Auschwitz-Prozess

Opfer enttäuscht

Anwälte der Nebenklage im Verhandlungssaal in Detmold Foto: dpa

Im Detmolder Auschwitz-Prozess haben Holocaust-Überlebende die Erklärung des 94-jährigen Angeklagten als enttäuschend kritisiert. Die Stellungnahme des früheren SS-Mannes sei verharmlosend gewesen, sagte der Anwalt der Nebenkläger, Thomas Walther, am Freitag.

Die Darstellung des Angeklagten habe den Eindruck vermittelt, als sei er nur ein Spaziergänger in Auschwitz gewesen, kritisierte Walther. Positiv sei jedoch, dass der Angeklagte bestätigt habe, dass ein Massenmord stattgefunden habe. Das sei ein wichtiges Signal gegenüber den Leugnern des Holocausts.

Massenmord
Der Angeklagte hatte am 29. April eingeräumt, von Massenmorden im KZ gewusst zu haben. Er habe sich jedoch gegen die Einberufung und den Einsatz als Wachmann nicht wehren können. Er bat die Holocaust-Überlebenden und Angehörigen der Opfer um Entschuldigung. Der Angeklagte wollte über seine Erklärung hinaus keine weiteren Stellungnahmen abgeben, erklärte sein Verteidiger Johannes Salmen.

Ursprünglich waren am Freitag Nachfragen zu der Stellungnahme des früheren SS-Mannes vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem Mann aus dem lippischen Lage Beihilfe zum Mord im NS-Vernichtungslager Auschwitz in mindestens 170.000 Fällen vor.

Der frühere SS-Mann soll im Januar 1942 in das Konzentrationslager im damals deutsch besetzten Polen versetzt und dann unter anderem für die Bewachung des Lagers Auschwitz I zuständig gewesen sein. Als Angehöriger der Wachmannschaft soll er an der Tötung von mindestens 170.000 Menschen in der Zeit von Januar 1943 bis Juni 1944 beteiligt gewesen sein. Der Rentner hat laut Staatsanwaltschaft zwar eingeräumt, dass er in Auschwitz I eingesetzt war. Er bestreitet jedoch eine Beteiligung an den Morden. epd

Straßburg/Berlin

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