Judenhass

Rabbinerkonferenz fordert Auftrittsverbot für Roger Waters

Der Rockmusiker Roger Waters sollte nach Ansicht der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) nicht mehr in der Bundesrepublik auftreten dürfen.

Avichai Apel, Zsolt Balla und Yehuda Pushkin, die den Vorstand der Organisation bilden, ließen eine Erklärung veröffentlichen, in der sie folgende rhetorische Frage stellten: »Was zählen eigentlich die regelmäßigen Beteuerungen des Nie wieder und dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz habe, wenn irrlichternden Interpreten und geistigen Brandstiftern gleichzeitig ein öffentlicher Raum geboten wird, ihren Hass auf Juden und Israel unverhohlen zu verbreiten?«

Es sei zutiefst beschämend, dass es in Deutschland in bislang keinem Fall gelungen sei, »die klar antisemitischen und antiisraelischen Konzerte von Roger Waters zu verbieten.« Die ORD erwähnte Frankfurt mit seiner »historisch belasteten« Festhalle, wo am 28. Mai das letzte Konzert der aktuellen Tour von Roger Waters stattfinden soll. Im selben Gebäude wurden in den Tagen der Novemberpogrome von 1938 mehr als 3000 Juden gefangen gehalten, bevor sie in die Konzentrationslager Dachau und Buchenwald deportiert wurden.

Missbräuchlicher Deckmantel Frankfurt und München hätten die Möglichkeit gehabt, als Mitgesellschafter der Veranstaltungsorte die Waters-Konzerte »unter ernsthafter Ausschöpfung aller Rechtsmittel« zu verhindern. »Wir fragen uns, wo hier die Zivilcourage der Städte und ihrer Repräsentanten geblieben ist. So wird unnötig einem Interpreten, der seinen Mangel an künstlerischer Inspiration durch Hass kompensiert, eine Bühne geboten und Antisemitismus unter dem missbräuchlichen Deckmantel der künstlerischen Freiheit in der Mitte der Gesellschaft weiter begünstigt«, erklärten die drei Rabbiner.

»Wir hatten geglaubt, dass man aus den Fehlern der letztjährigen Documenta gelernt hätte«, hieß es. Von den Städten und Kommunen erwarte die ORD mehr Sensibilität und eine klare Ansage an Kräfte wie etwa die Boykottbewegung BDS, die den Grundsatz der Meinungsfreiheit für Antisemitismus und Israelhass missbrauche.

»Was Roger Waters auf seinen Konzerten propagiert, hat nichts mehr mit künstlerischer Freiheit zu tun, sondern erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung«, so die Rabbiner. »Er sollte deswegen ein sofortiges Auftrittsverbot gegen Waters in Deutschland erhoben werden. Es ist Aufgabe und Pflicht des Staates und seiner Gebietskörperschaften sowie seiner Justiz, seine hier lebenden jüdischen Bürgerinnen und Bürger vor einem solch unbegründeten Hass zu schützen.« ja

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