»Bild«-Zeitung

Neonazis wollen »Mein Kampf« veröffentlichen

Erscheinen soll der Nachdruck von »Mein Kampf« im Leipziger Verlag »Der Schelm«. Foto: dpa

Neonazis wollen einem Bericht von »Bild Online« zufolge eine unkommentierte Fassung von Hitlers Mein Kampf veröffentlichen. In einer E-Mail habe der »Franken-Bücher-Versand« in Bayern für den Sommer eine »ungekürzte Ausgabe ohne lästige Gut-Menschen-Kommentare« angekündigt, berichtete die »Bild«-Zeitung am Mittwoch.

Erscheinen solle der Nachdruck von Mein Kampf im Leipziger Verlag »Der Schelm«, dessen Inhaber Adrian Preißinger bereits 2002 unter anderem wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltverherrlichung verurteilt wurde.

holocaustleugner Wie die Bild-Zeitung weiter berichtete, kann die von Neonazis geplante Ausgabe im Internet bereits für 27 Euro vorbestellt werden. Die Hetzschrift solle in Kooperation mit dem sogenannten »Adelaide-Institut«, der zentralen Vereinigung von Holocaustleugnern in Australien, erscheinen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sagte »Bild« dazu: »Mit Auslaufen des Urheberrechts von ›Mein Kampf‹ war mit solchen Angeboten zu rechnen.« In den Ländern herrsche aber eindeutig die Auffassung, dass die Verbreitung einer unkommentierten Neuausgabe des Buches verhindert werden müsse. »Das zutiefst antisemitische Machwerk hat in der Originalfassung nichts in Bücherschränken zu suchen und muss verboten bleiben«, so Schuster. Jetzt seien die Strafverfolgungsbehörden gefragt.

Justizministerium
Die Sprecherin des Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Ulrike Roider, sagte dem Blatt: »Aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz hat das Buch ›Mein Kampf‹ volksverhetzenden Inhalt, da darin zum Hass gegen Juden aufgestachelt, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie aufgefordert und ihre Menschenwürde angegriffen wird.« Der unveränderte Nachdruck zum Zwecke der Verbreitung wie auch die Verbreitung der Schandschrift Mein Kampf seien deshalb aus Sicht des Bayerischen Staatministeriums der Justiz grundsätzlich strafbar.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz habe daher umgehend den Generalstaatsanwalt in Bamberg gebeten, die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg mit der Prüfung strafrechtlicher Schritte zu betrauen. epd

Kommentar

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