Justiz

Rechtsextremer Videoblogger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Foto: imago images/Jan Huebner

Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai N. zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst »Volkslehrer« nennt, 3000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. N. sei »geschichtsrevisionistisch unterwegs«, sagte Richter Stephan Markmiller. Er spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung »auf der Rasierklinge der Strafbarkeit« und teste Grenzen aus. Diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten. 

Das Amtsgericht Tiergarten befand den 42-Jährigen am Freitag der Volksverhetzung in zwei Fällen, des Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. N. habe gezielt und bewusst Aufmerksamkeit gesucht, um in der rechten Szene anzukommen und bekannt zu werden, so der Richter. 

Der Angeklagte hatte zuvor umfassend zu den Vorwürfen ausgesagt und sich zur »rechten Szene« bekannt. Mehr als ein Dutzend seiner Anhänger waren zum Prozessauftakt gekommen. N. nickte ihnen lächelnd von der Anklagebank zu und winkte einigen zur Begrüßung. 

Vorsorglich hatte Richter Markmiller zu Prozessbeginn darauf hingewiesen, dass er Meinungsäußerungen wie Klatschen oder Zwischenrufe nicht akzeptiere und dies Konsequenzen habe. Der Prozess erfolgte unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen. Während der Verhandlung gab es keine Zwischenfälle. 

N. nutzte jedoch eine kurze Prozesspause, um vor dem Gerichtssaal Positionen der Volksverhetzerin Ursula Haverbeck zu vertreten, die den Holocaust leugnet. Die 93-Jährige war zuletzt im vergangenen April in Berlin wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Wann sie ihre Haftstrafe antreten muss, konnte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag nicht sagen. 

Ein Interview mit Haverbeck, in dem sie den Holocaust leugnete, hatte der Videoblogger im März 2018 auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal veröffentlicht. Dieser Punkt war einer der sechs Komplexe der Anklage. Vor Gericht sagte der 42-Jährige: »Mir war damals nicht bewusst, das dass, was sie sagte, strafbar sein könnte.« Heutzutage würde er das Interview nicht mehr so hochladen, gab er an. »Damals war ich noch nicht so erfahren.« 

In einem anderen Fall habe N. in einem Video einen Mann bewusst in seiner jüdischen Identität angreifen wollen, so die Anklage. Der Angeklagte wies dies zurück. »Ich habe per se keine Abneigung gegen Juden«, sagte er. Hintergrund des Falles sei eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Betroffenen gewesen. Einen weiteren Vorwurf, wonach er im Internet Bilder einer Person verbreitete, die den Hitlergruß zeigte, wollte Nerling als Kunstaktion verstanden wissen. »Ein wirklicher Schaden ist aus meiner Sicht nicht eingetreten«, meinte er zu den Vorwürfen insgesamt.

Ein Polizist sagte als Zeuge vor Gericht zum Verhalten des Angeklagten: »Er ist aus meiner Sicht nicht der klassische Rechtsextremist. Er ist sehr gebildet und eloquent.« Das Land Berlin hatte den Mann vor mehreren Jahren aus dem Dienst als Grundschullehrer entlassen, weil er auf seinem Youtube-Kanal rechtsextreme Positionen vertreten hatte. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie eine Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Der Verteidiger von N. hatte nur wenige Vorwürfe der Anklage bestätigt gesehen und auf eine Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu je 40 Euro) plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

USA

Staatsanwaltschaft rollt den Fall Etan Patz neu auf

Der jüdische Junge Etan Patz verschwindet am 25. Mai 1979 auf dem Weg zur Schule. Jahre später wird er für tot erklärt

 26.11.2025

Urteil

Verbot des Berliner Palästina-Kongresses war rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot eines Palästina-Kongresses nachträglich für rechtswidrig erklärt

 26.11.2025

Hans-Jürgen Papier

»Es ist sehr viel Zeit verloren gegangen«

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts zieht eine Bilanz seiner Arbeit an der Spitze der »Beratenden Kommission NS-Raubgut«, die jetzt abgewickelt und durch Schiedsgerichte ersetzt wird

von Michael Thaidigsmann  26.11.2025

Wehrpflicht

Freiheit gemeinsam verteidigen

Russlands Angriffskrieg unterstreicht die Notwendigkeit einer starken Bundeswehr. Wenn die Situation es erfordert, dann müssen auch wir Juden bereit sein, unseren Beitrag zu leisten

von Josef Schuster  26.11.2025

Verhandlung

Verbot israelfeindlicher Proteste: Berlin mit Klagen konfrontiert

Das Verwaltungsgericht prüft zwei unterschiedlich gelagerte Klagen von Veranstaltern einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024

 26.11.2025

Potsdam

BSW vor Zerreißprobe: Dorst stellt Parteiverbleib infrage

Die jüngsten Ereignisse haben Implikationen für die Landesregierung. Bei nur zwei Stimmen Mehrheit im Landtag könnte jeder Bruch in der BSW-Fraktion ihr Ende bedeuten

 26.11.2025

Buenos Aires

Milei will 2026 Botschaft in Jerusalem eröffnen

Israels Außenminister Sa’ar erklärte in der argentinischen Hauptstadt, »im April oder Mai« werde die Eröffnung erfolgen

 26.11.2025

Montréal

Air Canada prüft Beschwerde über Palästina-Anstecker in der Form Israels

Der Passagier Israel Ellis beschwert sich über das israelfeindliche Symbol an der Jacke einer Stewardess. Sie habe ihn zudem angeschrien, als sie seine Davidstern-Kette gesehen habe

 26.11.2025

Berlin

Friedrich Merz besucht Israel

Als Kanzler ist es sein erster Aufenthalt im jüdischen Staat. Die Beziehungen hatten zuletzt unter Druck gestanden

 25.11.2025