Justiz

Stadt muss BDS-Veranstaltung Raum überlassen

Münchner Stadtmuseum am Sankt-Jakobs-Platz Foto: imago/Joko

Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs muss die Landeshauptstadt München Räumlichkeiten für eine BDS-Veranstaltung zur Verfügung stellen. Mit dem Urteil vom 17. November, das am Donnerstag bekannt gegeben wurde, gab der Verwaltungsgerichtshof der Klage eines Münchners statt.

Dieser wollte in einem städtischen Saal eine Podiumsdiskussion zur gegen den Staat Israel gerichteten Boykott-Bewegung BDS (»Boycott, Divestment and Sanctions«) veranstalten. Die beklagte Landeshauptstadt hatte seinen Antrag auf Überlassung einer Räumlichkeit abgelehnt und sich dabei auf einen Grundsatzbeschluss des Stadtrats bezogen. (AZ: BayVGH 4 B 19.1358)

grundsatzbeschluss In dem Grundsatzbeschluss vom 13. Dezember 2017 hatte der Stadtrat festgelegt, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen, die sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen oder diese unterstützen.

Begründet wurde dieser Benutzungsausschluss damit, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handle, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sprach dem Kläger, der seine Veranstaltung 2018 im Münchner Stadtmuseum durchführen wollte, nun ein Benutzungsrecht zu.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sprach dem Kläger, der seine Veranstaltung 2018 im Münchner Stadtmuseum durchführen wollte, nun ein Benutzungsrecht zu. Die Stadt als Träger öffentlicher Einrichtungen dürfe zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Nutzungsarten ausschließen, hieß es zur Begründung.

meinungsfreiheit Dabei müsse sie aber das höherrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Etwaige antisemitische Äußerungen könnten erst dann einen Ausschluss rechtfertigen, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet wäre, hieß es. Gegenwärtig sei nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der BDS-Befürworter erreicht werde. Wenn eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt werde, dann dürften nicht nur die vom Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.

Das Verwaltungsgericht München hatte der Landeshauptstadt im Dezember 2018 noch Recht gegeben. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist möglich.

Bereits im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag, BDS-Aktionen abzulehnen. Ähnlich entschieden mehrere Landesparlamente.

Die BDS‐Bewegung wurde im Jahr 2005 auf den Aufruf von über 170 palästinensischen Nichtregierungsorganisationen hin ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, durch gezielte Boykottaufrufe Israel international zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier.

In der deutschen Politik ist die BDS‐Bewegung aufgrund ihres von Experten als antisemitisch bewerteten Engagements in jüngster Zeit zunehmend unter Druck geraten. Im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag, BDS-Aktionen abzulehnen. Ähnlich entschieden mehrere Landesparlamente. Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, verurteilt die BDS‐Bewegung ebenfalls. epd/ja

Essay

Das Kopftuch, der Zwang und die Freiheit

Die radikalen Kräfte in der muslimischen Community bestimmen zunehmend den Kurs. Wenn dies ohne Gegenwehr von den moderaten Kräften hingenommen wird, ist irgendwann der Kipppunkt erreicht

von Daniel Neumann  24.06.2026

Kontrolle

AEA-Chef: Inspektionen im Iran werden kommen

Der Chef der UN-Atomwächter stellt klar: Die Überwachung von Atomanlagen ist Teil des US-iranischen Rahmenabkommens. Doch wann und wie IAEA-Fachleute im Iran tätig werden, bleibt vorerst unklar

 24.06.2026

Meinung

Wie Israel zum Juden unter den Staaten gemacht wird

Antisemitismus zeichnet sich dadurch aus, dass er keine empirischen Grundlagen braucht, um zu existieren - weder in der UN noch anderswo

von Jacques Abramowicz  24.06.2026

Dresden

Sachsen erwägt Verbindungsbüro in Israel

Das sächsische Kabinett stehe seiner Anregung dazu positiv gegenüber, sagt der Beauftragte für jüdisches Leben, Thomas Feist

 24.06.2026

Abu Dhabi

Zugang für IAEA-Inspekteure: Marco Rubio widerspricht Teheraner Regime

Der US-Außenminister spricht auch die Situation in der Straße von Hormus an: »Kein Land darf Gebühren oder Maut für eine internationale Wasserstraße verlangen.«

 24.06.2026

Washington D.C.

US-Senat fordert Ende des Iran-Krieges und stellt sich gegen Trump

Die Resolution wird mit 50 zu 48 Stimmen angenommen. Vier republikanische Senatoren schließen sich fast allen Demokraten an

 24.06.2026

Nahost

Mehr als Tausend Schiffe sitzen im Persischen Golf fest

Die USA und der Iran haben sich nach dreieinhalb Monaten Krieg auf ein Rahmenabkommen geeinigt - doch für viele der im Persischen Golf festsitzenden Schiffe hat der quälende Stillstand kein Ende

 24.06.2026

Dresden

Jüdisches Leben: Gefühl von Unsicherheit im Alltag

In Sachsen gestalten Jüdinnen und Juden das kulturelle und gesellschaftliche Leben entscheidend mit. Dennoch bleibt Antisemitismus ein präsentes Problem

 23.06.2026

Meinung

Keine Geschäfte mit »Judensternen«

Schoa-Überlebende waren entsetzt, als ein Auktionshaus persönliche Gegenstände von NS-Opfern versteigern wollte. Der Bundesrat hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, um das zu verbieten. Gut so!

von Christoph Heubner  23.06.2026