Justiz

Prozess gegen KZ-Sanitäter

Deportationszug aus Westerbork Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hält an ihrer Absicht fest, einen 94-jährigen früheren SS-Sanitäter des KZs Auschwitz-Birkenau vor Gericht zu stellen. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, hat sie sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg eingelegt, das Hauptverfahren gegen den Mann aus Vorpommern nicht zu eröffnen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Landgericht »die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten rechtsfehlerhaft festgestellt« habe. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht Rostock.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte am Montag mitgeteilt, dass es das Hauptverfahren gegen den Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen nicht eröffnen wird, weil der 94-Jährige verhandlungsunfähig sei. Er leide an einer senilen Demenz, die mittlerweile zu ausgeprägten kognitiven Einschränkungen geführt habe.

Gutachten Dies sei durch Sachverständigengutachten belegt. Der Gesundheitszustand des Angeklagten verschlechtere sich zudem laufend und sei unumkehrbar. Es bestehe deshalb ein Verfahrenshindernis, sodass das Verfahren nicht eröffnet werde.

Der Mann soll in der Zeit vom 15. August 1944 bis zum 14. September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen haben, dass die SS-Leute handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten.

Eine direkte Tatbeteiligung an Selektionen konnte dem Mann laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Im Falle einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord drohen ihm drei bis 15 Jahre Haft.

Polen
Ein polnisches Gericht in Krakau hatte den heute 94-Jährigen im Jahr 1948 wegen seiner Zugehörigkeit zur SS verurteilt. Etwa dreieinhalb Jahre soll er nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft in Polen inhaftiert gewesen und nach Verbüßung der Strafe nach Vorpommern zurückgekehrt sein.

In dem der Anklageschrift zugrunde gelegten Tatzeitraum gingen im KZ Auschwitz-Birkenau wenigstens 14 Gefangenentransporte ein, unter anderem aus Rhodos, Triest, Lyon, Mauthausen, Wien und Westerbork (Niederlande).

In dem Zug aus Westerbork befanden sich auch Anne Frank, die Verfasserin der bekannten Tagebücher, mit ihren Eltern und ihrer Schwester. Anne Frank wurde später in das KZ Bergen-Belsen deportiert, wo sie im März 1945 starb. epd

Hannover

Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef erhoben

Ihm werden Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte

 21.10.2026

Jerusalem

Schicksalswahl in Israel: Es geht um mehr als Netanjahu

Kann der heutige Ministerpräsident trotz des Versagens vom 7. Oktober und dreier harter Kriegsjahre seine Macht behaupten? Oder gelingt es der liberaleren Opposition, ihn nach Jahren an der Regierungsspitze abzulösen?

von Sara Lemel  21.10.2026

Israel

Eizenkot liegt vor Netanjahu, doch Mehrheit bleibt außer Reichweite

In dieser Situation könnten besonders die kleineren Parteien und die arabischen Listen entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung gewinnen

 21.10.2026

Paris

Antisemitische Verschwörungsmythen machen Juden für Ausschreitungen verantwortlich

Die NGO Combat Antisemitism Movement untersuchte Hunderte Beiträge auf der Plattform X. Das Ergebnis ist alarmierend, aber nicht überraschend

 21.10.2026

Mirjam Zadoff

Leiterin verlässt NS-Dokuzentrum München

Die Innsbruckerin geht zum 1. März 2027 ans Haus der Geschichte Österreich in Wien

 21.10.2026

Washington D.C./Jerusalem

Trump soll Netanjahu von neuem Großangriff auf Iran abgehalten haben

Die geplante Offensive sollte umfangreicher ausfallen als der gemeinsame israelisch-amerikanische Militäreinsatz im Februar

 21.10.2026

Berlin

Demonstranten kleben sich vor Rüstungsunternehmen fest

Die Aktivisten wollen damit gegen Waffenlieferungen nach Israel protestieren

 21.10.2026

Berlin/Augsburg

Volker Beck: Agieren von Grünen und SPD »unverständlich«

»Bei der Berliner Linken hat keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Judenhass und Antizionismus in den eigenen Reihen stattgefunden«, sagt der DIG-Präsident

 21.10.2026

Diether Dehm

Nach Auftritt mit Höcke

Strafbefehl gegen Diether Dehm wegen SA-Parole

Björn Höcke wurde wegen der Verwendung der Parole »Alles für Deutschland« bereits rechtskräftig verurteilt. In einem Interview mit dem AfD-Mann wiederholte der frühere Linken-Politiker Diether Dehm diese Worte und soll dafür nun 9000 Euro zahlen

 20.10.2026