Einspruch

Schützt den Streit

Gott muss nicht geschützt werden, schon gar nicht per Gesetz. Diese Erkenntnis kommt im »Gotteslästerungs-Paragrafen« 166 zum Ausdruck, den vor allem Unions-Politiker mal wieder verschärfen wollen. Das Gesetz schützt weder Gott noch Gläubige, sondern etwas anderes: den öffentlichen Frieden. Kritik oder Verspottung religiöser Bekenntnisse und Einrichtungen sind nur dann ein Fall für den Staatsanwalt, wenn sie geeignet sind, diesen Frieden zu stören. Das ist schwer definierbar, erst recht für immer. Dennoch hat sich das Gesetz bewährt.

beleidigte Religionsgemeinschaften und ihre Vertreter sind, anders als beleidigte Imame, Bischöfe oder Politiker oft behaupten, nicht schutzlos. Es gibt etwa mit dem Persönlichkeitsrecht genug Möglichkeiten, juristisch gegen Kritik vorzugehen, die zu weit geht. So war es im Fall des Satiremagazins Titanic, gegen das der Papst geklagt hatte. Eine Klage, die der Vatikan wieder zurücknahm, bevor es vor Gericht ernst – und peinlich – werden konnte.

Denn die Rechtslage ist zugleich so weich, dass in Deutschland niemand wegen Blasphemie im Gefängnis sitzt. Offenbar wurde der öffentliche Friede bisher nicht verletzt, selbst wenn es Gruppen gibt, die es aus nichtigsten Anlässen genau darauf anlegen. Öffentlicher Friede heißt nicht: Abwesenheit von Streit. Es gehört zur offenen Gesellschaft, Konflikte auszutragen. Es ist normal, dass atheistische
Satiriker und Kardinäle unterschiedliche Ansichten über die Grenze von Religionskritik vertreten. Das schadet nicht.

Was dem öffentlichen Frieden schaden kann, ist der Versuch, die Debatte mithilfe des Gesetzgebers ein für alle Mal zu beenden. Das gilt auch für den Vorschlag, den Paragrafen einfach zu streichen. So würde der legitime subjektive Eindruck, Religion sei überflüssig, zur Staatsdoktrin erhoben. Dann doch lieber ein Gesetz, das dazu zwingt, jeden einzelnen Fall sorgfältig unter die Lupe zu nehmen.

Der Autor ist Chef vom Dienst beim »Kölner Stadt-Anzeiger«.

Magdeburg

Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Bei dem Anschlag 2024 kamen sechs Personen ums Leben; Hunderte wurden verletzt. Jetzt steht das Urteil fest

 26.06.2026

Berlin

Thüringens Innenminister fordert AfD-Verbotsverfahren

In einem Gutachten begründen Juristen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie

 26.06.2026

Meinung

Wie Israel zum Juden unter den Staaten gemacht wird

Antisemitismus zeichnet sich dadurch aus, dass er keine empirischen Grundlagen braucht, um zu existieren - weder in der UN noch anderswo

von Jacques Abramowicz  25.06.2026

Hamburg

Wie ein iranischer Jude auf Israel und den Iran blickt

Armin Levy ist Jude, Perser und Hamburger. Bei den aktuellen Gesprächen zwischen den USA und dem Iran glaubt er nicht an echten Frieden. Warum er jedes Abkommen mit dem Mullah-Regime ablehnt

von Christiane Tauer  25.06.2026

Berlin-Neukölln

Martin Hikel rügt Bildungsstadträtin

Janine Wolter hatte auf Instagram die Story eines israelfeindlichen Aktivisten gepostet

 25.06.2026

Essay

Das Kopftuch, der Zwang und die Freiheit

Die radikalen Kräfte in der muslimischen Community bestimmen zunehmend den Kurs. Wenn dies ohne Gegenwehr von den moderaten Kräften hingenommen wird, ist irgendwann der Kipppunkt erreicht

von Daniel Neumann  25.06.2026

Handel

Schiffsverkehr in Straße von Hormus normalisiert sich

Seit Monaten stecken Schiffe in der wichtigen Meerenge am Persischen Golf fest. Jetzt zeigen erste Auswertungen, dass sich der Verkehr normalisiert. Aber was war mit der Gefahr vor Seeminen?

 25.06.2026

Nahost

Oman: Keine Gebühren an der Straße von Hormus geplant

Aus Sicht der USA kann der Iran für die Passage der Straße von Hormus keine See-Maut verlangen – weder in den Verhandlungen über 60 Tage noch danach. Auch Maskat äußert sich in diese Richtung

 25.06.2026

Gutachten

Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut

Eine Gruppe von Experten hat das Grundsatzprogramm der AfD, ihre Wahlprogramme und die Parlamentsanträge analysiert. Auch Äußerungen von Funktionären wurden für das Gutachten ausgewertet

 25.06.2026