Meinungsfreiheit

Kunststück Demokratie

Ein Balanceakt: Wie viel rechtsextremistisches Gedankengut verträgt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung? Foto: Fotolia, (M) Frank Albinus

Diskussion, Streit und politischer Kampf: Wie ein überzeugter, zu allem bereiter Aufklärer die Sache sieht, wissen wir spätestens seit Voltaire. Man verabscheut die Meinung eines anderen womöglich, doch man gäbe sein Leben dafür, dass er sie äußern dürfe. Ihr Leben gaben sie nicht, die drei Bundesverfassungsrichter, die vergangene Woche einen Beschluss fassten, der einem Nazi-Gewalttäter nach seiner Haftentlassung die volle Meinungs- und Publikationsfreiheit gewährt. Aber ihre Unterschrift, ihren guten Namen, Brief und Siegel ihrer hochamtlichen Autorität. Der Triumph im rechtsradikalen Lager darob dürfte so sicher gewesen sein, wie es die gespaltene Reaktion der Öffentlichkeit war. Dass es braune Propaganda gibt, schlimm genug, nur wieso kann man nicht wenigstens einem verurteilten Rechtsterroristen das Maul verbieten? Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes ist schließlich antastbar, das unterscheidet sie von der Menschenwürde; Meinungsfreiheit kann man einschränken, Menschenwürde nicht.

Die Richter müssen sich also fragen lassen, was sie da entschieden haben, sie müssen ihren Beschluss an anderen Urteilen des Gerichts messen lassen. Und wir, die Betroffenen wie die Betrachter, müssen uns fragen, ob solche Festlegungen zugunsten vermeintlicher Freiheit nicht doch eine Unwucht entwickeln – zulasten des Friedens, zulasten auch der schützenswerten Freiheit, von übler, menschenverachtender Hetze verschont zu bleiben.

Exzess Da aber kann man dem Staat kaum vorwerfen, er versuche nicht, den Mief des braunen Sumpfes wenigstens zu dämpfen, wenn er diesen schon nicht trockenlegen kann. In Deutschland gäbe es keine Meinungsfreiheit, jammern Neonazis. Weil ihre Symbolik unter Strafe steht, weil man Nazi-Größen nicht bejubeln und den Holocaust nicht leugnen darf. Doch, natürlich gibt es Meinungsfreiheit! Eine umfassende, starke, sogar bis zum Exzess tolerante und für unser Leben und unsere Demokratie »schlechthin konstituierende«, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat.

Kaum jemand kann mit seinen Meinungen hierzulande ernsthaft Gesetze verletzen, es sei denn – er ist Nazi. Denn in der Tat wenden sich einige wenige Strafgesetze gegen Rechtsradikale. Nicht gegen ihr politisches Agitieren, ihr heilloses Gerede von der jüdischen Weltverschwörung, ihre Haltung zu Israel oder den USA. Sondern nur gegen die allergröbsten Auswüchse, gegen die Herabwürdigung des Gedenkens Millionen Ermordeter, gegen die Aufstachelung zu neuen Grausamkeiten.

Es ist dies ein Mittelweg, den eine rechtsstaatliche Demokratie im Bewusstsein ihrer Geschichte gehen kann, auch eine, der die Freiheiten des politischen Prozesses und die Grundrechte heilig sind. Nur muss sie aufpassen, bei der Wanderung am Sumpfrand trittsicher zu bleiben. Es gelingt, alles in allem, ganz gut. Wer etwas über rechtsradikale Politik wissen will, kann sich einschlägige Schriften en masse besorgen, er kann Vereine oder Zeitungen gründen, ja er kann sogar ihre Repräsentanten wählen.

Es ist also Leben im Sumpf. Zugleich sitzen Hassprediger wie Horst Mahler für Jahre in Haft, und in Wunsiedel dürfen am Grab von Rudolf Heß keine Kränze mehr gebunden werden. Weil, wieder das Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz praktisch den Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Terrorherrschaft bildet. Deshalb, und nur deshalb, darf das umstrittene Sondergesetz zur Volksverhetzung, das die Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe stellt, bestehen bleiben, obwohl es nah an die Grenze zum Einzelfall-Gesinnungsstrafrecht geht – sie aber noch nicht überschreitet.

