Antisemitismus

Schlechte Datenerfassung in Europa

Fordert seit Längerem eine bessere Datenerfassung bei antisemitischen Vorfällen: Michael O’Flaherty Foto: imago images / Le Pictorium

Als »ernstes Problem« hat Michael O’Flaherty den wachsenden Antisemitismus in Europa bezeichnet. Gleichzeitig beklagte der Chef der EU-Grundrechteagentur (FRA), dass es einige EU-Mitgliedsstaaten mit der Erfassung judenfeindlicher Taten immer noch nicht so genau nähmen.

ERFASSUNG »Ohne Daten wissen wir nicht, wie ernst es ist. Der Mangel an Daten hindert uns auch daran, Antisemitismus wirksam zu bekämpfen«, erklärte O’Flaherty am Dienstag anlässlich der Vorstellung des neuen Zahlenwerkes der FRA für das Jahr 2020.

»Die EU-Länder müssen ihre Anstrengungen verstärken, das Monitoring befördern und die Aufzeichnung und Datenerfassung zu verbessern, wie das in der jüngsten EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens empfohlen wird. So werden wir in der Lage sein, Hass und Vorurteile gegen Juden zu bekämpfen«, fügte er an.

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Nur wenige EU-Staaten erfassten antisemitische Vorfälle umfassend, teilte die FRA am Dienstag mit. Ungarn und Portugal erheben überhaupt keine amtlichen Daten, aus Irland liegen für 2020 keine Zahlen vor. Das wahre Ausmaß des Problems werde so nicht richtig sichtbar.

Nur 13 der 27 EU-Länder haben bislang nationale Strategien oder Aktionspläne zur Bekämpfung des Antisemitismus verabschiedet oder umgesetzt. Sechs Länder (Belgien, Tschechische Republik, Frankreich, Griechenland, Ungarn und die Niederlande) haben laut FRA Kooperationen mit Organisationen der Zivilgesellschaft eingerichtet, um Daten zu sammeln.

DATENQUELLEN Aus Deutschland flossen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Amadeu-Antonio-Stiftung und des Recherchenetzwerks Antisemitismus (RIAS) in den Jahresbericht ein. 2020 wurden demnach 2351 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, 319 mehr als im Jahr zuvor. Im Zehnjahresvergleich hatten sich die Zahl der erfassten judenfeindlichen Straftaten sogar verdoppelt.

Positiv vermerkte die in Wien ansässige EU-Grundrechteagentur, dass die IHRA-Arbeitsdefinition zum Antisemitismus zunehmend angewandt werde. Darüber hinaus wurde in dem Bericht auch hervorgehoben, dass in Deutschland eine Reihe staatlicher Behörden und privater Organisation das nicht verbindliche Regelwerk angenommen hätten. mth

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