Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu einer dreijährigen Haftstrafe und zur Zahlung von 100.000 Euro verurteilt. Zwei Jahre der Haftstrafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Die verbleibenden zwölf Monate muss Le Pen zwar nicht ins Gefängnis, aber eine elektronische Fußfessel tragen. Damit bestätigten die Richter im Wesentlichen ein Urteil aus erster Instanz, auch wenn sie das Strafmaß herabsetzten. Auch weiter Parteifunktionäre wurden zur Haftstrafen verurteilt.
Auch der Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen wurde vom Gericht im Grundsatz bestätigt. 15 Monate lang hat die Gründerin und Fraktionsvorsitzende des rechtsradikalen Rassemblement National somit das Recht verwirkt, zu Wahlen anzutreten. Weitere 30 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt. Die 15 Monate Wahlunfähigkeit gelten allerdings als bereits verbüßt an, sodass Le Pen zur Präsidentenwahl im kommenden Frühjahr trotz ihrer Verurteilung kandidieren könnte.
Vor der Urteilsverkündung hat die 57-Jährige ausgeschlossen, sich im Fall eines erneuten Schuldspruchs für die Nachfolge von Emmanuel Macron zu bewerben. Ob es dabei bleibt, dürfte Le Pen heute Abend um kurz nach 20 Uhr im französischen Fernsehen bekanntgeben.
Unklarheit, wie es nun weiter geht
Einige Unwägbarkeiten bleiben aber: Sollten Le Pen oder die Anklage Revision einlegen, ist selbst unter Juristen umstritten, ob die Unwählbarkeit sofort angewendet wird. Wäre dies nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil des Kassationsgericht noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Und selbst wenn nicht, könnte es ihr politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu milde ansehen und es kippen.
Auch die nun verhängte Haftstrafe könnte Le Pen einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar wurden von den verhängten drei Jahren zwei auf Bewährung ausgesetzt. Zwölf Monate muss Le Pen aber zu Hause mit einer Fußfessel verbringen und wäre an strikte Ausgangszeiten gebunden.
Ein Wahlkampf wäre unter diesen Bedingungen schwer vorstellbar. Auch wenn das Urteil des Berufungsgerichts für Le Pen deutlich schlimmer hätte ausfallen können, ist es dennoch ein massiver Schlag. Zur Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro hinzu. Ihre Partei muss zudem eine Million Euro Strafe zahlen.
Millionenstrafe auch für Le Pens Rassemblement National
Immer wieder hatte Le Pen Verantwortung für die Veruntreuung von EU-Geldern in ihrer Zeit als Europaabgeordnete zurückgewiesen. Tritt Le Pen nicht selbst an, wird ihre Partei wohl ihren politischen Ziehsohn und aktuellen Vorsitzenden Jordan Bardella in den Ring schicken. In den Umfragen hat der 30 Jahre alte Bardella Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl deutlich vor den möglichen Kandidaten anderer Parteien.
Das Gerichtsverfahren drehte sich um die Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf war, dass Abgeordnete von Le Pens mittlerweile umbenannter Partei Front National Gelder für parlamentarische Assistenten eingestrichen hatten, obwohl diese zumindest teilweise für die Partei arbeiteten. Das Gericht bezeichnete die begangenen Straftaten als schwerwiegend.
Le Pen als leitende Parteiverantwortliche hätte die Einhaltung der Regeln durchsetzen müssen, befanden die Richter. In erster Instanz hatte ein Gericht Le Pen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen und sie zu vier Jahren Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. ja/dpa