Interview

Karin Prien: »Würde mit Davidstern-Kette nicht in bestimmte Stadtviertel«

Karin Prien (CDU), Bundesministerin fuer Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Foto: picture alliance / photothek.de

Interview

Karin Prien: »Würde mit Davidstern-Kette nicht in bestimmte Stadtviertel«

Die Bundesfamilienministerin (CDU) über Einsparungen in ihrem Ressort, das Programm »Demokratie leben« und ihre persönliche Betroffenheit vom wachsenden Antisemitismus in Deutschland

von Alexander Riedel, Birgit Wilke  12.07.2026 12:56 Uhr

Frau Ministerin Prien, Sie müssen in Ihrem Haushalt für das kommende Jahr mehr als eine Milliarde Euro einsparen. Im Fokus steht derzeit besonders das Elterngeld, wo gekürzt werden soll. Wo setzen Sie Schwerpunkte?
Der Haushalt 2027 ist für das Ministerium ein schmerzhafter Spar- und Konsolidierungshaushalt. Das erfordert, dass man nicht mit dem Rasenmäher spart, sondern klare Schwerpunkte setzt und mit Reformansätzen immer auch Strukturfragen beantwortet. Bei 1,1 Milliarden Euro sprechen wir allerdings nicht nur über Einsparungen, sondern auch über die Minderausgaben, die sich aus einer bedarfsgerechten Anpassung des Etats ergeben. Durch den Geburtenrückgang etwa gibt es erheblich weniger Bedarf bei verschiedenen gesetzlichen Leistungen, insbesondere beim Elterngeld.

Das Elterngeld war seinerzeit ja auch eingeführt worden, um vor allem Akademikerinnen zu ermutigen, mehr Kinder zu bekommen ...
Das Elterngeld ist eine attraktive Familienleistung, und die soll es auch bleiben. Mir ist wichtig, dass auch berufstätige Frauen mit höherem Einkommen zusammen mit ihren Partnern davon profitieren und sich auch für ein zweites und drittes Kind entscheiden. Daher bin ich auch gegen eine Absenkung der Einkommensgrenze, ab der kein Elterngeld mehr gezahlt wird. Und ich plane trotz der Sparnotwendigkeit ganz bewusst eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge pro Monat. Stattdessen setzen wir auf eine Verkürzung der vollen Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate. Hinzu kommt: Wir erhöhen die Partnerschaftlichkeit zwischen den Elternteilen, vereinfachen die Verfahren und flexibilisieren das Elterngeld.

Sie haben die niedrige Geburtenrate angesprochen. Nehmen Sie die so hin, oder wollen Sie etwas unternehmen, um für mehr Kinder zu sorgen?
Am Ende ist es vor allem eine Frage der grundsätzlich positiven Einstellung von Frauen und Männern und der Gesellschaft einschließlich der Arbeitswelt insgesamt zu Familie und Kindern. Ich glaube, dass wir als Gesellschaft ernsthaft und offen über die Frage diskutieren müssen, warum Paare nicht nur immer weniger Kinder bekommen, sondern auch weniger Kinder, als sie sich eigentlich wünschen. Das ist aber ein weltweites Phänomen und insbesondere in allen OECD-Ländern zu beobachten.

Wie viel Einfluss hat die Politik auf diese Frage überhaupt?
Auch bei größter Anstrengung kann man keine Verbindung zu Familienleistungen herstellen. Man kann schlicht nicht sagen, dass, wenn man das Elterngeld modifiziert, dann auch automatisch weniger Kinder geboren werden. Wir haben als Bundesregierung in den vergangenen Jahren massiv in die Kindertagesbetreuung investiert – denn Probleme, einen passenden, zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Kitaplatz zu finden, sind erwiesenermaßen Gründe, warum junge Menschen zögern, Kinder zu bekommen. Der Hauptgrund für die derzeit niedrige Geburtenrate ist aber, dass die Geburtenrate schon in den 1990er Jahren ähnlich niedrig war und dadurch die heutigen Mütter in der Altersgruppe fehlen.

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Was wegfallen soll, ist der Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat, von dem gerade arme Familien profitieren. Warum?
Es handelt sich dabei um eine Übergangsmaßnahme meiner Vorgängerin im Ministerium, Lisa Paus. Sie wurde im Kontext der geplanten sogenannten Kindergrundsicherung eingeführt, die wir nicht weiter verfolgen. Deshalb ist es folgerichtig, die Bedarfe von Kindern im Rahmen der nächsten Regelsatzerhöhung in der Grundsicherung beziehungsweise in der Sozialstaatsreform zu berücksichtigen und den Sofortzuschlag als zusätzliche Sozialleistung zu streichen.

Sparpotenzial bietet möglicherweise auch der Unterhaltsvorschuss, den der Staat auslegt, wenn nach einer Trennung säumige Partner – in der Regel die Väter – nicht zahlen. Im Koalitionsvertrag sind Änderungen verabredet. Wie sieht es damit aus?
Seit der letzten Reform im Jahr 2017 entwickelt sich der Unterhaltsvorschuss zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen. Die Kosten haben sich in den vergangenen Jahren vervierfacht. Der Bund und die Länder haben verabredet, die Kommunen stärker zu entlasten und säumige Zahler härter zu verfolgen und zum Beispiel den Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft möglich zu machen. Wichtig ist, dass die Länder und Kommunen gebündelt die Beitreibung ausstehender Unterhalte verfolgen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Welche Änderungen planen Sie beim Unterhaltsvorschuss selbst?
Der Unterhaltsvorschuss soll nur noch für Kinder bis einschließlich zum 15. Lebensjahr gezahlt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf möchte ich schnellstmöglich vorlegen. Vor der Novelle 2017 wurde er übrigens nur bis zum 12. Geburtstag gezahlt und außerdem nur für maximal 72 Monate.

