Berlin

»Keinen Freibrief für Holocaustleugnung«

Zentralratspräsident Josef Schuster: »Gerade in Deutschland darf man keine Grauzonen in dieser Thematik schaffen«. Foto: Christoph Boeckhele

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat den Vorschlag des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD), den Straftatbestand der Holocaustleugnung zu überdenken, als »grotesk« bezeichnet: »Gerade in Deutschland, von dem dieses größte Menschheitsverbrechen ausging, darf man keine Grauzonen in dieser Thematik schaffen«, sagte Schuster der Jüdischen Allgemeinen. »Es darf keinen Freibrief für Holocaustleugnung geben.«

Es wäre ein Triumph für jeden Geschichtsrevisionisten und Rechtsextremen und zugleich eine Verhöhnung der Millionen von Opfern, die durch den Nationalsozialismus kaltblütig ermordet wurden, so Schuster weiter. In einer Zeit, in der es einen wachsenden Antisemitismus europaweit gibt, wäre die Abschaffung der Holocaustleugnung als Straftatbestand ein verheerendes Zeichen und ein Vorbote für eine künftige Relativierung der Schoa. Die Leugnung des Mord an sechs Millionen Juden dürfe nicht unter dem Schutz des hohen Guts der Meinungsfreiheit stehen, betonte der Zentralratspräsident. Geschichtlich, rechtlich und moralisch stehe sie im Widerspruch zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung. »Anstatt sich mit der Abschaffung dieses Paragrafen zu beschäftigen, sollte man gerade aktuell über eine effektivere Bekämpfung des zunehmenden Antisemitismus nachdenken.«

»Zeit«-Magazin Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte in einem Gespräch mit dem »Zeit«-Magazin die Strafbarkeit der Holocaustleugnung infrage gestellt. »Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken«, so Schily. »Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht«, sagte er und ergänzte: »Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?« Schily verwies dabei auf seinen früheren Anwaltskollegen Horst Mahler, der derzeit wegen Volksverhetzung eine Haftstrafe verbüßt. Er finde es »unsinnig«, dass Mahler im Gefängnis sitze, meinte Schily.

Die Verherrlichung oder Leugnung nationalsozialistischer Gewalttaten steht nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe. Gemäß Paragraf 130 zur Volksverhetzung wird die Leugnung des von den Nazis begangenen Völkermords mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe geahndet. ja mit epd

Wiesbaden

Hessen verlängert Staatsvertrag mit jüdischen Gemeinden

Die Zahlungen an jüdische Gemeinden steigen schrittweise

 12.08.2026

Kommentar

UNRWA: Fakten statt Tabus

Warum Kritik am Palästinenserhilfswerk auf Schweigen und Ablehnung stößt

von Duki Dror  12.08.2026

Sachsen-Anhalt

Wagenknecht-Partei offen für AfD-Ministerpräsidenten

Das BSW strebt in Sachsen-Anhalt eine »überparteiliche« Regierung an, die auch unter Einbeziehung der AfD das Land regiert. Hauptziel der Partei sei die Abwahl des CDU-Ministerpräsidenten Schulze

 12.08.2026

Brandenburg

Cyberangriff auf Gedenkstätten

Immer wieder schädigen Ransomware-Attacken Behörden, Krankenhäuser und andere Einrichtungen. In Brandenburg ist nun die Gedenkstätten-Stiftung betroffen

 11.08.2026

Medien

Geglaubt und geteilt

»Antisemitismus«, definierte Adorno, sei »das Gerücht über Juden«. Was ist dann dessen Verbreitung? Die ARD muss sich einer längst fälligen Debatte stellen

von Esther Schapira  11.08.2026

Gerichtsurteil

Behörde darf Verbeamtung wegen Nähe zu Muslimbruderschaft ablehnen

Die Klägerin arbeitet als Sachbearbeiterin bei der Karlsruher Ausländerbehörde. Das Gericht hat Zweifel an ihrer Verfassungstreue

 11.08.2026

Social Media

Shirin David, Bill Kaulitz und die Wassermelonen-Jünger

Bei der Rapperin reicht ein »Free Palestine« für die Verbündeten, bei dem Sänger ein »Tel Aviv! Love!« für die Gegner. Ein Kommentar

von Pola Sarah Nathusius  11.08.2026

Österreich

Zwei Israelinnen in Wien vermisst

Die israelische Botschaft vor Ort bittet die Öffentlichkeit um Hilfe

 11.08.2026 Aktualisiert

Nordhessen

Vier Meter großes Hakenkreuz in Asphalt gebrannt

Die Polizei sucht nun nach den Täter, der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen

 11.08.2026