Nürnberg

Nur Suff und Totschlag

Tatort U-Bahn Nürnberg: »Das nächste Mal mache ich es richtig.« Foto: dpa

Am Vormittag des 1. Januar dieses Jahres stieß ein 49-jähriger Mann aus Fürth nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 57-jährigen Mann am Nürnberger U-Bahnhof Langwasser-Süd ins Gleisbett. Dessen Versuch, zurück auf den Bahnsteig zu gelangen, scheiterte, denn der Täter trat immer wieder nach dem Opfer: gegen den Kopf und auf die Finger. Polizisten konnten den betrunkenen Mann schließlich überwältigen. Ein Mitarbeiter der Nürnberger Verkehrsbetriebe VAG hatte zuvor das Gleis gesperrt, sodass Schlimmeres verhindert werden konnte.

Der 49-Jährige wurde vor Gericht gestellt, in der vergangenen Woche wurde das Urteil gesprochen: fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft zunächst zusätzlich noch eine Anklage wegen Volksverhetzung erhoben hatte. Wie der Klageschrift zu entnehmen war, hatte der Täter als Motiv bei seiner ersten Vernehmung gegenüber der Polizei angegeben, er habe sein Opfer – nach Medienberichten ein Grieche – für einen Juden gehalten. Der Täter soll dem Beamten gesagt haben: »Ich hab’ das gemacht, weil er ein Jude ist, das nächste Mal mache ich es richtig. Ich wusste gleich, dass er ein Jude ist, da ich es gerochen habe (...). Ich hasse alle Juden. Es kam nur kein Zug. Scheiße.«

volksverhetzung Doch die Anklage wegen Volksverhetzung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. »Eine Einstellung auf Basis von Paragraf 154 II StPO ist nicht mit einem Freispruch zu verwechseln«, gibt Friedrich Weitner, Pressesprecher am Oberlandesgericht Nürnberg, zu bedenken. Für den Tatbestand der Volksverhetzung müsse eine Tat allerdings öffentlich passiert sein; antisemitisch geäußert hatte sich der Mann aber nur gegenüber dem Polizeibeamten.

Für den Anwalt Achim Doerfer, der sich mit dem Fall beschäftigt hat, ist nicht nachvollziehbar, warum der offensichtliche Judenhass des Täters – von ihm selbst als Tatmotiv geäußert – nicht zu einer Anklage wegen versuchten Mordes führte, sondern nur wegen versuchten Totschlags. »In vergleichbaren Fällen, wenn etwa Rassismus vorliegt, gilt das meist als ›niederer Beweggrund‹, ein Charakteristikum für Mord.«

Bei der Hauptverhandlung wurde lediglich darauf verwiesen, dass es bei dem Angeklagten keinen rechtsradikalen Hintergrund gebe. Zudem spielte eine Rolle, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt war. Er hatte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 2,11 Promille.

Zur Frage nach der Motivation des Täters gesellt sich auch die Frage nach der Berichterstattung. In der ersten Pressemitteilung der Polizei Mittelfranken vom 3. Januar war allerdings von Antisemitismus nicht die Rede – nur von einem »Streit zweier Männer«, der »eskalierte«. Erst ab Ende September tauchten erste Berichte über das Tatmotiv auf, obwohl schon früh klar war, dass Judenhass den Täter angetrieben haben könnte.

Nur wenige Medien, darunter der Regionalsender Franken TV, hatten zu Prozessbeginn ausführlicher über die antisemitischen Ausfälle des Täters berichtet, doch spätestens nach der Urteilsverkündung dürfte die Tat in der breiteren Öffentlichkeit als typisches Verbrechen, das im Suff geschehen ist, wahrgenommen werden.

nachahmer Aus Gerichtsreporterkreisen in Franken war zu hören, man habe die antisemitischen Äußerungen zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht gesondert erwähnen wollen, um keine Trittbrettfahrer zu ähnlichen Taten zu motivieren.

Ein schwieriges Argument. Mehr als 1400 antisemitische und antiisraelische Straftaten gab es laut Bundesregierung 2015. Der Behauptung, dass durch detailreiche Berichterstattung Judenhass eine Bühne bereitet würde, hält Rechtsanwalt Doerfer entgegen, dass gerade die sogenannte Generalprävention nicht nur für das Strafrecht gelte, sondern sich auch in der medialen Behandlung fortsetze. »Potenzielle Nachahmer werden doch im Rechtsstaat gerade durch die schuldangemessen harte Bestrafung und dann die Berichterstattung darüber abgeschreckt«, so Doerfer.

Reaktion

Israels Botschafter spricht Klartext über AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt

 07.09.2026

Sachsen-Anhalt

Wagenknecht äußert sich zur Zusammenarbeit mit der AfD

Die Hintergründe

 07.09.2026

Washington D.C.

»Gut gemacht!«: Elon Musk gratuliert AfD zu Wahltriumph

Der Milliardär und Tech-Unternehmer ist seit langem als AfD-Sympathisant bekannt. Das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt verzückt ihn. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund macht ihm sogleich ein Angebot

 07.09.2026

Parteien

Was Markus Söder der CDU nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt rät

 07.09.2026

Berlin

»Death to Israel!«: Angriff auf FDP-Mitglieder

Im Stadtteil Charlottenburg beschimpften israelfeindliche Demonstranten FDP-Politiker, die nach ihrem Sommerfest mit dem Abbau beschäftigt waren

von Imanuel Marcus  07.09.2026

»Freedom Flotilla Coalition«

Neue Gaza-Flottille unterwegs

Die Initiatoren wollen den Gazastreifen im Oktober erreichen und fordern eine »globale Intifada«

 07.09.2026

Kommentar

Und nun?

Bloße Empörung über den Wahlsieg der rechtsextremen AfD ist billig und wohlfeil. Es sollte endlich auch über die Gründe ihrer Popularität gesprochen werden. Die Parteien der Mitte müssen endlich aufwachen

von Philipp Peyman Engel  07.09.2026

Magdeburg

BSW würde AfD ins Ministerpräsidentenamt verhelfen

Die Hintergründe

 07.09.2026

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

»Wind der Freiheit« oder »Schock«: Globales Echo auf Wahl

Der AfD-Erfolg sorgt international für sehr unterschiedliche Reaktionen und hitzige Debatten

 07.09.2026