Meinungsfreiheit

Kunststück Demokratie

Ein Balanceakt: Wie viel rechtsextremistisches Gedankengut verträgt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung? Foto: Fotolia, (M) Frank Albinus

Diskussion, Streit und politischer Kampf: Wie ein überzeugter, zu allem bereiter Aufklärer die Sache sieht, wissen wir spätestens seit Voltaire. Man verabscheut die Meinung eines anderen womöglich, doch man gäbe sein Leben dafür, dass er sie äußern dürfe. Ihr Leben gaben sie nicht, die drei Bundesverfassungsrichter, die vergangene Woche einen Beschluss fassten, der einem Nazi-Gewalttäter nach seiner Haftentlassung die volle Meinungs- und Publikationsfreiheit gewährt. Aber ihre Unterschrift, ihren guten Namen, Brief und Siegel ihrer hochamtlichen Autorität. Der Triumph im rechtsradikalen Lager darob dürfte so sicher gewesen sein, wie es die gespaltene Reaktion der Öffentlichkeit war. Dass es braune Propaganda gibt, schlimm genug, nur wieso kann man nicht wenigstens einem verurteilten Rechtsterroristen das Maul verbieten? Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes ist schließlich antastbar, das unterscheidet sie von der Menschenwürde; Meinungsfreiheit kann man einschränken, Menschenwürde nicht.

Die Richter müssen sich also fragen lassen, was sie da entschieden haben, sie müssen ihren Beschluss an anderen Urteilen des Gerichts messen lassen. Und wir, die Betroffenen wie die Betrachter, müssen uns fragen, ob solche Festlegungen zugunsten vermeintlicher Freiheit nicht doch eine Unwucht entwickeln – zulasten des Friedens, zulasten auch der schützenswerten Freiheit, von übler, menschenverachtender Hetze verschont zu bleiben.

Exzess Da aber kann man dem Staat kaum vorwerfen, er versuche nicht, den Mief des braunen Sumpfes wenigstens zu dämpfen, wenn er diesen schon nicht trockenlegen kann. In Deutschland gäbe es keine Meinungsfreiheit, jammern Neonazis. Weil ihre Symbolik unter Strafe steht, weil man Nazi-Größen nicht bejubeln und den Holocaust nicht leugnen darf. Doch, natürlich gibt es Meinungsfreiheit! Eine umfassende, starke, sogar bis zum Exzess tolerante und für unser Leben und unsere Demokratie »schlechthin konstituierende«, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat.

Kaum jemand kann mit seinen Meinungen hierzulande ernsthaft Gesetze verletzen, es sei denn – er ist Nazi. Denn in der Tat wenden sich einige wenige Strafgesetze gegen Rechtsradikale. Nicht gegen ihr politisches Agitieren, ihr heilloses Gerede von der jüdischen Weltverschwörung, ihre Haltung zu Israel oder den USA. Sondern nur gegen die allergröbsten Auswüchse, gegen die Herabwürdigung des Gedenkens Millionen Ermordeter, gegen die Aufstachelung zu neuen Grausamkeiten.

Es ist dies ein Mittelweg, den eine rechtsstaatliche Demokratie im Bewusstsein ihrer Geschichte gehen kann, auch eine, der die Freiheiten des politischen Prozesses und die Grundrechte heilig sind. Nur muss sie aufpassen, bei der Wanderung am Sumpfrand trittsicher zu bleiben. Es gelingt, alles in allem, ganz gut. Wer etwas über rechtsradikale Politik wissen will, kann sich einschlägige Schriften en masse besorgen, er kann Vereine oder Zeitungen gründen, ja er kann sogar ihre Repräsentanten wählen.

Es ist also Leben im Sumpf. Zugleich sitzen Hassprediger wie Horst Mahler für Jahre in Haft, und in Wunsiedel dürfen am Grab von Rudolf Heß keine Kränze mehr gebunden werden. Weil, wieder das Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz praktisch den Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Terrorherrschaft bildet. Deshalb, und nur deshalb, darf das umstrittene Sondergesetz zur Volksverhetzung, das die Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe stellt, bestehen bleiben, obwohl es nah an die Grenze zum Einzelfall-Gesinnungsstrafrecht geht – sie aber noch nicht überschreitet.