Was ist mit der für Alleinerziehende ungünstigen vollständigen Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss?
Dabei wird es vorläufig bleiben. Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zurzeit einfach nicht finanzierbar.

Trotz der Sparvorgaben wollen Sie ein Qualitätsgesetz für Kitas auf den Weg bringen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Sprach- und Entwicklungsförderung legen. Welche Ziele haben Sie dabei?
Wir wollen Kinder im Kita-Alter gezielt fördern. Spätestens bei den Vierjährigen soll der Sprachstand erhoben werden und diese Kinder sollen dann gefördert werden. Der Bund unterstützt den Ausbau in den Ländern in den kommenden acht Jahren mit insgesamt 9,25 Milliarden Euro. Bislang gab es eine Bundesförderung immer nur befristet für die Dauer von zwei Jahren und ohne verbindliche Standards. Wir wollen aber, dass die Länder Planungssicherheit haben und überall im Bundesgebiet mindestens diese Maßnahmen umsetzen. Zudem soll alles wissenschaftlich begleitet werden. Wir hoffen, dass wir mit dem entsprechenden Gesetzentwurf in den kommenden Tagen in die Ressortabstimmung gehen können.

Ab dem kommenden Schuljahr beginnt auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Die Kommunen fordern eine Verschiebung. Wäre das sinnvoll?
Nein, wir führen den Rechtsanspruch ja sukzessive ein und beginnen mit den Erstklässlern. Es werden mit Bundesmitteln jedes Jahr Zehntausende zusätzliche Plätze geschaffen, und die Länder haben die Möglichkeit, durch Mittel aus dem Sondervermögen in die Betreuung zusätzlich zu investieren. Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten. Zudem haben wir Erleichterungen geschaffen, etwa dadurch, dass Ferienangebote anerkannt werden. Sicher wird nicht überall die Umsetzung ab dem ersten Tag gelingen, aber nach unserer Erfahrung entsteht nur mit Einführung eines Rechtsanspruchs der notwendige Handlungsdruck.

»Der 7. Oktober 2023 war für alle Menschen mit jüdischer Biografie eine Zäsur, also auch für mich.«

karin prien

Einsparungen soll es auch in der Kinder- und Jugendhilfe geben. Was sagen Sie Eltern von Kindern mit Behinderungen, die befürchten, dass bei den individuellen Schulbegleitungen gespart werden soll?
Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe ist vor allem notwendig, um eine höhere Wirksamkeit des staatlichen Mitteleinsatzes im Interesse des einzelnen Kindes bei der Jugendhilfe zu erreichen. Immer da, wo es erforderlich ist, sollen diese Kinder auch künftig eine individuelle Assistenz erhalten. Derzeit ist es aber so, dass wir ein ineffizientes System haben, durch das die Kosten in die Höhe getrieben werden. Wir haben in vielen Klassen gleich mehrere Schulbegleiter, die weder untereinander noch mit der Lehrkraft zusammenarbeiten. Das ist nicht sinnvoll, und in solchen Fällen sind Pool-Lösungen der bessere Weg. Wir haben damit in einigen Bundesländern gute Erfahrungen gemacht. Wir setzen auch auf vernünftige Aufklärung und Beratung von Eltern.

Gespart werden soll auch am Programm »Demokratie leben!«. Die Kritik an den Förderrichtlinien äußert sich aber vor allem darin, dass es eine Prüfung durch den Verfassungsschutz geben kann. Warum ist das nötig?
Wir haben einen Aufwuchs an extremistischer Betätigung und Gewalt, da hat der Verfassungsschutzbericht gerade wieder die entsprechenden Nachweise geliefert. Fördergelder dürfen nur an Organisationen gehen, die auf dem Boden der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung stehen und agieren. Und wenn wir sicherstellen wollen, dass Extremisten nicht gefördert werden, dann müssen wir da genauer hinschauen. Und dort, wo es dafür einen Anlass gibt, wird das konsequent gemacht. Ich halte das für eine vollkommen legitime Vorgehensweise. In einem vertretbaren Rahmen haben wir zudem auch Kürzungen vorgenommen. Statt 190 Millionen Euro wird es nun 167 Millionen Euro geben.

Sie gehen als prominente Politikerin offen mit Ihren jüdischen Wurzeln um und haben in Ihrem Haus eine Stabsstelle für jüdisches Leben eingerichtet. Hat der Hass Ihnen persönlich gegenüber zugenommen?
Der 7. Oktober 2023 war für alle Menschen mit jüdischer Biografie eine Zäsur, also auch für mich. Im Netz erfahre ich tatsächlich viel Hass. Auf der Straße bin ich nicht angegriffen worden. Ich würde mich aber mit meiner Davidstern-Kette zu manchen Zeiten nicht in bestimmte Stadtviertel begeben, etwa wenn da gerade einschlägige Demonstrationen stattfinden.

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