Justiz

Schoa-Leugnerin Haverbeck muss im Gefängnis bleiben

Ursula Haverbeck (Archiv) Foto: dpa

Justiz

Schoa-Leugnerin Haverbeck muss im Gefängnis bleiben

Bundesverfassungsgericht: Die Leugnung des Holocaust ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt

 03.08.2018 12:17 Uhr

Die rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck bleibt im Gefängnis. Die Leugnung des NS-Völkermords stelle eine erwiesen unwahre und falsche Tatsachenbehauptung dar und sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Mit einem am Freitag veröffentlichten entsprechenden Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht damit eine Verfassungsbeschwerde Haverbecks nicht zur Entscheidung an (AZ: 1 BvR 673/18). In einem anderen Fall zu Äußerungen über Verbrechen der Wehrmacht entschieden die Karlsruher Richter dagegen, eine Verharmlosung des NS-Völkermordes könne straffrei sein (AZ: 1 BvR 2083/15).

Haftstrafe Die 89-jährige Haverbeck, die zur Spitzenkandidatin der Partei »Die Rechte« für die Europawahl 2019 erklärt worden war, war vom Landgericht Verden wegen Leugnung des Holocausts zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle hatte die Entscheidung bestätigt. Im Mai war Haverbeck in ihrem Wohnort im nordrhein-westfälischen Vlotho festgenommen worden.

Die Holocaust-Leugnerin ist wegen Volksverhetzung auch in Detmold, Hamburg und Berlin zu Haftstrafen verurteilt worden. In Verden ging es um Beiträge, die 2014 und 2015 in der rechtsextremen Zeitschrift »Stimme des Reiches« erschienen waren. Haverbeck hatte unter anderem bestritten, dass das Konzentrationslager Auschwitz ein Vernichtungslager war.

Das Bundesverfassungsgericht hat gegen die Verurteilung Haverbecks keine Einwände. Es handele sich um erwiesen falsche Tatsachenbehauptungen, »die nicht zu der verfassungsrechtlichen Meinungsbildung« beitragen. Das Landgericht habe von einer Gefährdung des öffentlichen Friedens ausgehen dürfen. Mit der Schoa-Leugnung würden »diese Verbrechen durch Bemäntelung legitimiert und gebilligt«. Mit der Leugnung werde »gezielt und bewusst Stimmung gegen die jüdische Bevölkerung« gemacht.

Wehrmacht Im zweiten Verfahren ging es um die Ausstellung Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941–1944 des von Jan Philipp Reemtsma geleiteten Hamburger Instituts für Sozialforschung. Der Beschwerdeführer aus dem Raum Paderborn hatte die in der Ausstellung aufgeführte Beteiligung der Wehrmacht am NS-Völkermord im Internet als unrichtig dargestellt und verharmlost. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro.

Die Verfassungsbeschwerde dagegen war erfolgreich. Eine Verurteilung wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes komme nur in Betracht, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört werde. Werde dieser nicht gestört, müsse eine Demokratie auch »beunruhigende Meinungen« aushalten, so die Verfassungsrichter.

Der Beschwerdeführer habe mit seinen Äußerungen zwar das »geistige Klima« vergiftet. Die Fachgerichte hätten aber nicht festgestellt, dass mit den im Streit stehenden Äußerungen Aggressivität geschürt worden sei. epd

Berlin

Angriff auf Leiter deutsch-arabischer Schule in Neukölln

Al-Mashhadani gilt als Kritiker islamistischer Netzwerke und setzt sich für einen arabisch-israelischen Austausch ein

 15.11.2025

Debatte

»Hitler hatte eine unentdeckte genetische sexuelle Störung«

Eine neue britische Dokumentation über Adolf Hitler sorgt für Diskussionen: Kann die Analyse seiner DNA Aufschluss über die Persönlichkeit des Massenmörders geben?

 15.11.2025

Deutschland

Auschwitz-Komitee: Geplante Auktion ist schamlos 

Ein Neusser Auktionshaus will einen »Judenstern« und Briefe von KZ-Häftlingen und deren Angehörigen versteigern. Das internationale Auschwitz-Komitee reagiert

 15.11.2025

Debatte

Verbot durch US-Präsident Trump: Wie gefährlich ist die »Antifa-Ost« wirklich?

In einem ungewöhnlichen Schritt stuft die Trump-Regierung vier linksextreme Organisationen als Terrorgruppen ein - in Europa. Betroffen ist auch eine Gruppierung in Deutschland

von Luzia Geier  14.11.2025

Nahostkonflikt

Indonesien will 20.000 Soldaten für Gaza-Truppe bereitstellen

Der US-Plan für die Stabilisierung des Küstenstreifens sieht eine internationale Eingreiftruppe vor. Einige Staaten haben bereits Interesse bekundet

 14.11.2025

Terror

Mutmaßliches Hamas-Mitglied in U-Haft

Der Mann soll Waffen für Anschläge auf jüdische und israelische Ziele transportiert haben

 14.11.2025

Ehrung

Göttinger Friedenspreis für Leon Weintraub und Schulnetzwerk

Zwei Auszeichnungen, ein Ziel: Der Göttinger Friedenspreis geht 2026 an Leon Weintraub und ein Schulprojekt. Beide setzen sich gegen Rassismus und für Verständigung ein

von Michael Althaus  13.11.2025

Gastbeitrag

Kein Ende in Sicht

Der Antisemitismus ist in den vergangenen zwei Jahren eskaliert. Wer jetzt glaubt, dass es eine Rückkehr zum Status vor dem 7. Oktober 2023 gibt, macht es sich zu leicht. Denn auch vor dem »Schwarzen Schabbat« trat der Antisemitismus zunehmend gewaltvoller und offener zutage

von Katrin Göring-Eckardt, Marlene Schönberger, Omid Nouripour  13.11.2025

Israel

Altkanzlerin Merkel besucht Orte der Massaker

Angela Merkel besuchte den Ort des Nova-Festivals und den Kibbuz Nahal Oz

 13.11.2025