Paris

Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geld schuldig gesprochen

Marine Le Pen vom rechtsextremen Rassemblement National (RN) am Montag vor dem Gerichtsgebäude in Paris Foto: picture alliance / abaca

Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen kann aller Voraussicht nach nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Nach einem Schuldspruch wegen Veruntreuung von Geldern durch Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament verhängte das Gericht in Paris mit sofortiger Wirkung die Strafe der auf fünf Jahre befristeten Unwählbarkeit für politische Ämter. 

Außerdem verurteilte das Gericht die 56-Jährige zu zwei Jahren Haft per Fußfessel. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Noch bevor die Vorsitzende Richterin das komplette Urteil und die vollständige Strafe gegen Le Pen verkündete, verließ die Politikerin den Gerichtssaal.

Das Urteil kann angefochten werden. Es gilt gemeinhin aber als unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen Ergebnis kommen würde. 

Heikles Urteil

Für die rechte Partei und Le Pens politische Ambitionen ist das Ergebnis des Prozesses ein Desaster. Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden. Dennoch gilt es aufgrund der großen Beliebtheit von Le Pen als heikel - auch moderate Politiker hatten Bedenken angemeldet, da es das Narrativ befeuern könnte, das Urteil sei politisch motiviert, um Le Pen als Präsidentin zu verhindern.Berufung von Le Pen wird erwartet

Lesen Sie auch

»Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird mit vorläufiger Vollstreckung, und das ist, glaube ich, von Anfang an das Ziel dieser Operation«, hatte Le Pen auf die Forderung der Anklage reagiert, ihre Unwählbarkeit für politische Ämter vorläufig und sofort vor Rechtskraft des Urteils umzusetzen.

Unabhängig davon wird erwartet, dass Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegt und ein langer Weg durch die gerichtlichen Instanzen folgt. Bis zum Ende der Wahlperiode kann Le Pen aber weiter als Abgeordnete im Parlament sitzen, wo sie Fraktionsvorsitzende ist. 

Zentraler Vorwurf in dem Prozess war, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Die Affäre hatte Le Pen und ihre Partei seit Jahren belastet.

So stark wie nie

Das Debakel vor Gericht trifft die rechtsnationale Partei in Frankreich in einem ungünstigen Moment, denn schon seit einer Weile ist sie beständig auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so stark vertreten wie noch nie. Die von ihrem kürzlich gestorbenen Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und verzichtete auf allzu radikale Positionen, um sie auch in breiteren Schichten der Bevölkerung wählbar zu machen.

Der bisherige Plan war gewesen, dass bei einem Sieg Le Pens bei der Präsidentschaftswahl und einem Sieg ihrer Partei bei der nachfolgenden Parlamentswahl RN-Chef Jordan Bardella (29) Premierminister geworden wäre. Ob Bardella nun für das Präsidentenamt kandidieren will, ist noch nicht bekannt.

In der Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von EU-Mitarbeitern hatte Le Pen die Vorwürfe stets zurückgewiesen. »Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben«, sagte sie im Prozess. Mit ihr wurden acht weitere Abgeordnete ihrer Partei im Europaparlament schuldig gesprochen, sowie 12 parlamentarische Assistenten. Im Raum stand die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere französische Europaabgeordnete.

Interview

»Plötzlich ist das Gefühl von Sicherheit weg«

In der Nacht auf Sonntag ist das private Grundstück von Brandenburgs Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner Ziel eines Brandanschlags geworden. Mit der Jüdischen Allgemeinen spricht er nun exklusiv über den Angriff – und benennt, was daraus folgen muss

von Mascha Malburg, Philipp Peyman Engel  04.01.2026 Aktualisiert

Templin

Brandanschlag auf Grundstück von Beauftragten gegen Judenhass

Auf dem Grundstück des Antisemitismusbeauftragten von Brandenburg wurde ein Schuppen in Brand gesteckt. Auf seiner Haustür haben die Täter ein rotes Hamas-Dreieck hinterlassen

 04.01.2026

Analyse

Warum die Proteste im Iran auch eine Chance für unsere Sicherheit sind

Anschläge und Morde, verdeckte Handelsfronten, Identitätsdiebstahl und Sanktionsumgehung: Das Regime in Teheran ist auch in Europa zu einem hybriden Bedrohungsakteur geworden. Umso wichtiger ist es, die Regimegegner zu unterstützen

von Rebecca Schönenbach  04.01.2026

Interview

»Israels Sache ist gerecht, sie muss nur besser erklärt werden«

Der saudische Influencer Loay Alshareef über Frieden im Nahen Osten, seine erste Begegnung mit Juden und die Kraft persönlicher Erfahrung

von Stefan Laurin  04.01.2026

Iran

Proteste gegen Chamenei weiten sich aus

Im Iran kam es erneut zu Gewalt gegen Demonstrierende. Die Proteste haben sich inzwischen auf etwa 70 Prozent des Landes ausgeweitet. Auch in Berlin und Washington versammelten sich oppositionelle Exiliraner

 04.01.2026

Venezuela

Netanjahu gratuliert Trump

Israels Regierungschef Netanjahu lobt den US-Angriff in Venezuela und hebt Trumps Vorgehen gegen Maduro als »historisch« hervor. Andere israelische Politiker ziehen Parallelen zum Iran

 04.01.2026

Caracas

Venezuelas Vizepräsidentin behauptet »zionistische Handschrift«

Delcy Rodriguez, die nach der Festnahme von Präsident Nicolás Maduro die Leitung des Landes übernehmen will, stellt den US-Angriff in einen Zusammenhang mit Israel

 04.01.2026

Be'eri

Nach dem 7. Oktober

Daniel Neumann hat den Kibbuz Be’eri besucht und fragt sich, wie es nach all dem Hass und Horror weitergehen kann. Er weiß, wenn überhaupt, dann nur in Israel

von Daniel Neumann  02.01.2026

Kommentar

Der Edelpilz, der keiner ist

New Yorks neuer Bürgermeister Zohran Mamdani hat bereits die Anerkennung der IHRA-Definition durch die Stadtverwaltung und das Boykottverbot gegen Israel aufgehoben

von Louis Lewitan  02.01.2026