Beschneidung

»Nicht rechtswidrig«

Am Sonntag fand in Heidelberg auf Einladung der Hochschule für Jüdische Studien und des Zentralrats der Juden in Deutschland ein Tagesseminar mit dem Titel »Beschneidung – Das Zeichen des Bundes in der Kritik« statt.

Zahlreiche Fachreferenten beleuchteten das Thema von verschiedenen Seiten. In Kurzreferaten wurden die religiösen, historischen, medizinischen, philosophischen und juristischen Aspekte rund um die Zirkumzision erläutert. Dabei zeigte vor allem der Blick in die Geschichte, dass die Beschneidungsdebatten stets auch antisemitisch motiviert waren und, wie Dr. Robert Jütte aus medizinhistorischer Sicht ausführte, »die Beschneidung ein Beleg für die Grausamkeit der Juden« gewertet wurde.

kritik Von allen Referenten wurde durchweg die Debattenführung der letzten Wochen und die späte Reaktion der Politik kritisiert. »Wie lang will man die Diskussion so laufen lassen?«, fragte auch Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, bei der Podiumsdiskussion, die am Ende des Seminars stattfand, und überlegte weiter: »Was kann eine Debatte in den Ausschüssen jetzt noch hervorbringen, was nicht schon in der öffentlichen Diskussion vorgebracht wurde?«

Volker Beck, Bundestagsabgeordneter der Grünen, nahm hingegen seine Kollegen in Schutz: Nicht jeder, der gegen Beschneidung sei, sei automatisch antisemitisch, islamophob oder antireligiös. Man müsse die Ängste der Menschen, die sich um das Kindeswohl sorgten, ernst nehmen und entkräften. Aus diesem Grund war der Politiker auch deutlich früher zur Tagung angereist, um selbst noch mehr über die konkreten medizinischen Aspekte der Beschneidung zu erfahren.

humor Als Fachreferentin war die Urologin und Rabbinerin Antje Yael Deusel vor Ort, die anhand drastischer Bilder, aber auch mit viel Humor die geringen Risiken der Beschneidung ebenso ehrlich schilderte wie die Probleme, die eine unterlassene Beschneidung mit sich bringen kann. Darüber hinaus wurde über die juristische Umsetzung einer gesetzlichen Regelung nachgedacht. Eing war man sich, dass die Beschneidung nicht nur »strafverfolgungsfrei« bleiben sollte, sondern als »nicht rechtswidrig« definiert werden muss, um den gesellschaftlichen Schaden, den die Debatte der letzen Wochen angerichtet hat, nicht weiter zu vergrößern.

Lesen Sie den ausführlichen Tagungs-Bericht in der Print-Ausgabe vom kommenden Donnerstag.

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