Hamburg

Noch kein Urteil im Prozess zu Islamischem Zentrum

Vor dem Verwaltungsgericht läuft der Prozess gegen den Hamburger Verfassungsschutz. Foto: picture alliance/dpa

Begleitet von Protest ist am Mittwoch der Prozess zwischen dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) und dem Hamburger Verfassungsschutz fortgesetzt worden. In der gut siebenstündigen Sitzung zeigten sich beide Seiten unversöhnlich.

»Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass das IZH ein verlängerter Arm des iranischen Regimes ist und dessen Positionen teilt«, erklärte ein Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz in der Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. Der Verein wolle die Idee der iranischen Revolution nach Europa exportieren.

IZH-Anwalt Sven Krüger warf der Behörde vor, keine Beweise für ihre Behauptung vorzulegen. Das IZH verteidige nicht die Gesellschaftsform im Iran und sei auch nicht mit dem Iran gleichzusetzen.

Schriftliche Fortsetzung Der Prozess kam auch am zweiten Verhandlungstag nicht zum Abschluss und soll schriftlich weitergeführt werden. Ein Urteil könnte frühestens in drei Wochen fallen.

In dem Verfahren wehren sich das IZH und die ihm verbundene Islamischen Akademie Hamburg gegen eine Einstufung des IZH als islamistische Gruppierung in den Verfassungsschutzberichten für 2018 und 2019. Zudem wollen sie acht Einzelaussagen, in denen es auch um die Nähe des Zentrums zum Iran geht, verbieten lassen. Prozessauftakt war Ende April.

Der Verfassungsschutz präsentierte in der Verhandlung eine Erklärung des Bundesnachrichtendienstes, die die Nähe von IZH-Leiter Mohammad Mofatteh zum iranischen Regime beweisen soll. Demnach liegen »glaubhafte nachrichtendienstliche Erkenntnisse vor«, nach denen Mofatteh Anfang der 90er-Jahre in der Revolutionsgarde gedient und dies in seinem Lebenslauf vertuscht habe.

IZH-Anwalt Krüger bemängelte fehlende Quellenangaben und erklärte, Mofatteh habe mit der Revolutionsgarde nichts zu tun. Er habe im betreffenden Zeitraum einen Wehrersatzdienst im Bergbauministerium geleistet.

Mögliche Erledigung Zeitweise sah es so aus, als ob sich beide Seiten in einigen Punkten einigen könnten: Die Behördenvertreter erklärten, dass der Verfassungsschutzbericht 2018 nicht mehr im Internet zugänglich sei und von der Behörde, egal in welcher Form, nicht mehr verbreitet werde. Daraufhin zeigte sich Krüger zunächst bereit, Teile der Klagen für erledigt zu erklären.

Als sich der Verfassungsschutz jedoch weigerte, eine offizielle Unterlassungserklärung abzugeben, zog Krüger diese Bereitschaft zurück. Nun muss das Gericht über eine mögliche Erledigung entscheiden.

Der Verfassungsschutz legte während der Verhandlung überraschend neue Schriftsätze mit möglichen Beweisen vor, darunter Grundbuchauszüge, die bundesweit Immobilienbesitz des IZH nachweisen sollen. Krüger sagte, er müsse diese Schriftsätze prüfen.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten am Vormittag knapp 30 Menschen für eine Schließung der vom IZH getragenen Blauen Moschee und skandierten »Mullahs raus«. Zwei Aktivisten beschimpften den IZH-Anwalt auf dem Gerichtsflur laut als Terroristen.

Blaue Moschee Das IZH war 1953 von iranischen Kaufleuten gegründet worden. Die kurz darauf errichtete Blaue Moschee ist heute Anlaufpunkt schiitischer Muslime verschiedener Nationalitäten. Der Verein wird seit mehr als 30 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen, was vom IZH zurückgewiesen wird.

Nach Aufkommen der Proteste im Iran im vergangenen Jahr hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des IZH zu prüfen. Bestätigt das Gericht die Aussagen des Verfassungsschutzes, könnte das die Auflösung des Vereins nach sich ziehen.

Entscheidung

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