Justiz

Standard seit 1939

Steht auf den Schreibtischen vieler Juristen: der »Palandt« Foto: dpa

Im deutschen Recht gibt es neben den Gesetzen, wie sie Bundestag und Bundesrat beschließen, Bücher, die die Auslegungsmöglichkeiten der Gesetze aufzeigen. Juristen schauen in ihrer täglichen Arbeit also nicht nur in Gesetzestexte, sondern auch in sogenannte Kommentare.

Solche Kommentare werden von einflussreichen Juristen geschrieben, die erklären, wie die Auslegungsregeln auf das jeweilige Gesetz angewendet werden. Dabei gibt es meist eine ganze Reihe verschiedener Kommentare. Die wichtigsten von ihnen orientieren sich an der herrschenden Meinung unter Juristen sowie der traditionellen Rechtsprechung der Gerichte.

So müssen nicht jeder Anwalt und jeder Richter in jedem Fall neu interpretieren, wie der Gesetzestext zu verstehen ist, sondern können sich mithilfe der Kommentare schnell einen Überblick verschaffen.

standardwerk Im Zivilrecht, das vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben ist, ist der wichtigste Kommentar der »Palandt«. Dabei handelt es sich nicht um einen, sondern um den maßgeblichen Kommentar zum BGB. In jedem zivilrechtlichen Anwaltsbüro steht er, und kein Jurastudent kommt an ihm vorbei. Zivilrecht in Deutschland ist ohne dieses Buch nicht denkbar.

Das in der 77. Auflage 3298 Seiten starke Buch erscheint im C.H. Beck Verlag und ist nach dem Juristen Otto Palandt benannt. Der Namenspatron des Kommentars gab ihn erstmals 1939 heraus und betreute ihn bis zu seinem Tod im Jahre 1951. Im Nationalsozialismus war Palandt einer der führenden Juristen: Er war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und Leiter der Ausbildungsabteilung im Reichsministerium der Justiz.

Palandt trieb die »Arisierung« des Rechtswesens voran und sorgte bereits 1933 dafür, Frauen vom Studium der Rechtswissenschaften auszuschließen, um die »Manneskraft« im Rechtswesen zu sichern. Palandt, der als Herausgeber und Gesamtredakteur des Kommentars auftrat, ging es darum, das BGB im Geist nationalsozialistischer Rechtsauffassung zu kommentieren. Im Vorwort zur 1. Auflage sprach Palandt von der »Berücksichtigung der nationalsozialistischen Rechts- und Lebensauffassung«. Abgesehen von Vorworten, die den Nationalsozialismus loben, steuerte Palandt selbst keine Zeile zu dem Werk bei.

Doktorand In der knapp 80-jährigen Geschichte des Kommentars gab es keine größere Debatte um den Namenspatron. Erst Anfang September dieses Jahres machte Janwillem van de Loo, Doktorand der Rechtswissenschaft, in der »JuristenZeitung« auf das Wirken des Namensgebers des Kommentars zum BGB aufmerksam. Zwei Wochen später startete die »Initiative Palandt Umbenennen« eine Petition zur Änderung des Namens.

Darin ist zu lesen, dass der Kommentar immer noch so heiße, sei eine »groteske Ehrerweisung« für den NS-Juristen. Es gehöre zum gesellschaftlichen Konsens, keine Denkmäler für Nationalsozialisten zu pflegen, schreibt die Initiative, der auch van de Loo angehört. »Aus guten Gründen akzeptieren wir heute keinen Adolf-Hitler-Platz mehr, kein Auto-Modell namens ›Himmler‹ und keine Hermann-Göring-Schule.«

Zu den Unterstützern der Initiative gehört auch Lionel Reich, der Präsident des Verbandes Jüdischer Studierender Nord. Im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen weist der Jurastudent darauf hin, dass der »Palandt« im zweiten Staatsexamen das einzig zugelassene Hilfsmittel im Zivilrecht ist – seine Nutzung ist also obligatorisch. Eine Umbenennung ist für Reich »längst überfällig«. Der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung, Elmar Esser, bezeichnet es als Zumutung »für alle und besonders jüdische Juristen«, mit solchen Fachbüchern arbeiten zu müssen.

