Einspruch

Schützt den Streit

Gott muss nicht geschützt werden, schon gar nicht per Gesetz. Diese Erkenntnis kommt im »Gotteslästerungs-Paragrafen« 166 zum Ausdruck, den vor allem Unions-Politiker mal wieder verschärfen wollen. Das Gesetz schützt weder Gott noch Gläubige, sondern etwas anderes: den öffentlichen Frieden. Kritik oder Verspottung religiöser Bekenntnisse und Einrichtungen sind nur dann ein Fall für den Staatsanwalt, wenn sie geeignet sind, diesen Frieden zu stören. Das ist schwer definierbar, erst recht für immer. Dennoch hat sich das Gesetz bewährt.

beleidigte Religionsgemeinschaften und ihre Vertreter sind, anders als beleidigte Imame, Bischöfe oder Politiker oft behaupten, nicht schutzlos. Es gibt etwa mit dem Persönlichkeitsrecht genug Möglichkeiten, juristisch gegen Kritik vorzugehen, die zu weit geht. So war es im Fall des Satiremagazins Titanic, gegen das der Papst geklagt hatte. Eine Klage, die der Vatikan wieder zurücknahm, bevor es vor Gericht ernst – und peinlich – werden konnte.

Denn die Rechtslage ist zugleich so weich, dass in Deutschland niemand wegen Blasphemie im Gefängnis sitzt. Offenbar wurde der öffentliche Friede bisher nicht verletzt, selbst wenn es Gruppen gibt, die es aus nichtigsten Anlässen genau darauf anlegen. Öffentlicher Friede heißt nicht: Abwesenheit von Streit. Es gehört zur offenen Gesellschaft, Konflikte auszutragen. Es ist normal, dass atheistische
Satiriker und Kardinäle unterschiedliche Ansichten über die Grenze von Religionskritik vertreten. Das schadet nicht.

Was dem öffentlichen Frieden schaden kann, ist der Versuch, die Debatte mithilfe des Gesetzgebers ein für alle Mal zu beenden. Das gilt auch für den Vorschlag, den Paragrafen einfach zu streichen. So würde der legitime subjektive Eindruck, Religion sei überflüssig, zur Staatsdoktrin erhoben. Dann doch lieber ein Gesetz, das dazu zwingt, jeden einzelnen Fall sorgfältig unter die Lupe zu nehmen.

Der Autor ist Chef vom Dienst beim »Kölner Stadt-Anzeiger«.

Kommentar

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