Restitution

»Längst noch nicht am Ziel«

Rüdiger Mahlo Foto: Benyamin Reich

Herr Mahlo, bei der Rückgabe von NS-Raubkunst soll jetzt ein Schiedsgericht eingerichtet werden. Ist das der lange erhoffte Durchbruch?
Wir fordern weiterhin ein Restitutions­gesetz auf Bundesebene, damit die Opfer­familien auch Raubkunst in privaten Händen, zum Beispiel von Banken, Versicherungen und Stiftungen, zurückfordern können. Aber die Einigung, die jetzt gefunden wurde, zeigt in die richtige Richtung.

Wird es nun einfacher für NS-Opfer und ihre Erben, geraubte Kulturgüter in öffentlichem Besitz zurückzubekommen?
Das ist die Erwartung, die wir haben. Künftig kann die Opferseite das Schiedsgericht auch dann anrufen, wenn Museen sich verweigern. In der Vergangenheit haben Museen über Jahrzehnte Anliegen von Opfer­familien an sich abperlen lassen können. Das wird jetzt anders.

Was soll sich noch ändern?
Die Sprüche des Schiedsgerichts sollen verbindlich sein. Die Beratende Kommission spricht bislang nur Empfehlungen aus, an die sich die Streitparteien nicht unbedingt halten müssen. Sie hat in den 20 Jahren ihres Bestehens ja nur zwei Dutzend Fälle entschieden. Dabei sind in der deutschen Lost-Art-Datenbank rund 70.000 Verdachtsfälle registriert. Selbst wenn nur ein Bruchteil davon die Schiedsgerichte erreicht, ist das um ein Vielfaches mehr als bislang.

Werden jüdische Organisationen und Vertreter der Opfer ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Schiedsgerichte haben?
Ja. Wir haben uns darauf verständigt, dass zunächst ein Pool aus 36 Schiedsrichtern gebildet wird, von denen je die Hälfte, also 18, von der Opferseite, also Claims Conference und Zentralrat der Juden in Deutschland, benannt wird und die andere Hälfte von staatlicher Seite.

Nach welchen Kriterien soll die Schiedsstelle entscheiden?
Es soll einen Bewertungsrahmen geben, der beispielsweise die Beweislast erleichtert oder die Eigentumsvermutungen festsetzt. Wir haben hier wesentliche Erleichterungen für die Opferseite festgeschrieben.

Wird das Verfahren denn rechtssicher sein?
Wir sind da längst noch nicht am Ziel. Die nun von Bund und Ländern beschlossene Schiedsordnung ist nur ein Teil eines großen Puzzles. Damit das Ganze funktioniert, müssen noch Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern geschlossen und die Aufhebung der Verjährung und Ersitzung vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Fehlt eines dieser Puzzle­stücke, fällt das gesamte Konstrukt in sich zusammen, und es käme zu einem völligen Stillstand in der Restitution. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in einigen Landesparlamenten ist diese Reform noch nicht in trockenen Tüchern.

Mit dem Repräsentanten der Jewish Claims Conference in Europa sprach
Michael Thaidigsmann.

Washington D.C.

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