Plön

Zentralrat der Juden kritisiert Bhakdi-Freispruch

Der Angeklagte Sucharit Bhakdi (M.) Foto: picture alliance/dpa

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, ist »empört« über den Freispruch des umstrittenen Mediziners Sucharit Bhakdi durch das Amtsgericht Plön. Er bezeichnete das Urteil als »skandalös«.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Demnach sollte er im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bhakdi hatte damals gesagt: »Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.«

Querdenker Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der »Querdenker«-Bewegung. In seinen Bestseller-Büchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Falschinformationen über die Corona-Pandemie.

Der Richter am Amtsgericht Plön folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft jedoch nicht und sprach Bhakdi in beiden Anklagepunkten frei. Es müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das jüdische Volk gemeint habe.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Zentralratspräsident wies diese Begründung mit scharfen Worten zurück. Wörtlich erklärte Josef Schuster: »Das Gericht legitimiert hier reinen Antisemitismus. Mit der Auslegung des Begriffes ›Volk der Juden‹ als vermeintlicher Kritik an der israelischen Regierung folgt es dem Narrativ, welches jeden Juden, überall, für die Aktivitäten des Staates Israel verantwortlich macht. Dies ist eine Haltung, die man von BDS-Aktivisten kennt. Sie von einem deutschen Gericht als Argumentationsgrundlage zu hören, ist nicht weniger als skandalös.«

Präzisierung Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, regte eine Präzisierung der strafrechtlichen Bestimmungen an. An Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gewandt, schrieb Beck auf Twitter: »Das Urteil zu #Bhakdi war womöglich richtig. Die Rechtslage ist es nicht. Es braucht eine Korrektur.« Volksverhetzung gegen Menschengruppen im Ausland straflos zu lassen, vergifte das Klima.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte der Jüdischen Allgemeinen auf Anfrage mit, man werde das Urteil nicht hinnehmen. »Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein teilt die rechtliche Ein-schätzung des Amtsgerichts nicht. Sie wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und die Entscheidung hinsichtlich beider Anklagepunkte anfechten« erklärte die Behörde in Schleswig. Infrage kommt sowohl eine Berufung, bei der das Verfahren vor dem Landgericht Kiel neu verhandelt würde, als auch die Revision vor dem Oberlandesgericht, bei der nur mögliche rechtliche Fehler überprüft werden würden. mth/dpa

Gedenken

Zwei Buchenwald-Verbände gegen Auftritt von Wolfram Weimer

In der Gedenkstätte Buchenwald wird am 12. April an die Befreiung des Konzentrationslagers erinnert. Geplant ist ein Grußwort von Kulturstaatsminister Weimer. Zwei Verbände haben damit ein Problem

 23.03.2026

Krieg

Merz begrüßt vorläufigen Verzicht auf US-Kraftwerksangriffe im Iran

US-Präsident Donald Trump nimmt scharfe Drohungen gegen den Iran vorerst vom Tisch. Die Bundesregierung begrüßt das und bietet Mithilfe bei anderen Bemühungen an

 23.03.2026

Nahost

G7 verurteilen iranische Angriffe scharf und warnen vor Eskalation

In einer gemeinsamen Erklärung der G7-Außenminister ist von »nicht zu rechtfertigenden Angriffen« und einer Gefahr für die Stabilität die Rede

 23.03.2026

Schutz jüdischer Studenten

Klage von Lahav Shapira gegen FU Berlin abgewiesen

Der Gaza-Krieg sorgt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig zu Protesten. Ein jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor Gericht. Was sagen die Richter?

 23.03.2026

Berlin

Außenministerium stellt sich hinter Botschafter Seibert

Israels Außenminister kritisiert den deutschen Botschafter wegen Aussagen zur Siedlergewalt. Außenminister Wadephul telefoniert mit seinem Kollegen - und wiederholt die Kritik

 23.03.2026

Teheran

Können iranische Raketen nun Europa erreichen?

Nach dem Raketenangriff auf einen Militärstützpunkt auf der Insel Diego Garcia rückt auch Europa in den potenziellen Zielkorridor iranischer Raketen. Muss man sich in Berlin nun Sorgen machen?

von Arne Bänsch  23.03.2026

Griechenland

US-Flugzeugträger legt für Reparaturen auf Kreta an

Brand in der Bordwäscherei, Probleme mit Toiletten: Die »USS Gerald R. Ford« macht auf Kreta Halt. Ermittler der US-Marine gehen der Ursache des Feuers nach

 23.03.2026

Nahost

Iran dementiert Verhandlungen mit den USA

US-Präsident Donald verschiebt ein Ultimatum und verweist auf »produktive Gespräche« mit dem Iran. Aus Teheran kommt ein Dementi

 23.03.2026

Washington D.C.

Trump verlängert Iran-Ultimatum

Die Verlängerung begründet der US-Präsident mit Fortschritten in laufenden Verhandlungen

 23.03.2026