EILMELDUNG! Medienbericht: Iran soll Ermordung von Josef Schuster und Volker Beck geplant haben

Justiz

Rechtsextremer Videoblogger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Foto: imago images/Jan Huebner

Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai N. zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst »Volkslehrer« nennt, 3000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. N. sei »geschichtsrevisionistisch unterwegs«, sagte Richter Stephan Markmiller. Er spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung »auf der Rasierklinge der Strafbarkeit« und teste Grenzen aus. Diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten. 

Das Amtsgericht Tiergarten befand den 42-Jährigen am Freitag der Volksverhetzung in zwei Fällen, des Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. N. habe gezielt und bewusst Aufmerksamkeit gesucht, um in der rechten Szene anzukommen und bekannt zu werden, so der Richter. 

Der Angeklagte hatte zuvor umfassend zu den Vorwürfen ausgesagt und sich zur »rechten Szene« bekannt. Mehr als ein Dutzend seiner Anhänger waren zum Prozessauftakt gekommen. N. nickte ihnen lächelnd von der Anklagebank zu und winkte einigen zur Begrüßung. 

Vorsorglich hatte Richter Markmiller zu Prozessbeginn darauf hingewiesen, dass er Meinungsäußerungen wie Klatschen oder Zwischenrufe nicht akzeptiere und dies Konsequenzen habe. Der Prozess erfolgte unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen. Während der Verhandlung gab es keine Zwischenfälle. 

N. nutzte jedoch eine kurze Prozesspause, um vor dem Gerichtssaal Positionen der Volksverhetzerin Ursula Haverbeck zu vertreten, die den Holocaust leugnet. Die 93-Jährige war zuletzt im vergangenen April in Berlin wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Wann sie ihre Haftstrafe antreten muss, konnte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag nicht sagen. 

Ein Interview mit Haverbeck, in dem sie den Holocaust leugnete, hatte der Videoblogger im März 2018 auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal veröffentlicht. Dieser Punkt war einer der sechs Komplexe der Anklage. Vor Gericht sagte der 42-Jährige: »Mir war damals nicht bewusst, das dass, was sie sagte, strafbar sein könnte.« Heutzutage würde er das Interview nicht mehr so hochladen, gab er an. »Damals war ich noch nicht so erfahren.« 

In einem anderen Fall habe N. in einem Video einen Mann bewusst in seiner jüdischen Identität angreifen wollen, so die Anklage. Der Angeklagte wies dies zurück. »Ich habe per se keine Abneigung gegen Juden«, sagte er. Hintergrund des Falles sei eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Betroffenen gewesen. Einen weiteren Vorwurf, wonach er im Internet Bilder einer Person verbreitete, die den Hitlergruß zeigte, wollte Nerling als Kunstaktion verstanden wissen. »Ein wirklicher Schaden ist aus meiner Sicht nicht eingetreten«, meinte er zu den Vorwürfen insgesamt.

Ein Polizist sagte als Zeuge vor Gericht zum Verhalten des Angeklagten: »Er ist aus meiner Sicht nicht der klassische Rechtsextremist. Er ist sehr gebildet und eloquent.« Das Land Berlin hatte den Mann vor mehreren Jahren aus dem Dienst als Grundschullehrer entlassen, weil er auf seinem Youtube-Kanal rechtsextreme Positionen vertreten hatte. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie eine Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Der Verteidiger von N. hatte nur wenige Vorwürfe der Anklage bestätigt gesehen und auf eine Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu je 40 Euro) plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

Kiev

Israelischer Unternehmer klagt gegen Selenskyj

Timur Mindich reicht Klage gegen ein Präsidialdekret ein, mit dem persönliche Sanktionen gegen ihn verhängt worden waren

 21.05.2026

Sachsen-Anhalt

Szenario: Gegängelte Bildung, mehr rechte Gewalt mit AfD-Regierung

Laut Umfragen könnte die AfD im September in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen. Was das für Auswirkungen hätte, hat die Amadeu Antonio Stiftung skizziert

von Lukas Philippi  21.05.2026

Meinung

Iranischer Staatsterror: Zeit zu handeln, Herr Bundeskanzler!

Die Islamische Revolutionsgarde des Iran wollte den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zufolge Josef Schuster und Volker Beck ermorden lassen. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben

von Michael Thaidigsmann  21.05.2026

Würdigung

»Wo andere laut schweigen, lässt sie sich nicht unterkriegen«

Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland würdigt in seiner Laudatio auf die Jüdische Allgemeine die Verdienste der Redaktion - und ihren Mut

von Abraham Lehrer  21.05.2026

Berlin

Zentralrat der Juden distanziert sich von Itamar Ben-Gvir

Ein Video des rechtsextremen israelischen Ministers sorgt weltweit für Empörung. Auch die Vertretung der Juden in Deutschland äußert sich

 21.05.2026

Hamburg

Teheraner Regime soll Ermordung von Josef Schuster geplant haben

Das iranische Mord-Komplott richtete sich auch gegen den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck

 21.05.2026 Aktualisiert

Berlin

Zentralrat startet Initiative gegen Antisemitismus im Fußball

Slogans wie »Aus Liebe zum Spiel. Gegen Antisemitismus« sowie »Mitfiebern. Gegen Antisemitismus« sollen zum DFB-Pokalfinale auf digitalen Werbetafeln zu sehen sein

 21.05.2026

Tacheles-Preis

»Ihr prägt den Journalismus. Ihr prägt unser Land«

WELT-Chefredakteur Helge Fuhst hielt die Laudatio auf die Jüdische Allgemeine. Eine Dokumentation

von Helge Fuhst  21.05.2026

Nahost

Strategische Oberhand

War der Krieg gegen das iranische Regime ein Fehlschlag? Eine Analyse

von Michael Wolffsohn  21.05.2026