Justiz

Standard seit 1939

Steht auf den Schreibtischen vieler Juristen: der »Palandt« Foto: dpa

Im deutschen Recht gibt es neben den Gesetzen, wie sie Bundestag und Bundesrat beschließen, Bücher, die die Auslegungsmöglichkeiten der Gesetze aufzeigen. Juristen schauen in ihrer täglichen Arbeit also nicht nur in Gesetzestexte, sondern auch in sogenannte Kommentare.

Solche Kommentare werden von einflussreichen Juristen geschrieben, die erklären, wie die Auslegungsregeln auf das jeweilige Gesetz angewendet werden. Dabei gibt es meist eine ganze Reihe verschiedener Kommentare. Die wichtigsten von ihnen orientieren sich an der herrschenden Meinung unter Juristen sowie der traditionellen Rechtsprechung der Gerichte.

So müssen nicht jeder Anwalt und jeder Richter in jedem Fall neu interpretieren, wie der Gesetzestext zu verstehen ist, sondern können sich mithilfe der Kommentare schnell einen Überblick verschaffen.

standardwerk Im Zivilrecht, das vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben ist, ist der wichtigste Kommentar der »Palandt«. Dabei handelt es sich nicht um einen, sondern um den maßgeblichen Kommentar zum BGB. In jedem zivilrechtlichen Anwaltsbüro steht er, und kein Jurastudent kommt an ihm vorbei. Zivilrecht in Deutschland ist ohne dieses Buch nicht denkbar.

Das in der 77. Auflage 3298 Seiten starke Buch erscheint im C.H. Beck Verlag und ist nach dem Juristen Otto Palandt benannt. Der Namenspatron des Kommentars gab ihn erstmals 1939 heraus und betreute ihn bis zu seinem Tod im Jahre 1951. Im Nationalsozialismus war Palandt einer der führenden Juristen: Er war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und Leiter der Ausbildungsabteilung im Reichsministerium der Justiz.

Palandt trieb die »Arisierung« des Rechtswesens voran und sorgte bereits 1933 dafür, Frauen vom Studium der Rechtswissenschaften auszuschließen, um die »Manneskraft« im Rechtswesen zu sichern. Palandt, der als Herausgeber und Gesamtredakteur des Kommentars auftrat, ging es darum, das BGB im Geist nationalsozialistischer Rechtsauffassung zu kommentieren. Im Vorwort zur 1. Auflage sprach Palandt von der »Berücksichtigung der nationalsozialistischen Rechts- und Lebensauffassung«. Abgesehen von Vorworten, die den Nationalsozialismus loben, steuerte Palandt selbst keine Zeile zu dem Werk bei.

Doktorand In der knapp 80-jährigen Geschichte des Kommentars gab es keine größere Debatte um den Namenspatron. Erst Anfang September dieses Jahres machte Janwillem van de Loo, Doktorand der Rechtswissenschaft, in der »JuristenZeitung« auf das Wirken des Namensgebers des Kommentars zum BGB aufmerksam. Zwei Wochen später startete die »Initiative Palandt Umbenennen« eine Petition zur Änderung des Namens.

Darin ist zu lesen, dass der Kommentar immer noch so heiße, sei eine »groteske Ehrerweisung« für den NS-Juristen. Es gehöre zum gesellschaftlichen Konsens, keine Denkmäler für Nationalsozialisten zu pflegen, schreibt die Initiative, der auch van de Loo angehört. »Aus guten Gründen akzeptieren wir heute keinen Adolf-Hitler-Platz mehr, kein Auto-Modell namens ›Himmler‹ und keine Hermann-Göring-Schule.«

Zu den Unterstützern der Initiative gehört auch Lionel Reich, der Präsident des Verbandes Jüdischer Studierender Nord. Im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen weist der Jurastudent darauf hin, dass der »Palandt« im zweiten Staatsexamen das einzig zugelassene Hilfsmittel im Zivilrecht ist – seine Nutzung ist also obligatorisch. Eine Umbenennung ist für Reich »längst überfällig«. Der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung, Elmar Esser, bezeichnet es als Zumutung »für alle und besonders jüdische Juristen«, mit solchen Fachbüchern arbeiten zu müssen.

