Hannover

Staatsanwaltschaft prüft Strafverfolgung eines iranischen Scharia-Richters

Justizbehörden in Hannover Foto: imago images / Olaf Döring

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden werden gegen den in Hannover vermuteten iranischen Scharia-Richter Hossein Ali Naeiri vorerst keine Ermittlungen aufnehmen. Der Generalbundesanwalt habe eine Zuständigkeit verneint und die vom Grünen-Politiker Volker Beck erhobene Strafanzeige an ihre Behörde weitergeleitet, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover am Montag.

Diese sei am 18. Juli eingegangen. »Wir müssen nun zunächst prüfen, ob wir zuständig sind und Ermittlungen aufnehmen können.« Wie lange die Prüfung dauere, könne sie nicht sagen.

Nach Angaben des »Mideast Freedom Forum Berlin« und der »Deutsch-Israelischen Gesellschaft« in Berlin gibt es Hinweise darauf, dass sich Naeiri in einer Privatklinik in Hannover aufhält.

Hinrichtungsbefehle Beck hatte als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft nach eigener Aussage bereits am 7. Juli Generalbundesanwalt, Landeskriminalamt Niedersachsen, Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium auf den mutmaßlichen Aufenthalt von Naeiri hingewiesen und um Strafverfolgung gebeten. Naeiri wird vorgeworfen, für die Massenhinrichtung politischer Gefangener 1988 im Iran verantwortlich zu sein.

Der Online-Ausgabe der Tageszeitung »Die Welt« vom Montag sagte Beck: »Deutschland erweist sich anscheinend erneut als Sanatorium für iranische Massenmörder. Das ist ein Skandal.« Seit Wochen seien Polizei und Staatsanwaltschaft im Bilde. »Wenn der jetzt türmt, wäre das Strafvereitelung im Amt.«

Menschenrechtsverletzungen Nach Angaben des Mideast Freedom Forums hat Naeiri seine Beteiligung an dem Massaker eingeräumt. »Er ist ein grausamer Mörder, wie ein Monster zerstörte er die Leben unzähliger Menschen«, sagte die im Iran geborene Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi. »Wir verlangen, dass die deutsche Justiz ihn verhaftet und verurteilt, und sich nicht an die Seite des mörderischen Regimes stellt und ihn entkommen lässt.«

Auch Ulrike Becker, Forschungsleiterin des Mideast Freedom Forums, forderte die Strafverfolgungsbehörden zum Handeln auf: »Es ist nach dem Weltrechtsprinzip möglich und geboten, Naeiris Verbrechen in Deutschland zu ahnden.«

2018 war bereits der frühere Oberste Richter des Iran, Mahmoud Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, aus einer Privatklinik in Hannover abgereist. Zuvor hatten ihn die Kurdische Gemeinde Deutschland, Menschenrechtsorganisationen und Grünen-Politiker wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt.

Shahroudi soll von 1999 bis 2009 unter anderem zahlreiche Todesurteile auch gegen Minderjährige erlassen haben. epd

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