Rechtsextremismus

Obleute fordern Abzug eines AfD-Abgeordneten aus Ausschüssen

Hannes Gnauck, Vorsitzender der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative Foto: picture alliance/dpa

Nach der Einstufung der AfD-Jugendorganisation »Junge Alternative« als rechtsextrem zeichnen sich Konsequenzen für den Vorsitzenden Hannes Gnauck im Bundestag ab. Sowohl unter Obleuten im Verteidigungsausschuss als auch im Afghanistan-Untersuchungsausschuss gab es am Donnerstag in Berlin Unmutsbekundungen zu der Personalie.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Mittwoch mehrere Vereine der sogenannten »Neuen Rechten« als rechtsextrem eingestuft.

Der Vorsitzende Ralf Stegner (SPD) sagte zu Beginn der Sitzung des Afghanistan-Untersuchungsausschusses, ohne einen Namen zu nennen, dass die Obleute sich damit befassen wollten, welche »Schlussfolgerungen« gezogen werden könnten. Gnauck ist stellvertretendes Mitglied in dem Ausschuss und hatte am Donnerstag an einer Zeugenbefragung teilgenommen.

Distanzierung gefordert Derweil forderten die Obleute der Ampel-Fraktionen nach Informationen des »Spiegels« die AfD auf, Gnauck, umgehend aus dem Verteidigungsausschuss abzuziehen und sich deutlich von dem Abgeordneten zu distanzieren. »Nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes, die Junge Alternative für Deutschland als erwiesen verfassungsfeindlich einzustufen, muss dies Konsequenzen für ihre Repräsentanten in öffentlichen und politischen Funktionen haben«, forderten sie demnach in einer gemeinsamen Erklärung.

Die Obleute Wolfgang Hellmich (SPD), Alexander Müller (FDP) und Sara Nanni (Grüne) erklärten dem Nachrichtenmagazin zufolge: »Was für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gilt, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen, muss auch für die Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses gelten, die die Bundeswehr kontrollieren sollen.«

Gnauck ist AfD-Abgeordneter im Bundestag und Chef der AfD-Nachwuchsorganisation. Als Bundeswehrsoldat war er den Angaben zufolge 2020 vom Truppengeheimdienst MAD als Rechtsextremist eingestuft und deswegen mit einem Dienst- und Uniformtrageverbot belegt worden. epd

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