Palandt Der C.H. Beck Verlag sieht das anders. Palandt sei, so der Verlag, in der britischen Besatzungszone 1948 entnazifiziert worden. Entscheidend sei aber, »dass der Name des Werkes schon früh losgelöst von der Person Palandt ein Eigenleben entwickelte und sich über mehrere Generationen hinweg in Wissenschaft und Praxis etabliert hat«.

Dem entgegnend, sagte der Berliner Anwalt für Privatrecht, Grigori Lagodinsky, auch wenn der Begriff ein Eigenname sei, ändere »es nichts daran, dass dieser weiterhin aus einer nicht zu leugnenden dunklen Vergangenheit für einen glühenden Nazi steht, der an der Etablierung des Hitler-Systems in der Juristerei maßgeblich mitwirkte«.

Das ehemalige Schiedsgerichtsmitglied der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Vladislava Zdesenko, bezeichnet das Argument des Verlags als zynisch – es gehe immerhin um »die Bezugnahme auf einen aktiven Mittäter und Architekten des NS-Unrechts«. Die Juristin gehört neben Organisationen wie etwa dem deutschen Juristinnenbund oder dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein zu den Unterzeichnerinnen der Petition. Die lässt den Beck-Verlag aber bislang kalt.

Dort erscheint auch – mittlerweile in der 80. Auflage – einer der maßgeblichen Grundgesetzkommentare, der »Maunz–
Dürig«, begründet unter anderem von dem verstorbenen Verfassungsrechtler Theodor Maunz. Erst nach dessen Tod 1993 stellte sich heraus, dass das CSU-Mitglied Maunz engen Kontakt zu rechtsextremen Kreisen hatte, unter anderem als Autor der »Deutschen National-Zeitung«.

Meinung

Einladung, Empörung, Ausladung

Dass der Iran am Weltwirtschaftsforum in Davos zunächst willkommen war und kurz darauf wieder ausgeladen wurde, ist ein Lehrstück darüber, wie Menschenrechte erst dann zählen, wenn sie zum Reputationsrisiko werden

von Nicole Dreyfus  19.01.2026

Warnung

Holocaust-Überlebende besorgt um Zukunft der Demokratie

Sieben Holocaust-Überlebende berichten in dem Buch »Nach der Nacht« über ihre Sorgen um die Demokratie und den Aufstieg rechter Parteien. Zu sehen sind Ausschnitte der Interviews auch im Nachtprogramm der ARD

 19.01.2026

Analyse

Mächtiger Nebenbuhler

Saudi-Arabien wird für die USA ein immer wichtigerer Partner in Nahost. Was bedeutet diese Entwicklung für Israel?

von Joshua Schultheis  19.01.2026

Dachau

2025 mehr als eine Million Besucher in KZ-Gedenkstätte

Erstmals wurden in der KZ-Gedenkstätte Dachau ein ganzes Jahr lang Besucher gezählt. 2025 waren es mehr als eine Million. Im kommenden Frühjahr will man deren Profil genauer untersuchen

 19.01.2026

Köln

Jüdischer Karnevalsverein antisemitisch angefeindet

»Es ist das bisher Heftigste, was uns passiert ist«, sagt der Präsident des jüdischen Karnevalsvereins »Kölsche Kippa Köpp«. Den Mut verliert Aaron Knappstein aber nicht

von Leticia Witte  19.01.2026

Russland

Kreml: Putin erhält Einladung in Gaza-»Friedensrat«

In der Ukraine führt der Kremlchef Krieg, in den »Friedensrat« von US-Präsident Donald Trump für den Gazastreifen ist er dennoch eingeladen worden. Moskau erklärt, was es davon hält

 19.01.2026

Kunstakademie Düsseldorf

Jüdische Organisationen verlangen Absage von Veranstaltung mit palästinensischer Terror-Unterstützerin

Die Hintergründe

 19.01.2026 Aktualisiert

Washington D.C.

Bericht: Trump-Regierung prüft Asyl für britische Juden

Großbritannien sei »kein sicherer Ort mehr für Juden«, sagt Donald Trumps persönlicher Anwalt Robert Garson gegenüber »The Telegraph«

 19.01.2026

Proteste im Iran

USA verstärken Militärpräsenz im Nahen Osten

Ein Schlag gegen das Mullah-Regime steht für Washington weiterhin im Raum

 19.01.2026