Berlin

»Keinen Freibrief für Holocaustleugnung«

Zentralratspräsident Josef Schuster: »Gerade in Deutschland darf man keine Grauzonen in dieser Thematik schaffen«. Foto: Christoph Boeckhele

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat den Vorschlag des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD), den Straftatbestand der Holocaustleugnung zu überdenken, als »grotesk« bezeichnet: »Gerade in Deutschland, von dem dieses größte Menschheitsverbrechen ausging, darf man keine Grauzonen in dieser Thematik schaffen«, sagte Schuster der Jüdischen Allgemeinen. »Es darf keinen Freibrief für Holocaustleugnung geben.«

Es wäre ein Triumph für jeden Geschichtsrevisionisten und Rechtsextremen und zugleich eine Verhöhnung der Millionen von Opfern, die durch den Nationalsozialismus kaltblütig ermordet wurden, so Schuster weiter. In einer Zeit, in der es einen wachsenden Antisemitismus europaweit gibt, wäre die Abschaffung der Holocaustleugnung als Straftatbestand ein verheerendes Zeichen und ein Vorbote für eine künftige Relativierung der Schoa. Die Leugnung des Mord an sechs Millionen Juden dürfe nicht unter dem Schutz des hohen Guts der Meinungsfreiheit stehen, betonte der Zentralratspräsident. Geschichtlich, rechtlich und moralisch stehe sie im Widerspruch zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung. »Anstatt sich mit der Abschaffung dieses Paragrafen zu beschäftigen, sollte man gerade aktuell über eine effektivere Bekämpfung des zunehmenden Antisemitismus nachdenken.«

»Zeit«-Magazin Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte in einem Gespräch mit dem »Zeit«-Magazin die Strafbarkeit der Holocaustleugnung infrage gestellt. »Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken«, so Schily. »Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht«, sagte er und ergänzte: »Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?« Schily verwies dabei auf seinen früheren Anwaltskollegen Horst Mahler, der derzeit wegen Volksverhetzung eine Haftstrafe verbüßt. Er finde es »unsinnig«, dass Mahler im Gefängnis sitze, meinte Schily.

Die Verherrlichung oder Leugnung nationalsozialistischer Gewalttaten steht nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe. Gemäß Paragraf 130 zur Volksverhetzung wird die Leugnung des von den Nazis begangenen Völkermords mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe geahndet. ja mit epd

CSD

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