Einspruch

Lebensrettung als Mizwa

Leo Latasch Foto: Gregor Zielke

Verdienste und Sünden sind Bestandteile unseres Lebens. Gibt es das ultimativ Gute, wie Leben zu retten durch Organspende? Die Halacha erlaubt es, praktisch alle Ge- und Verbote der Tora beiseitezuschieben, wenn es darum geht, menschliches Leben zu retten. Eine Organspende wird daher von vielen als große Mizwa angesehen.

Derzeit gilt in Deutschland die »erweiterte Zustimmungslösung«. Das bedeutet, eine Organentnahme ist nur bei Menschen gestattet, die ihr zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben, etwa durch einen Organspendeausweis, und bei denen der sogenannte Hirntod festgestellt wurde. Wenn keine Einwilligung vorliegt, können Angehörige stellvertretend über die Frage einer Organentnahme entscheiden.

familienangehörige Dies entspricht größtenteils auch der jüdischen Auffassung. Ein wichtiger Unterschied ist aber, dass im Judentum direkte Familienangehörige bei fehlendem Vorliegen einer Einwilligung des potenziellen Spenders generell nicht über eine Organentnahme entscheiden dürfen.

Noch immer warten Tausende Menschen auf ein Organ, und es gibt zahlreiche ernst zu nehmende Gründe, warum viele Menschen letztlich doch keinen Organspendeausweis unterzeichnen. Deshalb wird jetzt über die Einführung einer Widerspruchslösung diskutiert. Das bedeutet: Jeder Mensch in Deutschland, bei dem der Hirntod festgestellt wird, wird automatisch zum Organspender erklärt, sofern er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat.

In vielen Ländern, in denen die Widerspruchslösung eingeführt wurde, wurde eine deutliche Steigerung von Organspenden festgestellt. Daher befürworte ich diese Lösung. Wichtig bleibt aber: Um das öffentliche Vertrauen in die Transplantationsmedizin zu stärken, sind umfassende Informationen, Rücksicht auf verschiedene kulturelle Auffassungen, Unterstützung der Kliniken im Umgang mit Angehörigen sowie eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig.

Der Autor ist Mediziner und Mitglied im Deutschen Ethikrat.

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