Rechtsextremismus

Gericht bestätigt Verbot von rechtsextremem Straßentheater

Im Visier: Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck Foto: IMAGO/Political-Moments

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das von der rechtsextremistischen Kleinstpartei »Freie Sachsen« geplante Straßentheater »Habecks Prozess« endgültig untersagt. Damit folgte der zuständige Senat einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden.

Wie das OVG am Montag in Bautzen erklärte, gibt es entgegen der Ansicht des Veranstalters kein milderes Mittel als eine Untersagung der gesamten Veranstaltung. (AZ: 5 B 228/22)

Die »Freien Sachsen« wollten den inszenierten Prozess gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Montag (15. August) in Heidenau aufführen. Bei dem Vorhaben sei zu erwarten, dass der Politiker emotionalisierend herabgewürdigt werde, entschied das OVG. Durch sein öffentliches Zurschaustellen an einem Pranger würde er schutzlos öffentlichen Schmähungen ausgesetzt. Der Beschluss ist laut Oberverwaltungsgericht unanfechtbar.

Die Kleinstpartei hatte zuvor moniert, dass ein Verbot die Meinungs- und Kunstfreiheit verletze. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte am Freitag bestätigt, den Habeck-Prozesses zu verbieten (AZ: 6 L 605/22). Die Inszenierung gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung, hieß es.

Das Stück sollte bereits bei einer Versammlung am 8. August aufgeführt werden, wurde aber von den Versammlungsbehörden untersagt. Geplant war, eine offensichtlich den Bundeswirtschaftsminister darstellende Person als Gefangenen in einem Lieferwagen zu inszenieren - bekleidet mit einem orangefarbenen Overall, in Handschellen und mit einem Sack über dem Kopf. epd

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