Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr in rund 600 Fällen ihre Ermittlungen zu Straftaten mit antisemitischem Hintergrund und im Kontext mit dem Nahost-Konflikt abgeschlossen. Das geht aus dem Jahresbericht 2024 des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft, Florian Hengst, hervor. Mehr als 130 Anklagen wurden demnach bei verschiedenen Gerichten erhoben. In knapp 470 Fällen beantragte die Behörde den Erlass eines Strafbefehls, also eine Bestrafung ohne mündliche Verhandlung.
Wie bereits bekannt, registrierte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr 756 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund (2023: 586). Hinzu kamen 4096 Fälle im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt, bei denen häufig zumindest der Verdacht besteht, dass ein antisemitischer Hintergrund vorliegt. In knapp 740 Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Neu war die Verwendung des roten Hamas-Dreiecks, einem Terror-Symbol, das vor allem auf Plakaten und in den sozialen Medien zu sehen war.
Rund 2430 Verfahren wurden eingestellt, meist weil keine Täter ermittelt werden konnten oder die Beweise nicht ausreichten. Dies gilt auch im Fall des versuchten Brandanschlags auf die Kahal Adass Jisroel Synagoge in Berlin-Mitte, die in einem Gemeindezentrum untergebracht ist. Zwei vermummte Täter sollen in der Nacht zum 18. August 2023 sogenannte Molotowcocktails in Richtung des Gebäudes in der Brunnenstraße geworfen haben. Einen Brandsatz konnten Wachleute der Polizei rechtzeitig löschen, der zweite Brandsatz erlosch.
»Es wurde damals sehr viel versucht«, sagte Hengst der Deutschen Presse-Agentur. Doch weder die Auswertung der Videoüberwachung noch der vor Ort gesicherten DNA-Spuren und der Funkzellendaten ergaben hinreichende Hinweise auf mögliche Täter. Im November 2024 wurde das Verfahren nach Angaben des Antisemitismusbeauftragten eingestellt. Der Bescheid sei dem Rabbiner der Gemeinde persönlich überreicht und erläutert worden, so Hengst.
Der versuchte Brandanschlag nur wenige Tage nach dem Terroranschlag der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 löste damals bundesweit Entsetzen aus. In »erschreckendem Maß« seien seitdem in Berlin Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund zu verzeichnen, so Hengst. Es werde zu Straftaten gegen Jüdinnen und Juden sowie gegen Israel aufgerufen.
Ein konsequentes Vorgehen dagegen sei ein zentrales Anliegen der Strafverfolgungsbehörden, betonte Hengst. Um antisemitische Straftaten im Bereich des Sports zügig ahnden zu können, hat die Staatsanwaltschaft eine enge Zusammenarbeit mit dem jüdischen Turn- und Sportverband Deutschland vereinbart und jüngst eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. dpa/ja