Fußball-EM

Menschenrechtler: Zeigen des Wolfsgrußes mit Stadionverbot belegen

»Viele Kurden, Armenier, Aramäer, Griechen, Christen, Aleviten, Yeziden und Juden verbinden mit dem Wolfsgruß eine lange Geschichte von Mord, Vertreibung und Unterdrückung« Foto: picture alliance/dpa

Anlässlich des Achtelfinales der Fußball-EM zwischen der Türkei und Österreich am Dienstag (2. Juli) fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker den europäischen Fußballverband Uefa auf, das Zeigen des sogenannten Wolfsgrußes mit einem Stadionverbot zu belegen. »Die Uefa sollte sich klar gegen das Zeigen rechtsextremer Symbole positionieren«, sagte Kamal Sido, Nahostreferent der Menschenrechtsrganisation, am Montag in Göttingen.

Nach Angaben der Menschenrechtler hat ein Teil der Türkei-Fans bei vergangenen EM-Spielen ihrer Nationalmannschaft die Geste der »Grauen Wölfe« gezeigt, der türkischen Rechtsextremisten. »Dies geschah wiederholt und wurde live im Fernsehen übertragen«, kritisierte Sido.

Es sei verständlich, dass die Fans die Erfolge ihrer Mannschaft feierten. Das Zeigen des Wolfsgrußes aber habe mit friedlichem und berechtigtem Feiern nichts zu tun und schade der Mehrheit der friedlichen Fans.

Der Wolfsgruß ist ein Erkennungszeichen der »Grauen Wölfe«. Ihre Anhänger leugnen nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker den Völkermord an den Armeniern und anderen Christen im Osmanischen Reich im Jahr 1915. »Viele Kurden, Armenier, Aramäer, Griechen, Christen, Aleviten, Yeziden und Juden verbinden mit dem Wolfsgruß eine lange Geschichte von Mord, Vertreibung und Unterdrückung«, unterstrich Sido.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker ist eine international tätige Nichtregierungsorganisation, die sich für den Schutz von Minderheiten weltweit einsetzt. Sie hat einen beratenden Status bei den Vereinten Nationen und mitwirkenden Status beim Europarat in Straßburg. epd

Johann Wadephul

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