecher der Justizsenatorin. Auch wegen eines Plakats in einem Schaufenster in Bremerhaven, auf dem »Impfen macht frei« im stilisierten Tor des KZ Auschwitz zu lesen war, ermitteln die Bremer Strafverfolger.

Das Landeskriminalamt Hamburg ermittelt in drei Fällen wegen des Tragens von »Judensternen« mit der Aufschrift »Ungeimpft« bei Demonstrationen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen in den vergangenen zwei Monaten. Zur weiteren rechtlichen Prüfung wurden die Verfahren inzwischen der Staatsanwaltschaft übergeben, die sich die Fälle derzeit ansieht.

symbolik Die Polizei in Brandenburg informiert die Versammlungsleiter von Corona-Protesten inzwischen gar präventiv, dass das Tragen von »Ungeimpft«-Sternen strafbar ist. Wenn trotzdem solche Symbolik gezeigt wird, nehmen die Beamten neben der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Volksverhetzung auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der »Belästigung der Allgemeinheit« auf, heißt es vom Polizeipräsidium in Potsdam.

In einigen Bundesländern können die Justizbehörden keine Auskunft über die rechtliche Bewertung der Symbole der »Querdenker« geben.

Im vergangenen Jahr stellte die Polizei in Brandenburg mehrere solcher volksverhetzenden Taten fest. Für Sachsen stellt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden fest, dass hier beim Zeigen der »Judensterne« mit dem »Ungeimpft«-Aufdruck »der Anfangsverdacht der Volksverhetzung in Gestalt der Verharmlosung des Holocaust« besteht. Auch in Bayern sieht die Justiz grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen der Verharmlosung der Schoa.

Bewertung In einigen Bundesländern können die Justizbehörden keine Auskunft über die rechtliche Bewertung der Symbole der »Querdenker« geben. Nach rechtlicher Einschätzung des hessischen Justizministeriums etwa liege eine Strafbarkeit des Tragens des »Ungeimpft«-Sterns wegen Volksverhetzung zwar nahe, doch Urteile habe es bislang nicht gegeben. Sieben solcher Verfahren laufen nach Auskunft eines Ministeriumssprechers derzeit in Hessen. Zwar könne das Zeigen eines »Ungeimpft«-Sterns »im Einzelfall« als Volksverhetzung gewertet werden, heißt es von einer Sprecherin des Thüringer Justizministeriums. Eine allgemeine Anweisung des Ministeriums dazu gebe es jedoch nicht.

Mecklenburg-Vorpommerns Justizminis­terin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) betont die Unabhängigkeit der Gerichte bei der Frage der Strafbarkeit. Gegenüber der Jüdischen Allgemeinen stellt Bernhardt jedoch klar: »Wer derartige Sterne trägt, verharmlost millionenfaches Leid und stellt sich auf eine Stufe mit den Opfern des Holocaust. Ich finde das unerträglich.«

Auch die Justizministerien von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verweisen auf die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte, in deren Zuständigkeit die Prüfung der Symbole falle.

Seitens der Strafverfolgungsbehörden werden antisemitische Straftaten bei Corona-Protesten grundsätzlich ernst genommen. Wie die Gerichte die »Ungeimpft«-Sterne bewerten, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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