Prozesse

Prozess gegen Horst Mahler geht in die Verlängerung

Horst Mahler im Gerichtssaal Foto: picture alliance/dpa

Der Prozess gegen den Rechtsextremisten und Antisemiten Horst Mahler am Landgericht Potsdam wird verlängert. Vorgesehen seien vier weitere Verhandlungstermine bis zum 7. Februar, teilte das Gericht am Montag mit. Zunächst waren Termine bis zum 20. Januar anberaumt.

Der Prozess wegen Volksverhetzung hatte Ende November 2022 begonnen. Die ersten Zeugen wurden Anfang Januar gehört. Mahler hatte in dem Prozess bereits angegeben, dass die fraglichen Äußerungen von ihm stammen. (Az.: 210 KLs 8/20)

Die Staatsanwaltschaft wirft Mahler vor, von 2013 bis 2017 in insgesamt elf Fällen volksverhetzende antijüdische Schriften in Form von Buchmanuskripten und zum Teil weit gestreuten E-Mails verbreitet zu haben. Dabei soll der heute 86-jährige Angeklagte in einigen Fällen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gerechtfertigt und Handlungen des NS-Völkermordes geleugnet und verharmlost haben.

Dem Verfahren liegen nach Gerichtsangaben insgesamt sechs Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus aus den Jahren 2014 bis 2017 zugrunde, die zur gemeinsamen Verhandlung verbunden worden sind. Der ehemalige Anwalt und Mitbegründer der Roten Armee Fraktion (RAF) in Westdeutschland ist seit geraumer Zeit als Rechtsextremist bekannt.

Der 86-Jährige ist aus gesundheitlichen Gründen nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig. Mahler hatte zuletzt bis Ende Oktober 2020 in Brandenburg an der Havel eine langjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt. epd

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