Palandt Der C.H. Beck Verlag sieht das anders. Palandt sei, so der Verlag, in der britischen Besatzungszone 1948 entnazifiziert worden. Entscheidend sei aber, »dass der Name des Werkes schon früh losgelöst von der Person Palandt ein Eigenleben entwickelte und sich über mehrere Generationen hinweg in Wissenschaft und Praxis etabliert hat«.

Dem entgegnend, sagte der Berliner Anwalt für Privatrecht, Grigori Lagodinsky, auch wenn der Begriff ein Eigenname sei, ändere »es nichts daran, dass dieser weiterhin aus einer nicht zu leugnenden dunklen Vergangenheit für einen glühenden Nazi steht, der an der Etablierung des Hitler-Systems in der Juristerei maßgeblich mitwirkte«.

Das ehemalige Schiedsgerichtsmitglied der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Vladislava Zdesenko, bezeichnet das Argument des Verlags als zynisch – es gehe immerhin um »die Bezugnahme auf einen aktiven Mittäter und Architekten des NS-Unrechts«. Die Juristin gehört neben Organisationen wie etwa dem deutschen Juristinnenbund oder dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein zu den Unterzeichnerinnen der Petition. Die lässt den Beck-Verlag aber bislang kalt.

Dort erscheint auch – mittlerweile in der 80. Auflage – einer der maßgeblichen Grundgesetzkommentare, der »Maunz–
Dürig«, begründet unter anderem von dem verstorbenen Verfassungsrechtler Theodor Maunz. Erst nach dessen Tod 1993 stellte sich heraus, dass das CSU-Mitglied Maunz engen Kontakt zu rechtsextremen Kreisen hatte, unter anderem als Autor der »Deutschen National-Zeitung«.

Beirut

Hisbollah-Chef: Machen weiter »bis zum letzten Atemzug«

Während die libanesische Regierung an Verhandlungen mit Israel arbeitet, zeigt sich die Hisbollah unbeeindruckt: Es sei nicht die Zeit, um Zugeständnisse zu machen, betont ihr Anführer

 10.04.2026

Berlin

Urteil zu Angriff auf Lahav Shapira erwartet

Nach einem antisemitischen Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin ist der Fall neu vor Gericht verhandelt worden. Im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens steht die Höhe der Strafe. Ein Urteil wird am Montag erwartet

 10.04.2026

Kiew

Selenskyj: Haben Drohnen über Golfstaaten zerstört

Vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs hat die Ukraine Drohnenexperten in die Region geschickt. Dort hat Kiew laut Präsident Selenskyj seine Erfahrung in der Abwehr iranischer Drohnen demonstriert

 10.04.2026

Video

Aufruf zur Solidarität nach Angriff auf Restaurant

Nach dem Anschlag auf das israelische Restaurant »Eclipse« ist ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Münchens vor Ort und appelliert an die Gesellschaft

von Jan Feldmann  10.04.2026

Halle

Fall Liebich: Tschechische Polizei will Auslieferungsantrag

In Deutschland und später auch europaweit war seit August 2025 nach der verurteilten Rechtsextremistin gesucht worden. Nun wurde sie in Tschechien gefasst. Wie es jetzt weitergehen soll

 10.04.2026

Weimer

Gericht untersagt Demo vor Buchenwald-Gedenkstätte

Die Initiative »Kufiyas in Buchenwald« darf nicht vor der Gedenkstätte protestieren. Was das Verwaltungsgericht Weimar zur Verknüpfung von Holocaustgedenken und aktuellen Konflikten sagt

 10.04.2026

Iran-Krieg

Hält die Waffenruhe?

In Pakistan wollen die USA und der Iran ab heute über eine dauerhafte Friedenslösung beraten. Doch vorab gibt es bereits Streit über wichtige Punkte

 10.04.2026 Aktualisiert

Bayern

Anschlag auf israelisches Lokal in München

Drei Einschläge an den Fenstern, laute Knalle: Unbekannte beschädigen ein israelisches Lokal in München. Der Staatsschutz ermittelt

 10.04.2026 Aktualisiert

Iran-Krieg

Europa darf Israel nicht im Stich lassen

Während die USA und Israel der Bedrohung durch das Mullah-Regime gewaltsam begegneten, standen die Europäer an der Seitenlinie und übten Kritik. Die nun herrschende Feuerpause gibt ihnen Gelegenheit, ihre Haltung zu überdenken

von Rafael Seligmann  10.04.2026