Maulkorb Es wäre daher falsch, den Karlsruher Wunsiedel-Beschluss von 2009 zum Anlass zu nehmen, den Nazis auf breiter Front Maulkörbe zu verpassen. Aus der Ausnahme sollte nicht auf eine neue Regel gefolgert werden. In dem vom Verfassungsgericht entschiedenen Fall ging es um die viel zu pauschal gefasste Anordnung, im Rahmen der Führungsaufsicht fünf Jahre lang nach der Haftentlassung kein »rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut« mehr zu verbreiten. Wo aber solches Gedankengut anfängt und wo es endet, was zur Sanktion führt und was nicht – wer kann es sicher sagen? Anders verhält es sich, wenn einer die Nazi-Herrschaft preist: Israel scharf zu kritisieren, ist nun einmal etwas anderes, als Hitler zu verehren.

Auch die drei Karlsruher Richter gingen den nicht ungefährlichen Weg am Sumpfrand weiter, abwägend, umsichtig. Ins Rutschen sind sie nicht gekommen. Wer ein wichtiges Grundrecht massiv einschränken will, darf sich nicht mit Pauschalformeln begnügen. Sonst könnte es heißen: Im Zweifel für die Freiheit, auch die von Neonazis. Ihre Entscheidung war deshalb, auch wenn sie auf den ersten Blick schwer verständlich erscheint, konsequent und richtig. Ein neuer Radikalenerlass, diesmal aus Karlsruhe, hätte nur neue Konflikte geschaffen.

Der Autor ist Politikredakteur beim Berliner Tagesspiegel und Lehrbeauftragter für Rechtskommunikation an der Freien Universität Berlin.

Nahostkonflikt

Donald Trump lobt sich selbst - und tadelt Israel

Beim G7-Gipfel im französischen Evian holte der US-Präsident erneut zu einem rhetorischen Rundumschlag aus. Anstelle von Benjamin Netanjahu lobte er Syriens Präsident Ahmed Al-Scharaa

 16.06.2026

Berlin

YouGov-Umfrage: AfD neun Prozentpunkte vor der Union

Die Partei nähert sich in einer neuen Umfrage der 30-Prozent-Marke. Der Vorsprung auf die Union ist in der Erhebung so groß wie noch nie

 16.06.2026

Berlin

Trotz Zusage: AfD-Politiker darf nicht in gehobenen Dienst

Ein AfD-Kommunalpolitiker bewirbt sich für ein Polizeistudium. Dann erfährt das Land Berlin von seinem politischen Amt und zieht die Zusage zurück. Ein Gericht hat nun vorläufig entschieden

 16.06.2026

Debatte

Politologe: AfD als rechtsextrem zu bezeichnen, schreckt kaum noch Wähler ab

In Hessen stufte der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Das bestärke die AfD in ihrer Opferrolle, meint Professor Christian Stecker

 16.06.2026

Berlin

JFDA veröffentlicht Dossier zur Parole »Globalize the Intifada«

Die NGO beschäftigt sich mit der Bedeutung und Wirkung des Slogans, der in den vergangenen Monaten bei israelfeindlichen Demonstrationen verwendet worden ist

 16.06.2026

Essen

Schüler wollte Juden ermorden: Islamistischer Messerangreifer vor Gericht

Dem Angeklagten wird dreifacher versuchter Mord vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft beabsichtigte er, möglichst viele Juden zu töten, fand aber keine

 16.06.2026

USA

Jüdische Organisationen kritisieren Iran-Abkommen

Trump sei »so fixiert darauf gewesen, ein Abkommen mit dem Iran zu erreichen, dass er ohne jede Scheu bereit war, Israel beiseitezuschieben«, sagt Halie Soifer, die Vorsitzende des Jewish Democratic Council of America

 16.06.2026

Interview

»Mir wurde immer wieder vorgeworfen, ich sei zu proisraelisch«

Der Schweizer Politiker und Ständerat Daniel Jositsch über seinen wahren Austritt aus der SP, postkoloniale Irrwege und den Antisemitismus innerhalb der Linken

von Nicole Dreyfus  16.06.2026

Heemstede

Niederländische Polizei vereitelt Anschlag auf Synagoge

Zwei Jugendliche und zwei Erwachsene befinden sich in Haft. Ziel des geplanten Anschlags soll ein jüdisches Gotteshaus gewesen sein

 16.06.2026