Holocaust-Relativierung

Staatsanwaltschaft befasst sich mit Strafanzeige gegen Abbas

Foto: dpa

Mit der Strafanzeige gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, wegen möglicher Relativierung der Schoa befasst sich nun die Staatsanwaltschaft Berlin.

Es müsse geprüft werden, ob ein Verfahrenshindernis vorliege, sagte ein Sprecher am Donnerstag. In dem Fall müsse geklärt werden, ob Abbas Immunität genieße. In dieser Zeit könnten keine Ermittlungen aufgenommen werden.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

In einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor mehr als einer Woche hatte Abbas das Vorgehen Israels gegen die Palästinenser als Holocaust bezeichnet: »Seit 1947 bis zum heutigen Tag hat Israel 50 Massaker in 50 palästinischen Dörfern und Städten, 50 Massaker, 50 Holocausts« begangen, sagte Abbas. Diese Äußerung hatte international für große Empörung und Ärger gesorgt.

Nach Auffassung der Bundesregierung besteht eine diplomatische Immunität, wie ein Regierungssprecher später sagte. Es habe sich um den offiziellen Besuch eines Repräsentanten der palästinensischen Autonomiebehörde gehandelt. Die Justizbehörden müssten jedoch verbindlich klären, ob die Voraussetzungen für eine solche Immunität tatsächlich vorgelegen hätten, hieß es. Wenn dies der Fall wäre, könnte Abbas nicht strafrechtlich belangt werden.

Im Zusammenhang mit den Äußerungen von Abbas war beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin nach eigenen Angaben eine Strafanzeige wegen Relativierung der Schoa eingegangen.

»Das Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch wird in einem Fachkommissariat des Landeskriminalamts bearbeitet und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnisnahme und weiteren Entscheidung übersandt«, hieß es seinerzeit. kna

Meinung

Danke, Boy George!

Wie die 80er-Jahre-Ikone gegen alle Widerstände für Israel eintritt, verdient unseren Dank

von Sophie Albers Ben Chamo  05.08.2026

Wahl zum Abgeordnetenhaus

Umfrage: Linke in Berlin auf Platz eins

Am 20. September findet die Wahl zum Landesparlament statt. Würde schon am Sonntag gewählt, bekäme die Linke einer Umfrage zufolge die größte Zustimmung. Doch das Rennen ist knapp

 05.08.2026

Nach CSD-Anschlag

So viele islamistische Gefährder müssen nun in Berlin Fußfesseln tragen

Eine Übersicht

 05.08.2026

Berlin

Viele Fragezeichen zu CSD-Anschlag nach Sondersitzung

Gab es Kommunikationsprobleme zwischen Sicherheitsbehörden und Politik vor dem Anschlag am Rande des CSD? Abgeordnete sehen reichlich offene Fragen rund um die Tat

 05.08.2026

Berlin

Insolvenz: Masorti-Grundschule muss schließen

Die Hintergründe

von Mascha Malburg  05.08.2026

Arlington (Virginia)

USA haben Großteil ihrer Langstreckenraketen im Iran-Krieg verbraucht

Im Verlauf der Operation »Epic Fury« wurden bereits nahezu sämtliche verfügbaren Army Tactical Missile Systems (ATACMS) sowie Precision Strike Missiles (PrSM) eingesetzt

 05.08.2026

Großbritannien

Antisemitische Vorfälle in Großbritannien um 21 Prozent gestiegen

Der Community Security Trust registriert einen Fall von lebensbedrohlicher Gewalt sowie 135 körperliche Angriffe – so viele wie noch nie in einem ersten Halbjahr

 05.08.2026

Washington D.C.

Bericht: USA und Iran vor Übergangsdeal in Straße von Hormus

Noch am Wochenende hatte US-Präsident Donald Trump weitere Angriffe auf den Iran gestoppt: Er sah einen Deal in Reichweite. Jetzt soll tatsächlich eine Übergangslösung kurz vor dem Abschluss stehen

 05.08.2026

Washington D.C.

Autonomiebehörde und PLO könnten weiterhin 656 Mio. Dollar Schadenersatz zahlen müssen

Angehörige von Opfern der Zweiten Intifada können die Behörde und die Terrororganisation weiterhin auf Schadensersatz verklagen, wie der Oberste Gerichtshof in den USA feststellt

 05.08.2026