Justiz

Rechtsextremer Videoblogger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Foto: imago images/Jan Huebner

Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai N. zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst »Volkslehrer« nennt, 3000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. N. sei »geschichtsrevisionistisch unterwegs«, sagte Richter Stephan Markmiller. Er spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung »auf der Rasierklinge der Strafbarkeit« und teste Grenzen aus. Diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten. 

Das Amtsgericht Tiergarten befand den 42-Jährigen am Freitag der Volksverhetzung in zwei Fällen, des Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. N. habe gezielt und bewusst Aufmerksamkeit gesucht, um in der rechten Szene anzukommen und bekannt zu werden, so der Richter. 

Der Angeklagte hatte zuvor umfassend zu den Vorwürfen ausgesagt und sich zur »rechten Szene« bekannt. Mehr als ein Dutzend seiner Anhänger waren zum Prozessauftakt gekommen. N. nickte ihnen lächelnd von der Anklagebank zu und winkte einigen zur Begrüßung. 

Vorsorglich hatte Richter Markmiller zu Prozessbeginn darauf hingewiesen, dass er Meinungsäußerungen wie Klatschen oder Zwischenrufe nicht akzeptiere und dies Konsequenzen habe. Der Prozess erfolgte unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen. Während der Verhandlung gab es keine Zwischenfälle. 

N. nutzte jedoch eine kurze Prozesspause, um vor dem Gerichtssaal Positionen der Volksverhetzerin Ursula Haverbeck zu vertreten, die den Holocaust leugnet. Die 93-Jährige war zuletzt im vergangenen April in Berlin wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Wann sie ihre Haftstrafe antreten muss, konnte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag nicht sagen. 

Ein Interview mit Haverbeck, in dem sie den Holocaust leugnete, hatte der Videoblogger im März 2018 auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal veröffentlicht. Dieser Punkt war einer der sechs Komplexe der Anklage. Vor Gericht sagte der 42-Jährige: »Mir war damals nicht bewusst, das dass, was sie sagte, strafbar sein könnte.« Heutzutage würde er das Interview nicht mehr so hochladen, gab er an. »Damals war ich noch nicht so erfahren.« 

In einem anderen Fall habe N. in einem Video einen Mann bewusst in seiner jüdischen Identität angreifen wollen, so die Anklage. Der Angeklagte wies dies zurück. »Ich habe per se keine Abneigung gegen Juden«, sagte er. Hintergrund des Falles sei eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Betroffenen gewesen. Einen weiteren Vorwurf, wonach er im Internet Bilder einer Person verbreitete, die den Hitlergruß zeigte, wollte Nerling als Kunstaktion verstanden wissen. »Ein wirklicher Schaden ist aus meiner Sicht nicht eingetreten«, meinte er zu den Vorwürfen insgesamt.

Ein Polizist sagte als Zeuge vor Gericht zum Verhalten des Angeklagten: »Er ist aus meiner Sicht nicht der klassische Rechtsextremist. Er ist sehr gebildet und eloquent.« Das Land Berlin hatte den Mann vor mehreren Jahren aus dem Dienst als Grundschullehrer entlassen, weil er auf seinem Youtube-Kanal rechtsextreme Positionen vertreten hatte. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie eine Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Der Verteidiger von N. hatte nur wenige Vorwürfe der Anklage bestätigt gesehen und auf eine Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu je 40 Euro) plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

Waffenruhe

Trump: Iran hat keine andere Wahl, als weiterzuverhandeln

Seit Tagen steht im Iran-Krieg eine Frage im Fokus: Kommt es zu neuen Verhandlungen in Pakistan? Trump gibt sich optimistisch – auch was eine mögliche Einigung angeht

 21.04.2026

Hessen

Bundesrats-Vorstoß: Leugnung des Existenzrechts Israels bestrafen

Hessen will das Leugnen des Existenzrechts Israels bundesweit unter Strafe stellen. Ein entsprechender Entwurf ist bereits vorbereitet. Er soll im Mai in der Länderkammer in Berlin eingebracht werden

von Christof Bock  21.04.2026

Luxemburg

Deutschland fordert Iran zu Verhandlungen mit USA auf

Kurz vor dem Auslaufen der Waffenruhe ist unklar, ob es zu einer neuen Verhandlungsrunde kommt. Der deutsche Außenminister richtet nun einen Appell an Teheran

 21.04.2026

Rom

Entschädigungsstreit: Italien stärkt ausländische NS-Opfer

Es waren grausame Taten an jenem Juni-Tag 1944, als im griechischen Dorf Distomo SS-Einheiten Zivilisten töteten. Um Entschädigungen wird noch gestritten. Nun hat Italiens höchstes Gericht geurteilt

 21.04.2026

Berlin

Kulturstaatssekretär Friederici muss gehen

Die Vergabe von Fördergeld gegen Antisemitismus sorgt schon länger für Wirbel. Nun hat der Vorgang personelle Konsequenzen

 21.04.2026

München

CSU-Fraktion und jüdische Studenten fordern entschlossenen Kampf gegen Antisemitismus

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek sagt, Judenhass müsse unabhängig davon bekämpft werden, ob er von rechts, von links oder islamistisch motiviert sei: »Lippenbekenntnisse reichen nicht.«

 21.04.2026

Teheran

Iran vollstreckt weiteres Todesurteil nach Protesten

Nach Spionagevorwürfen hatte die iranische Justiz am Montag zwei Männer exekutieren lassen. Nun wird ein weiteres Urteil vollstreckt

 21.04.2026

Berlin

Michael Roth von Podiumsdiskussion an Hertie School ausgeladen

Der SPD-Politiker und Autor sagt, Protest und Widerspruch seien legitim. Problematisch werde es, wenn bereits die Androhung von Störungen ausreiche, um Redner wieder auszuladen

 21.04.2026

Washington D.C.

Trump: Israel hat die USA nicht zum Iran-Krieg gedrängt

Seine Haltung, dass Teheran niemals in den Besitz von Atomwaffen gelangen dürfe, habe zu seiner Entscheidung geführt, militärisch tätig zu werden, sagt der US-Präsident

 21.04.2026