Maulkorb Es wäre daher falsch, den Karlsruher Wunsiedel-Beschluss von 2009 zum Anlass zu nehmen, den Nazis auf breiter Front Maulkörbe zu verpassen. Aus der Ausnahme sollte nicht auf eine neue Regel gefolgert werden. In dem vom Verfassungsgericht entschiedenen Fall ging es um die viel zu pauschal gefasste Anordnung, im Rahmen der Führungsaufsicht fünf Jahre lang nach der Haftentlassung kein »rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut« mehr zu verbreiten. Wo aber solches Gedankengut anfängt und wo es endet, was zur Sanktion führt und was nicht – wer kann es sicher sagen? Anders verhält es sich, wenn einer die Nazi-Herrschaft preist: Israel scharf zu kritisieren, ist nun einmal etwas anderes, als Hitler zu verehren.

Auch die drei Karlsruher Richter gingen den nicht ungefährlichen Weg am Sumpfrand weiter, abwägend, umsichtig. Ins Rutschen sind sie nicht gekommen. Wer ein wichtiges Grundrecht massiv einschränken will, darf sich nicht mit Pauschalformeln begnügen. Sonst könnte es heißen: Im Zweifel für die Freiheit, auch die von Neonazis. Ihre Entscheidung war deshalb, auch wenn sie auf den ersten Blick schwer verständlich erscheint, konsequent und richtig. Ein neuer Radikalenerlass, diesmal aus Karlsruhe, hätte nur neue Konflikte geschaffen.

Der Autor ist Politikredakteur beim Berliner Tagesspiegel und Lehrbeauftragter für Rechtskommunikation an der Freien Universität Berlin.

Meinung

Linke: Rotes Fähnchen im antizionistischen Wind

Linken-Parteichef Jan van Aken bagatellisiert den Beschluss seiner Genossen in Niedersachsen zu Israel. Damit dürfte er nicht durchkommen

von Michael Thaidigsmann  16.03.2026

Rüstung

Ein Iron Dome »Made in Germany«?

Israel hat Deutschland Unterstützung beim Ausbau seiner Luftabwehr angeboten. Man könne sich vorstellen, den Iron Dome nicht nur zu liefern, sondern auch vor Ort zu produzieren, sagt der Chef des Rüstungskonzerns Rafael

von Ralf Balke  16.03.2026

Iran-Krieg

NATO-Staaten gegen Einsatz in Straße von Hormus

Könnte die NATO dabei helfen, die Straße von Hormus gegen iranische Attacken zu sichern? US-Präsident Donald Trump ist dieser Meinung, doch seine Alliierten zögern

 16.03.2026

Antisemitismus

Das sagt der Linken-Chef zum Büttner-Abgang

Der brandenburgische Antisemitismus-Beauftragte Andreas Büttner eckte in seiner Partei an. Jetzt verlässt er die Linke mit bitterer Kritik. Seine Partei erlebt die x-te Neuauflage einer Debatte

von Oliver von Riegen, Verena Schmitt-Roschmann  16.03.2026

Berlin

Hertie School: Studierendenvertretung verliert Misstrauensvotum

Nach einem Beschluss zur Unterstützung der gegen Israel gerichteten BDS-Bewegung haben die Studenten der privaten Hochschule ihre Vertretung abgewählt

von Joshua Schultheis  16.03.2026

Iran-Krieg

Deutschland will keinen NATO-Einsatz in der Straße von Hormus

Die US-Regierung macht Druck auf Nato-Partner, sich an der Absicherung einer wichtigen Seeroute in Nahost zu beteiligen. Berlin macht klar, dass man die Allianz gar nicht am Zuge sieht

 16.03.2026

Washington D.C.

Trump fordert militärische Unterstützung im Golf

Insbesondere von europäischen NATO-Staaten erwarte er konkrete Beiträge. Andernfalls drohe der NATO eine schwierige Zukunft, so der amerikanische Präsident

 16.03.2026

Thüringen

Jüdische Organisationen warnen vor »antisemitischer Provokation« in Buchenwald

Ein breites Bündnis wendet sich mit einer gemeinsamen Erklärung scharf gegen die Kampagne \»Kufiyas in Buchenwald\«

 16.03.2026

Nahost

Reaktion auf Beschuss der Miliz: Israel greift Hisbollah und iranisches Regime an

Die Lage im Überblick

 16.03.2026