Auschwitz-Prozess

Nebenkläger zugelassen

Akten zum Auschwitz-Prozess Foto: dpa

Im Strafverfahren gegen den ehemaligen KZ-Sanitäter Hubert Z. hat das Oberlandesgericht Rostock den Ausschluss zweier Nebenkläger für unzulässig erklärt.

Damit habe es einen Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg aufgehoben, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Rostock mit. Das Landgericht hatte Mitte Februar entschieden, die Zulassung von zwei Nebenklägern zu widerrufen. Dagegen hatten diese Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte seine Entscheidung über den Ausschluss damit begründet, dass die Mutter der beiden in den USA lebenden Nebenkläger bereits am 15. August 1944 mit einem Deportationszug in Auschwitz angekommen sei. Der erste Deportationszug, der in der Anklage benannt ist, sei aber erst einen Tag später, am 16. August 1944, in Auschwitz eingetroffen. Die Tötung der Mutter der Nebenkläger sei deshalb nicht von der Anklage umfasst.

Das Oberlandesgericht in Rostock ist dagegen der Auffassung, dass auch die Ermordung der Mutter formal von der Anklage umfasst ist.

Beihilfe Eine nähere Klärung, ob der Angeklagte sich auch insoweit der Beihilfe schuldig gemacht hat, müsse der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben. Eine erste Hauptverhandlung hat bislang nur an wenigen Tagen stattgefunden. Dabei wurde vor allem über Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten diskutiert.

Weder habe es bislang eine Einlassung des Angeklagten zur Sache gegeben, hieß es, noch wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Solange auch nur die entfernte Möglichkeit bestehe, dass der ehemalige SS-Sanitäter der Beihilfe zum Mord schuldig sei, sei die Nebenklageberechtigung gegeben, erklärte das Rostocker Gericht. Dem heute 96 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.

Deportation
Er soll als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten vornehmen konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 96-Jährigen drei bis 15 Jahre Haft.

Wann der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg neu aufgerollt wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch unklar. Derzeit werde die Gesundheit des Angeklagten durch zwei Beauftragte begutachtet.

Der Prozess hatte 2016 bereits zweimal begonnen. Er war aber einmal wegen der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten verhindert und beim zweiten Mal wegen Befangenheitsanträgen gegen mehrere Richter abgebrochen worden. epd

Exklusiv

Causa Georg Restle: Jetzt meldet sich WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni zu Wort

Felix Schotland, Mitglied im WDR-Rundfunkrat und im Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, beschwerte sich über einen X-Post des Journalisten Georg Restle. Nun bekam er eine Antwort

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Florida

»Es geht um uns gegen den Juden«: Antisemitische Hetze im Wahlkampf

»Unsere Regierung ist nichts anderes als ein Werkzeug für jüdische Vorherrschaft«, schreibt der republikanische Vorwahl-Kandidat und Influencer Dan Bilzerian

 13.08.2026

Nahost

Ex-Botschafter Seibert fordert »klare europäische Position« zu Israel

Bis vor kurzem war er das Gesicht deutscher Diplomatie in Israel: Steffen Seibert. In einem Interview äußert er sich zu Grenzen der Staatsräson, Siedlungen, dem Terror der Hamas und gegen Boykotte

 13.08.2026

Geburtstag

Romani Rose wird 80: »Nie vergessen, zu welcher Unmenschlichkeit Menschen fähig sind«

Romani Rose kämpft gegen Vorurteile und Ausgrenzung. Der Minderheitenschutz ist für ihn eine tragende Säule der Demokratie. Nun wird der Heidelberger Bürgerrechtler 80 Jahre alt - und will weiter mitmischen

von Volker Hasenauer  13.08.2026

Meinungsfreiheit

Wenn Juden plötzlich Nazis sein sollen

Ein Gericht erklärt die Gleichsetzung von Hakenkreuz und Davidstern für zulässig. Kritiker sind irritiert

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Sachsen-Anhalt

Polizeirabbiner vor der Wahl: Erstarken der AfD bereitet Sorgen         

Mehr Begegnung zwischen Juden und Nicht-Juden - das wünschen sich Deutschlands Polizeirabbiner. Sie bilden Polizeianwärter hierzulande fort und vermitteln jüdische Kultur. Seit fünf Jahren gibt es sie

von Nina Schmedding  13.08.2026

Hamburg

Haftbefehl gegen AfD-Politiker wegen offener Böhmermann-Kosten

Maximilian Krah bezeichnete den Satiriker als »einen Widerling« und erklärte, er zahle deshalb »nur widerwillig«

 13.08.2026

Hamburg

Gericht erklärt Kritik an Claim für zulässig: Journalist darf NGO »unsaubere« Zahlen vorwerfen

Der Investigativjournalist Sascha Adamek darf der Organisation vorwerfen, bei der Erfassung antimuslimischer Vorfälle mit »unsauber« erhobenen Zahlen gearbeitet zu haben. Die Hintergründe

 13.08.2026

Meinung

AfD als Sicherheitsrisiko

Es ist die Pflicht jedes Einzelnen, unsere Verfassung zu verteidigen und ein Überprüfungsverfahren anzustrengen. Verbieten kann nur unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat

von Roderich Kiesewetter  13.08.2026