Wehrhahn-Bombenanschlag

Strafprozess hat begonnen

Hier wurden im Juli 2000 zehn Menschen teils lebensgefährlich verletzt, ein ungeborenes Kind starb im Mutterleib. Foto: dpa

Mehr als 17 Jahre nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn hat am Donnerstag vor dem Landgericht Düsseldorf der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Wehrhahn-Attentäter begonnen. In der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf fand dazu am Mittwochabend eine Informationsveranstaltung statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 51-jährigen Ralf S. vor, am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn eine Rohrbombe gezündet zu haben, als eine Gruppe Sprachschüler aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion vorbeiging. Zehn Menschen wurden verletzt, ein ungeborenes Kind starb. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft geht von einem rassistischen Motiv aus. Sechs der Opfer waren jüdische Migranten.

Sprengstoff Die festgefahrenen Ermittlungen waren 2014 wieder in Fahrt gekommen, als der wegen eines anderen Deliktes in Haft sitzende Ralf S. vor einem Mithäftling mit der Tat geprahlt und »Täterwissen« ausgeplaudert haben soll. Wie man heute weiß, hatte der Bundeswehr-Soldat eine Ausbildung im Umgang mit Sprengstoffen.

Herbert Rubinstein, zum Zeitpunkt des Anschlags Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, erinnerte sich bei der Veranstaltung am Mittwochabend an die Tage nach der Tat: »Wir waren geschockt, dass so etwas passieren konnte, mitten in Düsseldorf.« Der damalige Rabbiner Michael Goldberger habe sofort seelsorgerische Hilfe geleistet. Man habe die Opfer und deren Familien von der Presse abgeschirmt. Die Gemeinde werde den Prozess sehr genau beobachten – 37 Verhandlungstage sind anberaumt.

Verbrechen Zu der Veranstaltung war auch Monika Düker, Abgeordnete der Grünen im NRW-Landtag, eingeladen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die lange Vorbereitung des Prozesses letztlich zur Aufklärung des Verbrechens führen werde. Die Abgeordnete sieht unbeantwortete Fragen zur Rolle des Verfassungsschutzes, der einen V-Mann in der rechtsextremen Szene im Umfeld des Angeklagten geführt hatte.

Dieser V-Mann war kurz vor der Tat von diesem Fall abgezogen worden. Der Mann hatte sich aber nach den heute vorliegenden Informationen offenbar just zum Tatzeitpunkt noch mit einem Verfassungsschützer getroffen. Informationen zu diesem V-Mann gab der Verfassungsschutz erst Jahre nach der Tat – nach dem Selbstmord der NSU-Terroristen – an die Ermittler weiter. (mit epd)

Extremismus

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